Hallo zusammen,
nachdem ich folgenden Text irrtümlich in einem anderen Thread gepostet habe und gleich von Sika0304 (jetzt awwer ) gerüffelt wurde , stelle ich den Text hier noch mal ein
Ich arbeite als Politesse und bin gestern nachmittag von einem Verrückten? mit Schlagstock bedroht worden. Nachdem der Typ weg war habe ich selbstverständlich die Polizei und auch meine Chefin informiert. Ich muß dazu sagen, daß wir HiPo`s in meiner Stadt alleine auf Streife gehen. Meine Kollegin wurde gestern morgen von einem Typen bis ans Amt verfolgt, der ihr schonmal Schläge angedroht hat! Heute wurden diese Vorfälle mit dieser ach so tollen Vorgesetzten besprochen und wir alle (insg. 6 Kollegen und ich) waren/ sind der Auffassung daß unsere Chefin Doppelstreife anordnen sollte. Diese Person tut dies aber nicht, bzw. sie sieht keinen Sinn darin sowas anzuordnen, da solche Vorfälle auch auf Doppelstreife passieren könnten!
Meine Frage ist nun ob diese Frau sich nicht ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber entzieht und was man gegen diese Person und diese Misstände unternehmen kann?! Vor allem eilt es, da ich nächste Woche Spätschicht habe (18 - 22 Uhr) und dazu alleine rausgehen soll :-((
Mit Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!
-- Editiert von Landavia am 03.01.2008 23:17:55
-- Editiert von Landavia am 03.01.2008 23:23:53
-- Editiert von Landavia am 03.01.2008 23:25:15
Fürsorgepflichtsverletzung/ Mobbing/ Schikane am Arbeitsplatz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... dein beitrag spiegelt auf eine andere weise, was derzeit schlagzeilen macht - die gefühlte oder tatsächlich neigung zur gewalt. ganz gewiss ist es alles andere als angenehm, mit prügeln bedroht zu werden, überhaupt und konkret, wenn man nur seinen job tut.
gleichwohl überzieht deine überschrift doch mächtig.'mobbing' kann man getrost mit schikanen am arbeitsplatz übersetzen, meint im üblichen sprachgebrauch aber etwas anderes als attacken von seiten der 'klientel'. bleibt die frage, ob eure chefin eurem vorschlag folgen muss
und - indem sie es verweigert - ihre fürsorgepflicht verletzt.
klare antwort: nein. es mag sein, dass ihr euch sicherer fühlt in doppelstreife, aber einen anspruch auf diese konkrete lösung habt ihr nicht. es sind auch andere lösungen denkbar, wenn nötig (z.b. alarm über funk auslösen).
zudem dürfte eure chefin tatsächlich auch nicht in der lage sein, für 1 revier so eine insellösung durchzusetzen. ihr solltet m.e. die sicherheitsfrage via gewerkschaft auf die tagesordnung setzen, um eine kollektive lösung in gang zu bringen.
Hallo,
versuch es doch mal mit ordentlicher Arbeit,
dann ist die Möglichkeit einen guten Chef zu bekommen erheblich grösser.
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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "
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@gelackmeierte
wo bleibt denn da die 'netikette'?!
politessen wären überflüssig, wenn sich die damen und herren autofahrer an die regeln halten würden. deine anpöbelei ist auch nur eine variante dessen, worunter landavia leidet.
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