Für welche Schäden während der Arbeit muss der Arbeitnehmer haften?

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Die Grundsätze und Einschränkungen der Arbeitnehmerhaftung

Häufig versuchen Arbeitgeber, von ihren Angestellten Schadensersatz für entstandene Schäden zu erhalten. Dabei erscheint es jedoch ungerecht, dass der Arbeitnehmer das Risiko der Arbeitsausübung allein tragen soll. Und tatsächlich fordern Arbeitgeber oft zu Unrecht Schadensersatz.

Arbeitnehmer haften Ihren Arbeitgebern grundsätzlich dann, wenn Sie gegen eine Pflicht bei der Arbeit vorsätzlich oder fahrlässig verstoßen.

Der Arbeitgeber muss allerdings ein Verschulden des Arbeitnehmers beweisen.

Eine Haftung des Arbeitnehmers kann jedoch durch ein Mitverschulden des Arbeitgebers eingeschränkt sein. Darüber hinaus hat das Bundesarbeitsgericht zum Schutz von Arbeitnehmern eine Haftungsprivilegierung gemäß den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleiches entwickelt. Diese Grundsätze können in einem Arbeitsvertrag nicht zu Lasten des Arbeitnehmers geändert werden.

Beim Vorliegen einer betrieblich veranlassten Tätigkeit richtet sich die Haftung des Arbeitnehmers nach seinem Verschuldensgrad:

Vorsatz - der Arbeitnehmer haftet vollständig

Weiß der Arbeitnehmer, dass durch sein Verhalten die Möglichkeit einer Schadensverursachung besteht und nimmt er dies zumindest billigend in Kauf, handelt er vorsätzlich. In diesem Fall haftet er dem Arbeitgeber vollständig. 

Beispiel: Der Arbeitnehmer ärgert sich über den Chef und beachtet Aufträge deswegen nicht oder nimmt sie nicht an. Auch die absichtliche Beschädigung von Eigentum des Arbeitgebers fällt hierunter.

Grobe Fahrlässigkeit - der Arbeitnehmer haftet fast immer vollständig

Verletzt der Arbeitnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße und lässt unbeachtet, was im jeweiligen Fall jedem hätte offensichtlich sein müssen, dann handelt er grob fahrlässig. 

In diesem Fall haftet er dem Arbeitnehmer in der Regel auch vollständig. In Ausnahmefällen kann die Haftung jedoch gemindert sein. Hierbei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, etwa wenn die Haftung zu einer Existenzgefährdung bei dem Arbeitnehmer führen würde oder der entstandene Schaden außer Verhältnis zum Verdienst des Arbeitnehmers steht. 

Beispiel: Ein Fall von grober Fahrlässigkeit liegt etwa vor, wenn ein Arbeitnehmer eine rote Ampel überfährt und hierdurch einen Unfall verursacht. Auch liegt in der Regel ein Fall von grober Fahrlässigkeit vor, wenn ein Arbeitnehmer einen Schaden auf der Arbeit verursacht, weil er betrunken ist.

Mittlere Fahrlässigkeit - Haftung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt

Verletzt der Arbeitnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, handelt er fahrlässig. Hier wird eine Quotelung der Haftung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorgenommen. 

Diese orientiert sich an einer Abwägung der Gesamtumstände, Anlass und Folge des Schadenseintritts, Höhe des Arbeitsentgelts, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Gefahrgeneigtheit der Tätigkeit des Arbeitnehmers. 

Beispiel: Mittlere Fahrlässigkeit wurde von einem Gericht etwa angenommen, wenn ein Arbeitnehmer ohne viel Erfahrung im Umgang mit LKW aber mit dem notwendigen Führerschein mit einem LKW mit einer Gesamthöhe von 3,80m eine Eisenbahnunterführung mit einer Höhe von 3,40m durchfahren wollte und hierbei einen Schaden verursachte.

Leichte Fahrlässigkeit - keine Haftung des Arbeitnehmers

Von leichter Fahrlässigkeit spricht man, wenn der Arbeitnehmer lediglich geringfügig gegen die Sorgfalt verstoßen hat. Dies kann z.B. bei einem unabsichtlichen Vergreifen oder Versprechen während der Arbeit der Fall sein.

In solchen Fällen findet eine Haftung durch den Arbeitnehmer nicht statt, der Arbeitgeber haftet komplett.

Beispiel: Ein Fall von leichter Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus Versehen etwas fallen lässt und hierdurch ein Schaden entsteht. Ein anderes Beispiel ist, wenn ein Arbeitnehmer mit nasser Fußsohle von der Kupplung rutscht und so einen Unfall verursacht oder bei schlechten Wetterbedingungen unabsichtlich gegen eine Absperrung fährt.

Fazit

Die Frage, ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer für verursachte Schäden haften, muss immer im Einzelfall betrachtet werden. Nur in wenigen Fällen muss der Arbeitnehmer voll haften. Entscheidend ist hierbei stets der Grad des Verschuldens, der vom Arbeitgeber nachgewiesen werden kann.