Fundament über Grundstücksgrenze

16. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
go463941-87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fundament über Grundstücksgrenze

Guten Tag,

Unser Nachbar hat vor wenigen Wochen seine Einfahrt gepflastert. Die Borde verläuft dabei quasi direkt an der Grenze zu unserem Grundstück. Am Ende der Einfahrt steht ein Carport mit einem Schuppenanbau. Für diesen Schuppen sind die Randsteine betoniert worden. Dieses Betonfundament, ca. 2m Länge, steht nun ca. 12-15 cm auf unser Grundstück über. Da der Schuppen etwas erhöht steht, ist es sichtbar.

Wir wollen den Nachbarn nun schriftlich anmahnen. Wir würden die Grenzüberschreitung vorerst dulden, bis wir dort einen Zaun setzen (in 1-2 Jahren), für dessen Fundamente das vom Schuppen jetzt im Weg wäre. Er soll es dann abtragen.

Sind da gewissen Fristen oder ähnliches zu beachten, bei denen der Nachbar sonst sagen könnte, das wir uns nicht früh genug gemeldet hätten oder bis zu dem ein "Rückbau" erfolgen muss, weil die Überschreitung sonst von uns als akzeptiert gilt?

Danke für jeden Hinweis im voraus!

Gruß
dg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von go463941-87):
Die Borde verläuft dabei quasi direkt an der Grenze zu unserem Grundstück.


Ist denn der Grenzverlauf 100% bekannt und ersichtlich?


Zitat (von go463941-87):
Für diesen Schuppen sind die Randsteine betoniert worden. Dieses Betonfundament, ca. 2m Länge, steht nun ca. 12-15 cm auf unser Grundstück über. Da der Schuppen etwas erhöht steht, ist es sichtbar.


Warum wurde die Überbauung nicht schon bei der Errichtung des Fundamentes angezeigt.

Zitat (von go463941-87):
Wir würden die Grenzüberschreitung vorerst dulden, bis wir dort einen Zaun setzen (in 1-2 Jahren), für dessen Fundamente das vom Schuppen jetzt im Weg wäre.



Wer sagt, dass ihr einen Zaun mit Fundamenten auf die Grenze bauen dürft?


Zitat (von go463941-87):
Sind da gewissen Fristen oder ähnliches zu beachten, bei denen der Nachbar sonst sagen könnte, das wir uns nicht früh genug gemeldet hätten oder bis zu dem ein "Rückbau" erfolgen muss, weil die Überschreitung sonst von uns als akzeptiert gilt?


§ 1004 Abs 1 BGB

Für die Frist:

§ 195 BGB



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 17.04.2017 09:07

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go463941-87):
Sind da gewissen Fristen oder ähnliches zu beachten, bei denen der Nachbar sonst sagen könnte, das wir uns nicht früh genug gemeldet hätten oder bis zu dem ein "Rückbau" erfolgen muss, weil die Überschreitung sonst von uns als akzeptiert gilt?

Klar sollte man sofort reagieren, sonst kommt der Nachbar noch auf den Einfall, das man ihm zugestimmt hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go463941-87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von in 1-2 Jahren), für dessen Fundamente das vom Schuppen jetzt im Weg wäre.[/quote):



Wer sagt, dass ihr einen Zaun mit Fundamenten auf die Grenze bauen dürft?


Zitat (von go463941-87):
Sind da gewissen Fristen oder ähnliches zu beachten, bei denen der Nachbar sonst sagen könnte, das wir uns nicht früh genug gemeldet hätten oder bis zu dem ein "Rückbau" erfolgen muss, weil die Überschreitung sonst von uns als akzeptiert gilt?


§ 1004 Abs 1 BGB

Für die Frist:

§ 195 BGB



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 17.04.2017 09:07


Der Grenzverlauf 100% bekannt und ersichtlich. Es handelt sich um ein Neubaugebiet und die Grenzsteine sind markiert.

Die Überbauung wurde bei der Errichtung des Fundamentes nicht angezeigt, weil wir sie a) durch Bepflanzung nicht direkt bemerkten und b) uns nicht schlüssig waren, ob wir hier wirklich tätig werden wollen/sollen. Es handelt sich natürlich um unseren Grund und Boden, aber eben auch um einen Bereich, der von uns erst nach aktuellen Plänen mit einem Zaun genutzt werden wird und sonst durch eine Hecke bedeckt wäre.

Niemand sagt, dass wir einen Zaun mit Fundamenten auf die Grenze bauen dürfen. Wir auch nicht. Ich schrieb ja nur, dass uns das Fundament vom Nachbarn ggf. im Weg ist, wenn wir auf unserem Grund einen Pfosten für einen Zaun betonieren wollen.

Schreiben geht Dienstag raus, danke für Eure Hinweise!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von go463941-87):
Wir wollen den Nachbarn nun schriftlich anmahnen.


Zitat (von go463941-87):
Schreiben geht Dienstag raus



Zitat (von go463941-87):
Es handelt sich um ein Neubaugebiet



Ich weiss, dass mein Vorschlag absolut irrsinnig und verwegen ist, aber:

"Wie wäre es für den Anfang mit reden statt mit schriftlichen Abmahnungen und Fristen"

Dann klappt das vielleicht auch besser mit der neuen Nachbarschaft die ja vielleicht lange halten soll oder muß.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go463941-87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von go463941-87):
Wir wollen den Nachbarn nun schriftlich anmahnen.


Zitat (von go463941-87):
Schreiben geht Dienstag raus



Zitat (von go463941-87):
Es handelt sich um ein Neubaugebiet



Ich weiss, dass mein Vorschlag absolut irrsinnig und verwegen ist, aber:

"Wie wäre es für den Anfang mit reden statt mit schriftlichen Abmahnungen und Fristen"

Dann klappt das vielleicht auch besser mit der neuen Nachbarschaft die ja vielleicht lange halten soll oder muß.



gruß charly


Wäre genau das Richtige, meiner Meinung nach. Das Grundstück gehört einem Bauunternehmer, der zwei Doppelhaushälften zur Miete errichtet hat. Seine Mitarbeiter haben das Fundament gesetzt. Die sollten sich auskennen, wenn es um Grenzmarken und mögliche Überbauung geht, entsprechend ist das Wort "Vorsatz" vielleicht auch nicht weit hergeholt. Wären wir von denen oder ihm angesprochen worden, als die das Fundament gesetzt haben (so ala "was habt Ihr hier vor, wir wollen möglichst nah ran, ist das ok wenn wir etwas drüber sind?") wäre das alles hier nicht nötig.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von go463941-87):
Sind da gewissen Fristen oder ähnliches zu beachten,

Bei zu langer Duldung kann etwas eintreten, das man Verwirkung nennt.



Zitat (von go463941-87):
Die sollten sich auskennen, wenn es um Grenzmarken und mögliche Überbauung geht,

Nö, die bauen nach den Plänen/Ansagen die man ihnen vorgibt. Die entscheiden nicht, die machen einfach. Und das Wissen bezüglich Überbauung etc. ist bei denen erfahrungsgemäß überaus begrenzt/gar nicht vorhanden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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