>Fußballverein wird mich verklagen
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Was von deinen Aussagen zum Erwerb kannst du beweisen?
Eigentlich nichts, es ist so: In der Fankurve des Stadions waren/sind Bierbänke und Tische aufgebaut, wo die entsprechenden Fanclubs Ihre Materalien verkaufen, nicht nur Sticker, auch T-Shirts, Schas usw. Alles Sachen die nicht lizensierte Fanartikel des Vereins sind, was allerdings nirgends vermerkt war.
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Hatten die Verkäufer die notwendigne Rechte zur weiterverbreitung der Logos?
Die Fanclubs dürfen dort verkaufen, ist in jedem deutschen Stadion so üblich, wäre auch sonst kaum 7 Jahre unentdeckt geblieben. Einmal bat der entsrechende Fanclub einen Schal an, der nicht im Stadion verkauft werden dürfe, weil die Verantwortlichen dies ablehnten, als Versand an. Dementsprechend gehe Ich davon aus, dass der Verein alle Artikel prüft, die verkauft werden sollen. Ich weiß es aber nicht sicher.
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In welcher Form genau?
In lizensierten Shops oder einfach von Hand-zu-Hand?
siehe Oben, es gab keine Quittungen oder Ähnliches, hatte Flohmarktcharakter.
Aber der Verein hat es Ihnen gestattet dort zu verkaufen, im eigenen Stadion. Das ist für mich der Hauptgrund.
Ich habe bei eBay - genau wie die Fanclubs im Stadion - klar gemacht, dass es Aufkleber des Fanclubs sind, nicht des Vereins.
Wieviel könnte man denn einfordern, gibts da einen Sockelbetrag oder hängt das von den Auktionen ab? Ca 25 Auktionen wurden nämlich gemeldet, alle längst beendet, seit März/April/Mai. Jede Woche ca 2 Auktionen.
Hätte ein Rechtsstreit überhaupt den Ansatz einer Erfolgschance? Ich denke die RA´s des (großen) Vereins werden nicht ohne Grund so etwas machen wenn Sie nicht vom Erfolg überzeugt wären....
Hab noch was gefunden, was genau auf mich zutrifft, Verein & Anwalt:
xxxx & xxxxx / xxxxx PDF Drucken E-Mail
Abmahnung von xxxx & xxxx für die xxx Marketing und Vertriebs GmbH
Die xxx Marketing und Vertriebs GmbH läßt über die Anwälte xxxx & xxxx Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverltzung aussprechen. Es geht dabei um Fanartikel des xxx, die meist bei eBay angeboten werden.
Nun fordert die xxx Marketing und Vertriebs GmbH die Betroffenen auf,entsprechendes zu unterlassen und ggf. eine Vertragsstraf von 10.000 Euro zu bezahlen. Zudem seien sogleich 1023,16 Euro zu zahlen.
Wenn Sei eine Abmahnung erhalten haben, rufen Sie uns an.
Nicht voreilig alles unterschreiben!
Wir beraten Sie sofort.
Wochenenden verkürzen bei Abmahnungen die Reaktionszeit innerhalb der gesetzten Fristen, da meist nur an Werktagen anwaltlicher Rat eingeholt werden kann.
Wenn Sie eine Abmahnung kurz vor oder an dem Wochenende erhalten, rufen Sie uns auch am Wochenende an, bevor Sie wertvolle Zeit verlieren.
Festzuhalten ist, dass Markenrechtsverletzungen nur gewerblich beagngen werden können. Sonst ist die Nutzung von Zeichen wie xxx legal.
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-- Editiert Ignatsius am 29.07.2012 00:56
-- Editiert Ignatsius am 29.07.2012 01:03
von Ignatsius am 29.07.2012 00:52
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