Führerscheinetzug Ratenzahlung nicht möglich

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
magvox
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerscheinetzug Ratenzahlung nicht möglich

Hallo,

welche Gründe kann es geben, wenn bei Führerscheinenzug (1,8 Promille) keine Ratenzahlung möglich ist.

Oder ist diese immer möglich, muss aber erst selbst beantrag werden?

Danke!


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Weil man den Führerschein nur am Stück entziehen kann?

Das dürfte wohl kaum in Raten gehen....

(im Ernst: ein wenig mehr Information dürfte es sein, die Glaskugelfunktion des Forums ist derzeit defekt).

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#2
 Von 
magvox
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry, es musste freilich heißen "Ratenzahlung der Geldstrafe"

Ich habe leider auch keine weiteren Infos.

Eine Bekannte hat mich gefragt, deren Sohn mit 1,8 Promille erwischt wurde und ihr das nun erzählt hat, wahrscheinlich in der Hoffnung, dass die Mutter die Strafe bezahlt, wenn keine Ratenzahlung möglich ist.

Ich habe ihr bisher geraten, sie solle sich das Schreiben von der Staatsanwalt mal selbst anschauen...

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ob bei einer Geldstrafe Ratenzahlung gewährt wird, hängt nicht von der Art der Straftat ab, sondern vom Einkommen.

Die Ratenzahlung muß natürl. beantragt werden, bei der Staatsanwaltschaft. § 459a StPO

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn die Vollstreckung eingeleitet wird schickt der Rechtspfleger erstmal eine Zahlungsaufforderung über die volle Summe. Dann kann der Verurteilte beantragen, dass er die Strafe in Raten tilgen möchte. Dabei gibt er am besten gleich an, was ihm als Ratenhöhe vorschwebt - unter 50 € sollten es nicht sein - und zahlt auch gleich die erste Rate.

und ihr das nun erzählt hat, wahrscheinlich in der Hoffnung, dass die Mutter die Strafe bezahlt, wenn keine Ratenzahlung möglich ist.
Wenn es schon eine Ratenvereinbarung gab und er dagegen verstoßen hat, wird die Ratenvereinbarung hinfällig und ebenfalls die volle (Rest-) Summe fällig. Aber dann ist der Verurteilte selbst schuld.
Die Mutter kann ihm auch nahelegen, die Strafe abzuarbeiten. Dann muss er nur einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen.
Er kann sogar Arbeit und Zahlung kombinieren, jeder gezahlte Geldbetrag wird auf die Strafe angerechnet.

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