Führerscheinentzug: Fahreignungszweifel auch schon bei jahrelangen kleinen Verkehrsordnungswidrigkeiten?

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Führerscheinentzug, Ordnungswidrigkeiten, Führerschein, Falschparken
4 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
7

Mit seinem Beschluss vom 20. November 2014 stellte der VGH Baden-Württemberg fest, dass in Ausnahmefällen auch schon die langjährige und hartnäckige Begehung mehrerer kleiner Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Parkverstöße ohne Punktebewertung Zweifel an der Fahreignung begründen kann.

Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene zwischen Januar 2004 und Mai 2010 in mindestens 151 Fällen Vorschriften des ruhenden Verkehrs verletzt, wobei Parkverstöße im Halteverbot den größten Teil ausmachten. Die hohe Anzahl der Verstöße ging zudem zeitweilig mit einer geringen Zeitabfolge einher, sodass es teilweise zu mehreren Verstößen am selben Tag kam. Ferner hatte der Betroffene zuvor bereits mit Punkten zu bewertende Verkehrsverstöße wie das Fahren unter Alkoholeinfluss und mehrere zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsverstöße begangen.

Der VGH Baden-Württemberg sah hier in der langjährigen und beharrlichen Begehung von Verkehrszuwiderhandlungen die Offenbarung einer sowohl nachlässigen Einstellung zu den den ruhenden Verkehr regelnden Ordnungsvorschriften, als auch einen Hinweis auf eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jeglicher Art. Zudem habe die vom OVG Berlin-Brandenburg entwickelte Faustformel, Bedenken an der Fahreignung erst bei einem Jahresdurchschnitt von einem Verkehrsverstoß wöchentlich zu begründen, keinen Bestand. Es komme bei Bedenken gegen die charakterliche Eignung vielmehr auf eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände an (Urteil des VGH Baden-Württemberg November 2014).

Hier lohnt sich jedoch ein Widerspruch, denn formelle Fehler der Behörden führen oft zur Rechtswidrigkeit der Entziehung.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass das oben geschilderte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Das könnte Sie auch interessieren
Strafrecht Führerschein-Sperrfrist: mit Teilnahme an bes. Aufbauseminar ist Neuerteilung vorzeitig möglich!
Strafrecht MPU-Auflage wegen THC: Frage nach weiteren BTM außer THC ist unzulässig ohne zusätzliche Hinweise!