Führerschein Umtausch Gültigkeit

6. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
funny2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 45x hilfreich)
Führerschein Umtausch Gültigkeit

Hallo,

ich habe mir Gedanken gemacht meinen rosa Führerschein in den EU-Führerschin Umzutauschen.
Im August 2017, habe ich mich dann mal im Internet schlau gemacht allerdings nicht in irgendwelchen Foren sondern bei der Gemeinde und dem Landratsamt.

Beim Landratsamt stand darüber nichts ausser dass zum 19.01.2013 ein neues Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten ist und man seinen Führerschein der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde umtauschen kann. Von einer Befristung der Fahrerlaubsnis konnte ich nichts finden und somit habe ich es als unbefristete Fahrerlaubnis interpretiert.

Bei unserer Gemeinde stand schon mehr Information und zwar dass man für die Klasse 3 beim Umtausch C1 und C1E unbefristet erhält. Dann steht noch dass alle Führerscheine die NACH dem 19.01.2013 ausgestellt sind auf 15 jahre befristet sind.
Weiter unten auf der Seite Stand das der Text am 14.09.2019 vom Verkehrsminiterium freigegeben wurde.

So, nun das dicke Ende.
Ich habe mich auf diesen Text verlassen und bin ich in der ersten Septemberwoche los und habe den Antrag auf Umtausch bei der Gemeinde gestellt.

Heute hole ich meinen Führerschein der 1992 ausgestellt wurde auf dem Landratamt ab und muss feststellen dass ich eine Befristung bis 2032 habe. Ich habe mich gleich beschwert und bekam als Antwort dass ich ihn nicht hätte umtauschen müssen. Ich erwidertet dass ich das auch nicht gemacht hätte wenn ich das gewusst hätte. Ich weiss dass es mal wieder ein neue Gesetz ENDE September gab wo auch Führerscheine vor dem 19.01.2013 brfristet sind, wobei die Damen auf dem Landratsamt meinten dass das Gesetzt schon seit 2013 so ist.

So, nun Fühle ich mich verarscht. Hätte ich gewusst dass der Führerschein nicht unbefristet ist hätte ich meinen alten behalten.

Was stimmt jetzt, kann mir da jemand einen Tipp geben?

Schon mal schönes Wochenende

-- Editiert von Moderator am 06.10.2017 12:11

-- Thema wurde verschoben am 06.10.2017 12:11

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von funny2k):
So, nun Fühle ich mich verarscht. Hätte ich gewusst dass der Führerschein nicht unbefristet ist hätte ich meinen alten behalten.
Dann hättest du halt 1 Jahr mehr gehabt

Zitat (von funny2k):
Heute hole ich meinen Führerschein der 1992 ausgestellt wurde auf dem Landratamt ab und muss feststellen dass ich eine Befristung bis 2032 habe.
Auch dein Rosa Führerschein würde 2033 wertlos werden!

Die Befristung wurde zwangsweise eingeführt. Mit 15 Jahren hat D das Maximum gewählt was die EU Vorschriften erlauben.

Zitat (von funny2k):
Von einer Befristung der Fahrerlaubnis konnte ich nichts finden und somit habe ich es als unbefristete Fahrerlaubnis interpretiert.
Das ist auch korrekt nur das Dokument läuft ab, also der Führerschein. Nicht aber deine Fahrerlaubnis! Diese bleibt bestehen. Du kannst also einfach einen neuen Führerschein beantragen und fertig. Eine neue Prüfung oder sonstige Auflagen sind aktuell nicht vorgesehen.

https://www.tz.de/auto/fuehrerschein-umtauschen-eu-fuehrerschein-pflicht-hat-sich-geaendert-zr-6540901.html

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#2
 Von 
funny2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 45x hilfreich)

Erstmal Danke für eine Antwort.

Das stimmt ich hätte ein Jahr länger gehabt und 24,- mehr wenn man es so sieht ;-)
Es geht darum: nach der neuen Regelung ich hätte ihn erst 2033 beantragt. Da ich aber davon ausging dass auch das Dokument unbefristet ist hab ich es jetzt schon gemacht.

Ich habe generell auch kein Problem mit der Befristung im Gegenteil ab einem gewissen Alter finde ich es eh angebracht.

Jetzt setzt meine Logik aus. Was für einen Sinn macht es wenn das Dokument abläuft die Fahrerlaubnis aber nicht?
Das interpretiere ich jetzt so 2032 läuft das Dokument ab, aber die Fahrerlaubnis habe ich ja noch also fahr ich die nächsten 20 Jahr ohne gültiges Dokumt rum. Bei Kontrollen zahle ich halt aber die Fahrerlaubnis habe ich ja.

Also da sollte die Fahrerlaubnis auch nach einer gewissen Frist ablaufen wenn man den Fürherschein nicht rechtzeitig verlängert, sonst ist das für mich unlogisch und vorallen mal wieder nur abzocke.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von funny2k):
Das interpretiere ich jetzt so 2032 läuft das Dokument ab, aber die Fahrerlaubnis habe ich ja noch also fahr ich die nächsten 20 Jahr ohne gültiges Dokumt rum
So einfach ist das nun auch wieder nicht. Du benötigst einen gültigen Führerschein um die Fahrerlaubnis ausüben zu dürfen.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von funny2k):
Was für einen Sinn macht es wenn das Dokument abläuft die Fahrerlaubnis aber nicht?


Weshalb läuft ein Personalausweis ab?
Schauen Sie doch mal auf den Führerschein, was sehen Sie?
Ein Bild von Ihnen?

Man war es wohl leid, das Antlitz des 89 Jahre alten Herbert mit dem Jugendbild aus dem "grauen Lappen" zu vergleichen. ;)

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Man war es wohl leid, das Antlitz des 89 Jahre alten Herbert mit dem Jugendbild aus dem "grauen Lappen" zu vergleichen. ;)


Zu welchen unhaltbaren Zuständen hat das bisher geführt? Lauter 89jährige Herberts mit Führerscheinen auf andere Namen?

Noch dreister als die zeitliche Begrenzung und überhaupt der gebührenpflichtige Zwang zum Umtausch ist die Einschränkung der Fahrerlaubnis, außer man löhnt weitere Gebühren und soll sich noch teuer untersuchen lassen (als Beispiel, wer einen alten 3er bis 7,5 Tonnen hat, bekommt dann einen mit dem er keine LKW mehr fahren darf). Regelungswut und Abzocke.

-- Editiert von bear am 06.10.2017 17:11

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von bear):
Lauter 89jährige Herberts mit Führerscheinen auf andere Namen?


Möglicherweise?
Ich hab aber noch keine selbst gefälschten Statistiken dazu gesehen. ;)

Zitat (von bear):
(als Beispiel, wer einen alten 3er bis 7,5 Tonnen hat, bekommt dann einen mit dem er keine LKW mehr fahren darf


Das ist falsch.
Der alte 3er wird auf die Klassen C1 und C1E umgeschrieben, mit eingetragener Befristung bis zum 50ten Lebensjahr, danach nur mit einer Befristung von 5 Jahren.
Die gilt übrigens auch OHNE Umschreibung des alten Führerscheins.

Zitat (von bear):
Regelungswut und Abzocke


Dann nutz den alten Klasse 2 mal gewerblich, da kommst Du in ganz andere Preisklassen und dass zwingend alle 5 Jahre......

-- Editiert von spatenklopper am 06.10.2017 17:46

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#7
 Von 
funny2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 45x hilfreich)

FAZIT :
alles nur um die "leeren" Kassen zu füllen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von funny2k):
FAZIT :
alles nur um die "leeren" Kassen zu füllen ;)


Ne, die Stadt-/ Staatskassen "profitieren" davon eher nicht.
Die Gebühren, die für den neuen "Lappen" aufgerufen werden, decken wohl kaum die Kosten, die ein solcher Apparat verursacht.
3/4 der Kosten fallen an anderen Stellen an.

Ich nenne es Wirtschaftsförderung, da profitieren dann alle 5 Jahre z.B. die Fotografen (Passbilder), die Ärzte bei der Pflichtuntersuchung für alle C & D Klassen und dann noch die Fahrschulen/Dekra/TÜV etc. welche die Berufskraftfahrerweiterbildung (alle 5 Jahre ~500 €) anbieten.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Das hat aber ausnahmsweise alles nichts mit der Regulierungswut hier in D zu tun, das waren Vorgaben der EU die umgesetzt werden müssen. Hier hat D ausnahmsweise mal wirklich für den Verbraucher das Maximum möglich gemacht was die EU zugelassen hat.

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