Servus miteinander,
ich hoffe, jemand kann mir mit meinem folgenden Anliegen weiterhelfen, ich halte es kurz und knapp und hoffe, die wichtigsten Informationen stehen dabei:
Ich wurde mit 19 mit 2 Gramm Marihuana in der Tasche erwischt und nach Jugendstrafrecht zu einem 6 monatigen Drogenscreening verurteilt
2 Jahre später, kurz vor meinem 21. Geburtstag, wurde bei mir erneut, diesmal unter anderen Umständen, 4 Gramm Marihuana in meinem Besitz gefunden und ich wurde abermals nach Jugendstrafrecht mit der Auflage, ein 12 monatigen Drogenscreening zu absolvieren, vor Gericht verurteilt, außerdem sollte ich die Gerichtskosten tragen, aber darauf kam nie jemand auf mich zurück (Warum?), desweiteren musste ich ein Jahr lang einen Sozialpädagogen aufsuchen.
Der letzte Fall ist nun 2 Jahre her und sobald ich mit dem Studium fertig wäre, wären mehr als 5 Jahre seit Verurteilung vergangen.
Nachdem ich von meinen Fehlern endlich gelernt hatte und ich mein Leben aufgeräumt habe, ziehe ich es nun in Erwägung, ggf. Lehramt zu studieren und Lehrer zu werden.
Nun stellt sich mir die Frage, ob dies mit meiner Vergangenheit im Einklang steht, oder ob ich mir Steine in den Weg gelegt habe, die ich nicht mehr aus dem Wege räumen kann.
Wie sieht es mit Verbeamtung aus?
Wohnort ist Bayern, über informative Antworten freue ich mich sehr.
Führungszeugnis, Lehrer
27. September 2017
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Frage vom 27. September 2017 | 22:38
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis, Lehrer
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#1
Antwort vom 28. September 2017 | 11:49
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Wenn Jugendrecht angewendet wurde, stand/steht es nur im Erziehungsreigster. Und dort verschwindet es am 24. Geburtstag.
Und jetzt?
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