Fürsorgepflicht des AG - Abmahnung sinnvoll?

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.06.2012 22:47:23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Fürsorgepflicht des AG - Abmahnung sinnvoll?

Liebe Forengemeinde,
eigentlich ist der Grund der Frage in diesem Forum sehr bedauerlich. Aber es gibt halt Menschen, die nicht auf kooperation setzen können.

Kurz zur Ausgangssituation: Ich bin als Trainer in einem Verein angestellt (ÜL-Vertrag). Mein Vorgänger wurde zurecht aus den Verein ausgeschlossen und hat nun eine neue Heimat beim lokalen Mitbewerber gefunden. Nun gehen von dieser Person ständig Angriffe aus, in Form von üblen Nachreden, Beleidigungen, bis hin zu dokumentierten Unterstellungen von Straftaten (Diebstahl). Diese Angriffe und Unterstellungen richten sich primär gegen mich. Ich kannte die Person vorher nicht, habe ihr auch nie etwas getan. Wir nutzen die Trainingsstätte z.t. parallel, so dass es ständig Berührungspunkte gibt. Mein AG hat einen Anteil von 30 % an der Betreibergesellschaft und die Person, von der das Problem ausgeht, hat zwischenzeitlich auch die anderen Anteilseigner gegen sich aufgebracht. Daher hätte ein Antrag auf Hausverbot o.ä. durchaus Aussicht auf Erfolg. Seit November gibt es immer wieder Versprechen vom AG, etwas zu unternhemen. Auch der 1. Vorsitzende des anderen Vereins will eine Lösung herbeiführen. Ursprünglich war eine Mediation angesetzt. Allerdings wurde diese abgesagt, da man zur Erkenntnis kam, dass diese Person sich nicht ändern wird und es nix bringt.

Daher jetzt meine Frage: Wsa kann ich tun? Ich investiere viel Zeit in diese Aufgabe (zuviel) und bin an einem Punkt angekommen, an dem ich mir eine Alternative suchen will.

Ist bzw. wäre der AG verpflichtet, im Rahmen der Fürsorgepflicht etwas zu unternehmen? Wenn ja, wie kann ich das durchsetzen? Abmahnung des AG?

Oder macht es Sinn, gegen den AG des Gegners zu klagen? Dieser müsste ja für ein vernünftiges Verhalten seines AN sorgen? Strafanzeige gegen den Trainer versteht sich von selbst.

Wie wäre die Situation, wenn ich gegen die Betreibergesellschaft vorgehe? Diese hat das Hausrecht und sollte für eine vernünftige Situation sorgen.

Eigentlich will ich mich darum nicht kümmern. Daher die Frage: Macht es Sinn, meinen AG dazu zu zwingen? Wenn ja, wie?

Eigentlich fehlt mir die Zeit und das Geld, mich damit auseinanderzusetzen.

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Da Ihr AG keinen Einfluss auf das Verhalten des Gegners hat, bringt es Ihnen wenig, wenn sie den abmahnen.

Eine Anklage des "gegnerischen" AGs bringt auch nichts, da der dem AN nicht einen Maulkorb verpassen kann.

Wenn der Gegner Sie PERSÖNLICH angreift und Lügen über Sie erzählt, können Sie auf Unterlassung klagen.

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#2
 Von 
guest-12310.06.2012 22:47:23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

> Da Ihr AG keinen Einfluss auf das Verhalten des Gegners hat, bringt es Ihnen wenig, wenn sie den abmahnen.

Hat er das wirklich nicht? Er ist ja Anteilseigner an der Sportstätte. Es gäbe zwei Möglichkeiten:
- Versuchen, ein Hausverbot durchzusetzen (die Mehrheit würde bei der nächsten Gesellschafterversammlung zusammenkommen, da weit über 60 % der Anteile diesem zustimmen würden
- Dafür sorge tragen, dass die Nutzungszeiten seperiert werden und kein paralleler Trainingsbetrieb stattfindet. Dies würde die Situation zumindest entspannen.

Der gegnerische AG hat zumindest die Chance, die Person zu entlassen, egal ob unter Einhaltung von Fristen oder ohne. Ein Bankmitarbeiter, der einen Kunden beleidigt, wird auch fristlos entlassen, zumindest im Wiederholungsfall nach einer Abmahnung.

Aber ich fürchte, Option 1 für mich, ich gehe, Option 2: ich klage auf Unterlassung. Dazu habe ich allerdings wenig Lust, also Option 1.


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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Selbst wenn dem Arbeitgeber ein Teil des Vereines "gehört", so ist hier doch sauber zu unterscheiden. Hier das Arbeitsverhältnis mit AG, dort der Verein. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Sonst könnte ein Arbeitnehmer, der gerade während einer Trennung Stress mit dem Ehepartner hat und sich deshalb beeinträchtigt fühlt, unter dem Gedanken der Fürsorgepflicht die Verpflichtung haben, den Ehepartner abzumahnen oder was auch immer. Das geht nur aber wirklich zu weit.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Weder der Platzbetreiber, irgend ein AG oder der Papst sind in D für die Bestrafung von Straftätern zuständig.

Beleidigungen, üble Nachrede muss man auf dem Rechtsweg klären.

Jedoch ist das meist sinnlos.

Lass in reden, schau weg, geht weg....... ganz einfach.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Nun gehen von dieser Person ständig Angriffe aus, in Form von üblen Nachreden, Beleidigungen, bis hin zu dokumentierten Unterstellungen von Straftaten (Diebstahl).

Was war die Reaktion der zuständigen Behörden auf eine Anzeige dieser Taten?



quote:
Ist bzw. wäre der AG verpflichtet, im Rahmen der Fürsorgepflicht etwas zu unternehmen?

Nein, Fürsorgepflicht bedeutete nicht, das der AG dir die geltendmachung deiner Rechte bei Scharmützeln mit Privatpersonen abnimmt.



quote:
Abmahnung des AG?

In Deutschland kann jeder jeden wegen alles abmahnen.
Jedoch kann es passieren, das der Abgemahnte dann negative Feststellungsklage dahingehend erhebt, das der Abmahngrund nicht besteht.



quote:
Eigentlich will ich mich darum nicht kümmern.

Dann delegiere diese Aufgabe an den richtigen Ansprechpartner: einen Anwalt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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