Führerschein trotz MPU

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Ist der Führerschein aus dem Ausland eine Möglichkeit, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung zu umgehen?

Wenn der Führerschein einmal weg ist, dann droht bei der Wiedererteilung oft auch die "Medizinisch-Psychologische Untersuchung", kurz "MPU", oder auch "Idiotentest" genannt. Ein solcher Test ist oft langwierig, teuer und nicht immer auch von Erfolg gekrönt.

Viele suchen sodann nach Alternativen bei Fahrschulen im Europäischen Ausland, wobei Ihnen diese meist das "blaue vom Himmel" versprechen.

Felix Hoffmeyer
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Wohnsitz und Ausländische Adresse

Hier ist allerdings Vorsicht geboten:

Grundsätzlich kann jeder Bürger natürlich auch im EU Ausland einen weiteren Führerschein erwerben, allerdings nur, wenn er dort einen Wohnsitz hat (Aufenthalt uber 185 Tage im Jahr) und dieser nach Ablauf der in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellt wird.

Dieser Führerschein berechtigt sodann auch zum Fahren in Deutschland, aber nur wenn in diesem Führerschein auch die ausländische Adresse genannt ist (Rechtssache C-329/06; sowie Pressemitteilung Nr. 15/12 Luxemburg, den 1. März 2012 Presse und Information Urteil in der Rechtssache C-467/10) und der Wohnsitz nicht nur ein Scheinwohnistz gewesen ist, um den Führerschein zu erwerben. Hierbei steht allerdings die Behörde in der Beweispflicht (Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 26.06.2008).

Führerscheinvermerk 70D

Auch sollte darauf geachtet werden, dass es sich dabei um einen Neuerwerb handelt und keinen bloßen Umtausch (Führerscheinvermerk "70D"). Hierzu führt das Oberlandesgericht Oldenburg wie folgt aus:

"Der britische Führerschein des Angeklagten weist nach den Feststellungen des Landgerichts unter Ziffer 12. hinter den Fahrzeugklassen B und BE jeweils den Code "70D" auf, der gemäß dem Anhang der insoweit übereinstimmenden EU-Richtlinien 91/439/EWG ("2. EU-Führerschein-Richtlinie") und 2006/126/EG ("3. EU-Führerscheinrichtlinie") als harmonisierter Gemeinschaftscode den Umtausch eines deutschen Führerscheins bedeutet." (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 19.09.11, Az. 1 Ss 116/11).

Fazit: Nur ein Wohnsitz im EU-Ausland, ein ausländische Adresse im Führerschein und eine echte Neuerteilung führen wieder auf den Weg auf Deutschlands Straßen.

Gute Fahrt!

Gerne stehe ich für die gerichtliche Durchsetzung jederzeit zur Verfügung, da wir bundesweit Mandate bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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Leserkommentare
von Dubi am 30.05.2013 17:48:54# 1
Ich halte es für gefährlich, Tipps zu vergeben, wie ein Fahren ohne deutschen Führerschein hierzulande erreicht werden kann. Wenn auch nur unter erschwerten Auflagen.
Der Führerschein wurde nicht umsonst von der Behörde eingezogen und eine MPU veranlasst.
Viele haben den Führerscheinentzug nicht verinnerlicht, warum dies erfolgte, wollen aber wieder auf deutschen Straßen unterwegs sein. So eine MPU - und das sage ich aus Erfahrung - kann auch sehr lehrreich sein. Und vor allem: Es schützt den Inhaber meist vor weiteren Straftaten o.ä. und.........die anderen Verkehrsteilnehmer. Und das sollte im Vordergrund stehen. Nicht, wie man legal an eine Fahrerlaubnis kommt, die der deutsche Staat entzogen hat.
    
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