Führerscheinentzug wegen THC im Blut

6. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sackschleifer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerscheinentzug wegen THC im Blut

Hallo ihr Hilfsbereiten,

vor einigen Wochen wurde ich von der Polizei kontrolliert. Ich bin auf einen Parkplatz gefahren, um meinen iPod im Auto anzuschließen und beim raus fahren haben sie dann gewunken.
Da ich den Urintest verweigerte und eine Packung Long Papes auf dem Beifahrersitz lag (Anfangsverdacht), wurde ich zur Wache mitgenommen und gab dort freiwillig eine Blutprobe ab.

Heute kam dann ein Brief vom Landratsamt, sie hätten von der Polizei die Mitteilung über meine Kontrolle erhalten und laut Laboranalyse wurde sowohl aktives THC als auch Abbaustoffe in meinem Blut gefunden. Das Landratsamt bietet mir nun die Gelegenheit, ihnen über mein Konsumverhalten Auskunft zu geben, viel mehr steht da erst einmal nicht.

Der letzte Konsum lag 3-6 Tage zurück (ich glaube, es waren 4, aber sicher bin ich nicht). Ich bin Gelegenheitskonsument, im Schnitt rauche ich so alle 2 Wochen Gras.


Diese Fragen stellen sich mir jetzt:
1. Kann ich mir von der Sachbearbeiterin die genauen Laborwerte geben lassen?
2. Was wäre, ohne die genauen Werte zu kennen, eine gute Aussage? Dass ich es zum ersten und einzigen Mal ausprobiert habe, kann ich wahrscheinlich vergessen, da Abbaustoffe gefunden wurden (falls jemand weiß, wie lange es vom Konsum dauert, bis man diese findet, immer her damit). Nach jetzigem Kenntnisstand würde ich Aussagen, dass ich sehr selten konsumiere und dass ich drei Tage nach dem letzten Konsum kein Fahrzeug bediene. Meine Konsumgewohnheiten haben sich nach der Kontrolle nicht verändert, ich habe seither aber nicht konsumiert (da ich insgesamt nur selten kiffe).
3. Wenn der Wert unter 1ng/l liegt (wovon ich eigentlich ausgehe) und meine Stellungnahme in Ordnung ist, muss ich das Screening dann trotzdem selbst bezahlen bzw welche Konsequenzen würden mich insgesamt erwarten?


Vielen Dank im Voraus,
euer Sackschleifer


PS: Weiß jemand, ab welchem Alter man Punkte in Flensburg sammeln kann? Ein Bekannter will das grade wissen, ich dachte mir, ich stell die Frage noch schnell, wenn ich eh schon poste.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

1. Es wäre nur Fair wenn das Amt dir die Werte auf Nachfrage mitteilt. Ich kenne es normalerweise auch so, das sie in dem Schreiben stehen. Warum dies hier nicht war entzieht sich meiner Kenntnis.
2. Glaubt man jetzt deiner Aussage, wärest du gut bedient zu sagen, das du glaubhaft vermittelst das du ein Trennvermögen zwischen Konsum und Straßenverkehr hast. Also wenn du alle zwei Wochen Konsumiert, bis zur nächsten Fahrt eigentlich immer Tage vergehen. So das du der Meinung bist keine Aktiven Stoffe mehr im Blut zu haben.
3. Sämtliche kosten musst du zahlen, egal was bei rauskommt. Du musst belegen das du die Fahruneignung entkräftest. Nicht die Führerscheinstelle.

PS. Punkte sammelt kann man ab der Zeit die man einen Führerschein besitzt. Da gibt es keine Alters- schonfrist.

-- Editiert von Au-dee am 07.04.2016 01:08

-- Editiert von Au-dee am 07.04.2016 01:09

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat:
2. Glaubt man jetzt deiner Aussage, wärest du gut bedient zu sagen, das du glaubhaft vermittelst das du ein Trennvermögen zwischen Konsum und Straßenverkehr hast. Also wenn du alle zwei Wochen Konsumiert, bis zur nächsten Fahrt eigentlich immer Tage vergehen. So das du der Meinung bist keine Aktiven Stoffe mehr im Blut zu haben.

Solch eine Aussage wird wohl unter den Top3 vorkommen und auf relativ wenig Gläubigkeit stoßen.
Vor allem bei einem zugegebenen regelmäßigen Konsum wird man davon ausgehen, dass der TE eben nicht die Fähigkeit hat zukünftig zwischen "nüchtern" und "zugedröhnt" zu unterscheiden

Zitat:
PS. Punkte sammelt kann man ab der Zeit die man einen Führerschein besitzt. Da gibt es keine Alters- schonfrist.

Das Sammeln von Punkten ist nicht an den (einen) Führerschein, sondern eher an die Benutzung eines Fahrzeuges (auch Fahrrad) gebunden.
Hier steht ein Mindestalter von 12 Jahren. Ob das stimmt weiß ich jedoch nicht. Möglich (für mich persönlich denkbar) wäre auch ein alter von 14 Jahren ("Strafmündigkeit")

-- Editiert von Guruhu am 07.04.2016 11:06

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
1. Kann ich mir von der Sachbearbeiterin die genauen Laborwerte geben lassen?

Bitten und Fragen kann man schon. Ich fände es merkwürdig, wenn man dir die Werte nicht mitteilen würde. Aber rein rechtlich gesehen: Es gibt keine Verpflichtung, dir die Werte schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Dann müsste man notgedrungen selbst zur Führerscheinstelle fahren und die Werte selbst einsehen.

Zitat:
2. Was wäre, ohne die genauen Werte zu kennen, eine gute Aussage? Dass ich es zum ersten und einzigen Mal ausprobiert habe, kann ich wahrscheinlich vergessen, da Abbaustoffe gefunden wurden (falls jemand weiß, wie lange es vom Konsum dauert, bis man diese findet, immer her damit). Nach jetzigem Kenntnisstand würde ich Aussagen, dass ich sehr selten konsumiere und dass ich drei Tage nach dem letzten Konsum kein Fahrzeug bediene. Meine Konsumgewohnheiten haben sich nach der Kontrolle nicht verändert, ich habe seither aber nicht konsumiert (da ich insgesamt nur selten kiffe).

Ohne die genauen Werte sollte man überhaupt nichts sagen.

Zitat:
3. Wenn der Wert unter 1ng/l liegt (wovon ich eigentlich ausgehe) und meine Stellungnahme in Ordnung ist, muss ich das Screening dann trotzdem selbst bezahlen bzw welche Konsequenzen würden mich insgesamt erwarten?

Welches Screening? Die Untersuchung der Blutprobe zahlt man selbst zusammen mit dem Bußgeld, falls der Wert über 1,0 ng/mL liegt - sonst bleiben die Kosten bei der Polizei hängen. Sollte die Führerscheinstelle ein Screening anordnen, um den Führerschein behalten zu dürfen, dann zahlt man das selbst - egal wie die Werte in der Blutprobe waren, die zum Screening geführt hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sackschleifer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten schon mal.

Ich habe jetzt die Werte, in meinem Blut wurden 2,2 ng/ml aktives THC und 8,8 ng/ml THC-COOH (also ein Abbauprodukt von THC) gefunden.
Ich bin selbst ziemlich geschockt vom Ergebnis, da ich, wie bereits geschrieben, mehrere Tage gewartet habe, bevor ich wieder fahre.

Seht ihr bei diesen Werten noch eine Chance, meinen Führerschein behalten zu können?
Kann ich damit noch glaubhaft machen, dass ich Konsum und Auto fahren trennen kann? Was würdet ihr mir empfehlen, wie ich mein Konsumverhalten beschreiben sollte?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


Auf jeden Fall kommt erstmal:
- 500€ Bußgeld
- ca. 150€ Verfahrenskosten (Gebühren, Laborkosten für die Blutuntersuchung, Arztkosten für das Abnhmen der Blutprobe)
- 1 Monat Fahrverbot
- 2 Punkte in Flensburg
Das wird man auch nicht verhindern können, da THC über 1,0 ng liegt.

Einen direkten, dauerhaften Entzug des Führerscheins wird man wohl abwenden können, da der THC-COOH-Wert weder einen gelegentlichen noch einen regelmäßigen Konsum beweist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sackschleifer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das klingt ja erst mal recht moderat (klar, recht teuer, aber könnte auch schlimmer sein).
Ist es dann sinnvoll, zu sagen, dass ich es zum ersten (und letzten) mal ausprobiert habe?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Passt irgendwie nicht zusammen. Aktiver Wert beim Bluttest über 2 und der letzte Konsum mindestens 3 Tage her?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Über 1 ng/l (Aktives THC) ist eine MPU sowieso nicht zu vermeiden.
In meinen Augen auch zu wenig THC-COOH. Aber das ändert nichts an der Sache.

P.s. Warum möchte man eine Blutabnahme, beim Urintest wären 8,8 (wenn es denn passt) THC-cooh nicht aufgefallen wären, und er währe negativ.

-- Editiert von Au-dee am 14.04.2016 16:11

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Über 1 ng/l (Aktives THC) ist eine MPU sowieso nicht zu vermeiden.

Warum?
Es liegen keine Hinweise auf BtM-Abhängigkeit, regelmäßigen oder auch nur gelegentlichen (= mehr als einmaligen) Konsum vor.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Genau das, wird die MPU ja auch ergründen. Und wie oben geschrieben, kann am THC-COOH wert ja was nicht stimmen. 8,8 cooh mit 2,2 Aktives THC ist schon sehr schlecht zu vereinbaren.
Desweiteren liegt bei über 1 ng/l THC in 90% der Fälle eindeutig eine MPU an.
Die Abhängigkeit muss ja auch nicht bestätigen sein. Siehe §14 FeV ... (Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.)
Gelegentlicher Konsum ist offensichtlich. Zweifel an der Eignung? Durch Aktiv 2,2 THC, eindeutig ja.

-- Editiert von Au-dee am 15.04.2016 15:02

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Gelegentlicher Konsum ist offensichtlich

Nein. Eben noch nicht. Offensichtlich ist bislang nur einmaliger Konsum, oder woraus soll ein mehrmaliger / gelegentlicher Konsum offensichtlich sein? Außerdem stellen 2,2 ng THC keinen grundsätzlichen Eignungszweifel dar.
Der vorliegende Fall rechtfertigt erstmal "nur" ein ärztliches Gutachen, aber noch keine MPU.
Mag sein, dass einige Führerscheinstellen das anders sehen. Dann stellt sich das Problem der fehlenden Rechtsmittelfähigkeit einer MPU.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Nein, sehe ich gar nicht so.
2,2 ng/l Aktives THC im Straßenverkehr, ist sehr wohl ein maßgebender Mangel, welcher das anzweifeln der Tauglichkeit und deren Zweifel absolut gerechtfertigen. Ein Tennungsvermögen zwischen Straßenverkehr und Konsum, ist damit nicht gegeben. Da die Berauschte Drogenfahrt mit den 2,2 ng/l THC bereits als Fakt vorliegt, erübricht sich auch ein Fachärztliches Gutachten. Das Fachärztliche Gutachten kommt eigentlich wenn ein Konsum nicht gesichert, sondern nur der Besitz nachweisbar sein sollte. Da hier auch eher zusätzlich §14 FeV (2) 2, auf Betonung "ohne Abhängig zu sein" zutreffend ist. Ebenso, sagt das jede Drogenberatung genau so. Und aus eigener Erfahrung kann ich das nur Bestätigen. Das es jedenfalls gängig ist, über 1.0ng/l THC und Trunkenheitsfahrt OWI nach §24a StVG , man mit Sicherheit zur MPU antritt.
Einziger unterschied, da nicht ein Gelegentlicher, Häufiger oder Ständiger Konsum gesichert ist. Das die MPU ohne voherigen Abzinenz Nachweis erbracht werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.681 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen