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Fußballverein wird mich verklagen

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Fußballverein wird mich verklagen

Folgendes:

Hatte bei eBay vor einiger Zeit ( mindestens 2 Monate her ) 10-15 Auktionen eingestellt, wo ich Sticker von Fanclubs/Ultraclubs eines Vereins eingestellt habe.

Heute schrieb eBay diese Angebote wurden gelöscht ( obwohl längst alles abgewickelt und beendet ist ) weil der betreffende Verein bzw sein Vertreter eBay eine Markenrechtsverletzung gemeldet haben.

Was genau beanstandet wird verstehe Ich nicht, es wird zwar behauptet es sei das Logo des Vereins zu sehen gewesen sein, dies war allerdings ein selbstgesprühtes Logo und nicht das des Vereines, desweiteren stand in der Artikelbeschreibung zwar der Vereinsname in der Detailbeschreibung stand allerdings klar dass es die sticker des Fanclubs sind und nicht des Vereins. Auch wichtig zu betonen, dass Ich die Sticker im Stadion des Vereins seit 2005 an gekauft habe, denn dort haben die Fanclubs Sie verkauft.

Aus Erfahrungsberichten ist mir bewusst, dass das ganze wohl eine Entschädigungsforderung nach sich ziehen wird, die aber inakzeptabel ist aus den oben genannten Gründen. Dies ist aber nur meine Meinung und entsprechend werde Ich die gefordte Summe, so Sie denn kommt niemals zahlen und einen Rechtsstreit eingehen müssen.

Wie sähen da meine Chancen aus?

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von Ignatsius am 28.07.2012 21:33
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Fußballverein wird mich verklagen
Was von deinen Aussagen zum Erwerb kannst du beweisen?
Hatten die Verkäufer die notwendigne Rechte zur weiterverbreitung der Logos?



quote:
denn dort haben die Fanclubs Sie verkauft.

In welcher Form genau?
In lizensierten Shops oder einfach von Hand-zu-Hand?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 29.07.2012 00:32
Status: Tao (21082 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Fußballverein wird mich verklagen
quote:
Was von deinen Aussagen zum Erwerb kannst du beweisen?

Eigentlich nichts, es ist so: In der Fankurve des Stadions waren/sind Bierbänke und Tische aufgebaut, wo die entsprechenden Fanclubs Ihre Materalien verkaufen, nicht nur Sticker, auch T-Shirts, Schas usw. Alles Sachen die nicht lizensierte Fanartikel des Vereins sind, was allerdings nirgends vermerkt war.

quote:
Hatten die Verkäufer die notwendigne Rechte zur weiterverbreitung der Logos?

Die Fanclubs dürfen dort verkaufen, ist in jedem deutschen Stadion so üblich, wäre auch sonst kaum 7 Jahre unentdeckt geblieben. Einmal bat der entsrechende Fanclub einen Schal an, der nicht im Stadion verkauft werden dürfe, weil die Verantwortlichen dies ablehnten, als Versand an. Dementsprechend gehe Ich davon aus, dass der Verein alle Artikel prüft, die verkauft werden sollen. Ich weiß es aber nicht sicher.

quote:
In welcher Form genau?
In lizensierten Shops oder einfach von Hand-zu-Hand?

siehe Oben, es gab keine Quittungen oder Ähnliches, hatte Flohmarktcharakter.

Aber der Verein hat es Ihnen gestattet dort zu verkaufen, im eigenen Stadion. Das ist für mich der Hauptgrund.

Ich habe bei eBay - genau wie die Fanclubs im Stadion - klar gemacht, dass es Aufkleber des Fanclubs sind, nicht des Vereins.

Wieviel könnte man denn einfordern, gibts da einen Sockelbetrag oder hängt das von den Auktionen ab? Ca 25 Auktionen wurden nämlich gemeldet, alle längst beendet, seit März/April/Mai. Jede Woche ca 2 Auktionen.

Hätte ein Rechtsstreit überhaupt den Ansatz einer Erfolgschance? Ich denke die RA´s des (großen) Vereins werden nicht ohne Grund so etwas machen wenn Sie nicht vom Erfolg überzeugt wären....

Hab noch was gefunden, was genau auf mich zutrifft, Verein & Anwalt:

xxxx & xxxxx / xxxxx PDF Drucken E-Mail

Abmahnung von xxxx & xxxx für die xxx Marketing und Vertriebs GmbH

Die xxx Marketing und Vertriebs GmbH läßt über die Anwälte xxxx & xxxx Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverltzung aussprechen. Es geht dabei um Fanartikel des xxx, die meist bei eBay angeboten werden.

Nun fordert die xxx Marketing und Vertriebs GmbH die Betroffenen auf,entsprechendes zu unterlassen und ggf. eine Vertragsstraf von 10.000 Euro zu bezahlen. Zudem seien sogleich 1023,16 Euro zu zahlen.

Wenn Sei eine Abmahnung erhalten haben, rufen Sie uns an.

Nicht voreilig alles unterschreiben!

Wir beraten Sie sofort.

Wochenenden verkürzen bei Abmahnungen die Reaktionszeit innerhalb der gesetzten Fristen, da meist nur an Werktagen anwaltlicher Rat eingeholt werden kann.
Wenn Sie eine Abmahnung kurz vor oder an dem Wochenende erhalten, rufen Sie uns auch am Wochenende an, bevor Sie wertvolle Zeit verlieren.

Festzuhalten ist, dass Markenrechtsverletzungen nur gewerblich beagngen werden können. Sonst ist die Nutzung von Zeichen wie xxx legal.

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-- Editiert Ignatsius am 29.07.2012 00:56

-- Editiert Ignatsius am 29.07.2012 01:03


von Ignatsius am 29.07.2012 00:52
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Fußballverein wird mich verklagen
1. Problem:
25 Auktionen gleichartiger Artikel könnten durchaus als gewerblich eingestuft werden.



2. Problem:
Auch private können urheberrechtliche Verletzungen begehen. Wird dann aber 'billiger'.



3. Problem:
Abmahnungen werden gerne Donnerstags versendet. Meist mit kurzer Reaktionsfrist und hohen Forderungen, garniert mit kopierten Urteilen.
Zweck: den Abgemahnten zur unüberlegten Abgabe einer Unterlassungserklärung zu 'motivieren'.



Also nichts unüberlegt unterschreiben.
Man kann auch eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 29.07.2012 12:48
Status: Tao (21082 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Fußballverein wird mich verklagen
1. Problem:
25 Auktionen gleichartiger Artikel könnten durchaus als gewerblich eingestuft werden.

Sehe Ich nicht, ging insgesamt über einen langen Zeitraum, ob Ich nun 300 auf einmal verkaufe oder 10 einzelnd wo ist da der Unterschied ?




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von Ignatsius am 29.07.2012 14:03
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Fußballverein wird mich verklagen
quote:
ob Ich nun 300 auf einmal verkaufe oder 10 einzelnd wo ist da der Unterschied ?

Es hängt nicht alleine an der Anzahl. Anzeichen für Gewerblichkeit gibt es viele - Nachhaltigkeit (da fließt auch die Anzahl rein), Gewinnerzielungsabsicht, Kaufen um zu verkaufen (du hast wohl kaum 300 gleiche Sticker für den Privatgebrauch gekauft und willst die nur "zufällig" loswerden, oder?), Neuware, ...

Es wurde sogar schon mal eine Mutter als gewerblich verurteilt, die in einem Monat neben Gebrauchtklamotten auch 30 neue Kinderkleidungsstücke verkauft hatte. Das wurde dann quer durch's Internet mißverstanden als "jetzt ist man schon gewerblich, wenn man nicht mehr benötigte Kinderkleidung verkauft", aber es hing letztlich am Punkt "Neuware in nicht unerheblicher Stückzahl".

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von Sheldon_Cooper am 30.07.2012 13:34
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Fußballverein wird mich verklagen
quote:
(du hast wohl kaum 300 gleiche Sticker für den Privatgebrauch gekauft und willst die nur "zufällig" loswerden, oder?), Neuware, ...

Über 7 Jahre hinweg wurden Sie gekauft von mir und erst ab diesem Jahr wieder verkauft.

quote:
"Neuware in nicht unerheblicher Stückzahl".

2 bis 7 Jahre alte Aufkleber sind also Neuware, aha...

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von Ignatsius am 30.07.2012 14:15
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Fußballverein wird mich verklagen
quote:
Über 7 Jahre hinweg wurden Sie gekauft von mir und erst ab diesem Jahr wieder verkauft.

Dann liegt wohl eher der Fall der verkauften Briefmarkensammlung vor, das dürfte noch "privat" sein.

quote:
2 bis 7 Jahre alte Aufkleber sind also Neuware, aha...

Wenn sie nie verklebt wurden, durchaus. So wie nie getragene Klamotten strenggenommen Neuware bleiben.

Wie gesagt, ich kann und will nicht deinen Einzelfall bewerten, ich habe mich erst mal nur auf dein Argument mit der Stückzahl bezogen.

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von Sheldon_Cooper am 30.07.2012 17:18
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Fußballverein wird mich verklagen
Dafür bedanke Ich mich auch bei dir/Ihnen.

Vielleicht hätten Sie noch einen Tipp, wie ich vorgehen sollte, wenn eine Abmahnung kommt.

Könnte auch passieren dass lediglich eine Unterlassungsverfügung beantragt wird und keine Kosten oder geht das immer miteinander einher?

Wenn Ich hier so lese und auch bei Google suche sind die Abnahmkosten meistens zwischen 800 und 1300 € wovon ist das abhängig ?

Sind einige Abmahner bereit zu "verhandeln" um nicht vors Gericht zu müssen, verhandeln was die Höhe der Kosten angeht.

Egal wie hoch das dann sein würde, müssen Abnahmkosten direkt bezahlt werden oder kann man die auch ratenmäßig ableisten?

Damit sie mich nicht falsch verstehen, ich fühle mich weiterhin unschuldig, würde bei einer geringen Geldstrafe wohl eher bezahlen.

Und noch eine wichtige Frage, sollte das ganze vor Gericht landen, wird dann dort eine Straftat meinerseits verhandelt oder geht es dann dort nur um zivilrechtliche Kosten bzw ob überhaupt ein Verstoß vorliegt. Aus meiner Laienkentniss ist es erst eine Straftat wenn eine Unterlassungsverfügung unterschrieben wurde, oder?

MfG

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-- Editiert Ignatsius am 30.07.2012 18:24


von Ignatsius am 30.07.2012 18:19
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Fußballverein wird mich verklagen
quote:
Könnte auch passieren dass lediglich eine Unterlassungsverfügung beantragt wird und keine Kosten

Warum sollte die Gegenseite dir denn ihre Anwaltskosten schenken wollen?

quote:
Wenn Ich hier so lese und auch bei Google suche sind die Abnahmkosten meistens zwischen 800 und 1300 € wovon ist das abhängig ?

Vom Streitwert, der wird wiederum "Pi mal Daumen" nach dem Umfang der Rechtsverletzung festgelegt, bei Unterlassungsangelegenheiten im praktisch gewerblichen Bereich meist zwischen 20.000 und 50.000 EUR.

quote:
Sind einige Abmahner bereit zu "verhandeln" um nicht vors Gericht zu müssen, verhandeln was die Höhe der Kosten angeht.

Kommt auf das Verhandlungsgeschick des Abgemahnten an. Wenn man sich als mittelloser Student hinstellt, wird die Gegenseite vermutlich eher nicht geneigt sein, einen zu verklagen und somit schlechtem Geld gutes hinterher zu werfen.

quote:
Egal wie hoch das dann sein würde, müssen Abnahmkosten direkt bezahlt werden oder kann man die auch ratenmäßig ableisten?

Ebenfalls eine Frage des Verhandlungsgeschicks.

quote:
Und noch eine wichtige Frage, sollte das ganze vor Gericht landen, wird dann dort eine Straftat meinerseits verhandelt oder geht es dann dort nur um zivilrechtliche Kosten

Nur eins von beiden gleichzeitig, in der Regel ist das aber Zivilrecht. Wobei eben gewerbliche Schutzrechtsverletzung durchaus auch eine Straftat sein kann.

quote:
Aus meiner Laienkentniss ist es erst eine Straftat wenn eine Unterlassungsverfügung unterschrieben wurde, oder?

Nein, das hat damit nichts zu tun. Allerdings wäre der strafrechtliche Fall eindeutiger, wenn es ein erneuter Verstoß ist, weil dann der Nachweis des Vorsatzes elementar ist.

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von Sheldon_Cooper am 31.07.2012 12:07
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)


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