Führerschein Straftaten

4. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
go401232-64
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Führerschein Straftaten


Hallo
Ich hab mal eine Frage...

2008 wurde B der Führerschein entzogen,weil er keine Bescheinigung für ein Aufbauseminar vorgezeigt hatte,bis heute !

2011 wurde B wegen bedrohung und beleidigung verurteilt. ( Nicht im Strassenverkehr)

2012 wurde B mit Cannabis(6g) im Park erwischt,und mir wurde handel vorgeworfen und wieder eingestellt.


Nun letzte Woche war B zur Akteneinsicht und nun der Schock,dass Aktenzeichen der Verurteilung von 2011 stande in der Führerscheinakte,wegen Beleidigung und Bedrohung.

Im VZR (das mal kostenlos beantragen kann ) steht diese Verurteilung nicht mehr drine,stande vor 1 Jahr noch drin.

Alle Verurteilungen hatten kein bezug zum Strassenverkehr zutun !

Wird die Führerscheinstelle das Gerichtsurteil bei einer Neuerteilung anfordern ?

Was bekommen sie bei einer Anforderung ,Angklageschrift oder das Urteil ?

Mfg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von go401232-64):
Alle Verurteilungen hatten kein bezug zum Strassenverkehr zutun !

Was ziemlich egal ist.
Die Mängel in der charakterlichen Eignung zum führen von Fahrzeigen im Straßenverkehr ergibt sich aus dem Gesamtbild.



Zitat (von go401232-64):
Wird die Führerscheinstelle das Gerichtsurteil bei einer Neuerteilung anfordern ?

Kann man nicht vorhersagen.



Vermutlich wird die Führerscheinstelle eine MPU anordnen, wegen der Drogen (wenn die FSSt davon weis) eventuell auch ein Abstinenznachweis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go401232-64
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Wegen 6 g gras ? Auch wo schriftlich vermerkt wurde "Kein Konsument " sondern Handel.

0x Hilfreiche Antwort

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