Führerschein von der Steuer absetzen

29. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Silberknoedel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein von der Steuer absetzen

Guten Tag,
meine letzte Wohnung sollte abgerissen werden (Wohnung war innerhalb eines Firmengebäudes), daher bin ich umgezogen. Ich habe bereits mindestens eine Stunde mit den öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit gebraucht. Durch den Umzug wären es nun mindestens 1 Stunde und 40 Minuten (Angaben immer einfache Strecke). Mit dem Auto sind es ca. 35 Minuten - daher habe ich einen Führerschein gemacht. 90% all meiner Fahrten sind Fahrten zur Arbeit und zurück.

Habe ich eine Chance die Kosten für den Führerschein abzusetzen?
Grüße
Silberknoedel

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Dafür müssen Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1.) Der LKW-, oder Busführerschein wurde von Ihnen privat bezahlt und Sie arbeiten als Berufskraft-, bzw. als Busfahrer.
Hier wäre der Führerschein als Werbungskosten abzugsfähig

2.) Sie sind stark geh- und stehbehindert.
Hier wäre der Führerschein als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

3.) Der Führerschein ist Voraussetzung für den ausgeübten Beruf. (Abzugsfähigkeit nur in Einzelfällen)
Hier wäre der Führerschein eventuell als Werbungskosten abzugsfähig.


Zitat (von Silberknoedel):
Habe ich eine Chance die Kosten für den Führerschein abzusetzen?


Ihrem Beitrag ist nichts von oben genannten Voraussetzungen zu entnehmen, von daher tendiere ich zu einen sehr sicheren NEIN.

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