Guten Tag
Kann mir evtl. jemand verraten, was genau in einem Führungszeugnis Belegart 0 steht ?!
Ich bin bisher strafrechtlich noch nie in erscheinung getreten, gegen mich wurde jedoch ein ermittlungsverfahren wegen des verdachts auf steuerhinterziehung 2003 eingeleitet.
das verfahren wird jedoch in kürze eingestellt werden.
wird dieses im führungszeugnis belegart 0 festgehalten ? oder nur wenn es zu einer verurteilung käme ?
Vielen Dank und Grüße von der Nordsee
Führungszeugnis Belegart 0 - nur Verurteilungen?
3. Januar 2005
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Frage vom 3. Januar 2005 | 15:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis Belegart 0 - nur Verurteilungen?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2005 | 20:08
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Hi,
anhängige Verfahren stehen nie im Führungszeugnis.
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 3. Januar 2005 | 23:25
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Richtig, und auch eingestellte nicht.
Im Führungszeugnis "0" steht prinzipiell das selbe wie in Belegart "N". Hinzu kommen z.B. Eintragungen über Schuldfähigkeit, oder Verurteilungen in Zusammenhang mit einer Gewerbeausübung (...könnte bei Steuerhinterziehung ja hinkommen).
Aber wie gesagt: Ins FZ kommen nur Verurteilungen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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