Fußball Tickets bei ebay angeboten - nun zahlen?!

5. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
KlausKlausen
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Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)
Fußball Tickets bei ebay angeboten - nun zahlen?!

Hallo,

es geht um folgendes, leider etwas verzwickter, aber erst einmal zum simplen Fall.

Ich habe für meine Freundin einige Male Tickets für Fußballspiele besorgt, da sie ihre Eltern mal mitnehmen wollte und ich als Mitglied diese noch vor dem freien Verkauf ordern konnte.

Beide mal kam aber etwas dazwischen, sodass die Eltern nicht mitkommen konnten. Also hat sie die Tickets bei ebay verkauft (über Originalpreis). Soweit ich weiß ist das im Normalfall, dann nicht wirklich illegal, da ich die Tickets erstanden und somit die AGB akzeptiert habe.

Ich weiß allerdings nicht ob es in diesem Fall etwas anders gelagert ist, da wir beide von diesem Verein eine Dauerkarte besitzen. Also hat auch sie schon die AGB des Vereins irgendwie akzeptiert, allerdings nicht für die betreffenden Tickets.
Der Verein fordert nun irgendetwas über 3000 Euro (wir beide sind als Schuldner angegeben).

Soviel erst einmal zum eigentlichen Fall, nun weiter zu den erschwerenden Umständen:

Wir sind momentan beide seit April in Australien für ein Jahr lang. Unsere Eltern haben eine Vollmacht und erhalten auch unsere Post. Allerdings haben wir kaum Kontakt und hören nur alle paar Monate etwas voneinander.

So kam es nun dazu, dass seit dem ersten Schreiben einige Zeit vergangen ist, ein oder zwei weitere Schreiben kamen.
Wir konnten und haben uns also bisher nicht dazu geäußert.

Mein Vater hat wohl nach dem ersten Schreiben den Anwälten mitgeteilt, dass wir uns in Australien befinden und daher nicht erreichbar für eine Stellungnahme sind. Dies hat die Leute aber wohl nicht interessiert.

Jedenfalls ist es nun soweit, dass vor ein paar Tagen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Amtsgericht kam.


Wie schätzt ihr die Lage ein? Sowohl der allgemeine Fall als auch die Möglichkeiten wie man jetzt noch reagieren könnte?

VG
Klaus

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)

Einfach nicht reagieren, nach dem 3. oder 4. Brief kommt garantiert keine Post mehr. Der Weiterverkauf von Tickets über Internetauktionshäuser ist nicht strafbar. Egal ob sie AGB`s akzeptiert haben oder nicht, egal ob per Vorverkauf bestellt, egal ob es den ORIGINALPREIS ÜBERTRIFFT, egal ob Sie damit Gewinn machen.

Das gleiche habe ich bereits 3x Mal erlebt, nach der 3. Post kommt nichts mehr. Das einzige was die machen können wäre die Sperrung Ihres Onlineaccounts. Da Sie aber Mitglied sind, hätten Sie dadurch auch einen Kündigungsgrund für Ihre Mitgliedschaft.

P.s.: Dieses Thema wurde hier oft diskutiert, einfach mal "Schalke Abmahnung" eingeben..

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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


quote:
Einfach nicht reagieren



Ich weiss nicht so recht, wir sind hier schon in der Zwangsvollstreckung:


quote:
Jedenfalls ist es nun soweit, dass vor ein paar Tagen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Amtsgericht kam.




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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Der Weiterverkauf von Tickets über Internetauktionshäuser ist nicht strafbar.

Es geht hier auch gar nicht um die strafrechtliche Seite.



quote:
Einfach nicht reagieren,

Könnte man machen, da der Titel mindestens 30 Jahre die Beitreibung erlaubt.
Irgenwann kommen sie ja mal zurück ...


Sinnvoll wäre es natürlich die geschuldete Summen jetzt sofort schon zu begleichen, um Kostensteigerungen zu vermeiden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Sinnvoll wäre es natürlich die geschuldete Summen jetzt sofort schon zu begleichen, um Kostensteigerungen zu vermeiden.



???

Was ist denn mit deinem Lieblingsthema, "gerichtsfester Zugang"?

TE ist/war in AUS.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Was ist denn mit deinem Lieblingsthema, "gerichtsfester Zugang"?

TE ist/war in AUS.

Das Thema dürfte wohl durch sein, da die Sendungen dem Bevollmächtigten ordnungsgemäß zugestellt wurden:
quote:
Unsere Eltern haben eine Vollmacht und erhalten auch unsere Post.



Allerdings kann er den Bevollmächtigten eventuell wegen Pflichtverletzung in Regress nehmen.





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#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Allerdings kann er den Bevollmächtigten eventuell wegen Pflichtverletzung in Regress nehmen.


Interessante Rechtsauffassung.

Bevor hier aufgrund des HvS-rechts noch ein Famlienstreit ausbricht, sollte sich TE mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beschäftigen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Interessante Rechtsauffassung.

Ja, dafür bin ich bekannt und gefürchtet ...



quote:
sollte sich TE mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beschäftigen.

Und die Thematik Ersatzzustellung sollte man auch behandeln ...
quote:
Unsere Eltern haben eine Vollmacht ...

quote:
Mein Vater hat wohl nach dem ersten Schreiben den Anwälten mitgeteilt, ...






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#8
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo,

erst einmal bedanke ich mich für die nun schon zahlreichen Antworten. Ehrlich gesagt verstehe ich aber größtenteils nur Bahnhof.

Also aufgrund des Pfändungs- und Vollstreckungsbescheides dachte ich eigentlich auch eher, dass das mit dem nicht reagieren schwierig wird. Habe ja aber wie gesagt keine Ahnun von der Materie. Da die Post ja nun aber schon vom Amtsgericht kommt, wollte ich ganz gerne wissen ob man da jetzt reagieren sollte oder überhaupt noch etwas machen kann oder sollte!

Meinen Onlineaccount haben sie gesperrt. Ich habe auch meine Dauerkarte für diese Saison nicht bekommen.

Wie würde es denn jetzt weitergehen? In dem Bescheid sind sogar unsere beiden Kontonummern aufgeführt, können die denn nun das Geld einfach vom Konto einziehen. Oder aber sogar Gegenständen aus unserer Wohnung pfänden!

Unsere Wohnung ist übrigens untervermietet und selbst dieses Schreiben vom Amtsgericht ist letztendlich einfach im Briefkasten dort gelandet. Es ist irgendein Wisch dabei, dass es sich trotzdem um eine ordnungsgemäße Zustellung handelt, obwohl wir sogar einen Nachsendeauftrag an dieser Adresse haben, sodass die Post normalerweise direkt an meine Eltern geht. Allerdings nur wenn die Briefe mit der Deutschen Post versendet werden, nicht bei TNT u.ä.

Mal ganz davon abgesehen, dass ich/wir uns sowieso keiner richtigen Schuld bewusst sind, ganz genau genommen, was habe ich damit eigentlich zu tun? Ich habe doch niemals Tickets verkauft, nur weil ich sie gekauft und meiner Freundin geschenkt habe, können die uns einfach so beide ansprechen?

Grundsätzlich: Kann man ab diesem Punkt noch irgendwie Einspruch einlegen und wenn ja wie und wie argumentieren?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
In dem Bescheid sind sogar unsere beiden Kontonummern aufgeführt, können die denn nun das Geld einfach vom Konto einziehen.

Kurz und knapp: Die Bank wird solange Geld von euren Konten überweisen, bis die Schuld getilgt ist.
Man könnte das Giro-Konto in ein P-Konto umwandeln, dann bleiben jeden Monat knapp 1030 EUR stehen.



quote:
Unsere Wohnung ist übrigens untervermietet

Aber ihr seid da noch gemeldet?



quote:
Ehrlich gesagt verstehe ich aber größtenteils nur Bahnhof.

Da ihr wohl noch eine ganze Weile mit den Kängurus um die Wette hüpft, sollte man einen Anwalt beauftragen der sich das mal alles ansieht und die Erfolgaussichten bewertet.

Das sollte so um die 300 EUR kosten.

Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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#10
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)

Puh, das klingt ja gar nicht gut. D.h. ich kann ab dieser Stelle nun absolut keinen Einspruch mehr einlegen?

Wie und wo hätte ich das machen müssen? Bzw. in welcher Form damit das Ganze nicht so einfach durchkommt? Und geht bzw. wäre das nur durch einen Anwalt gegangen?

Also das Ganze ist nun durch?

Genau wir sind noch bis April nächsten Jahres hier.

Gemeldet sind wir da noch - ja!

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Puh, das klingt ja gar nicht gut. D.h. ich kann ab dieser Stelle nun absolut keinen Einspruch mehr einlegen? <hr size=1 noshade>



Nein, das ist allerdings etwas kompliziert.

HarryvS ist hier, so sagt er selber "gefürchtet" wegen seiner abstrusen Thesen.

Da BVerfG sagt jedenfalls folgendes:

2 BvR 805/91
"Wer eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, braucht für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen. Der Staatsbürger muß damit rechnen können, daß er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten wird."

Siehe §§ 233 , 234 ZPO . 2 Wochen Frist nach Wegfall des Hindernis. Ihr solltet sehr zackig einen Anwalt einschalten.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
D.h. ich kann ab dieser Stelle nun absolut keinen Einspruch mehr einlegen?

Einspruch wäre schon falsch.

Eine winzige Chance könnte der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bergen.

Da sollte man aber einen Anwalt hier vor Ort beauftragen.





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#13
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)

OK, nochmals vielen Dank bis hierhin.

Ist es also so wie ich es mir gedacht habe, durch das nicht reagieren auf die ersten Schreiben galt das quasi als Einverständnis, sodass das "Urteil" jetzt erstmal steht?

Ich könnte das Ganze also höchstens mit dieser "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" Geschichte noch abwenden?
Das kann aber nur ein Anwalt? Ich kann nicht selber irgendwie die Wiedereinsetzung fordern?

Und dann geht das Ganze sozusagen ganz vorne wieder los? Also wir können uns dann dazu äußern?

VG aus Australien
Klaus

Nachtrag:
Eine Sache verstehe ich aber noch nicht so ganz: Was hat der Staat bzw. das Amtsgericht/Gerichtsvollzieher überhaupt damit zu tun? Es gab ja niemals eine Klage sondern nur Schreiben der Rechtsabteilung?!
Müssten die nicht erstmal klagen umd das Gericht einschalten zu können?

-- Editiert KlausKlausen am 07.11.2011 03:20

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#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
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Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Jetzt sind schon wieder 2 Tage vergangen. Das mit der Wiedereinsetzungsfrist hast du verstanden?

Nichts ist passiert. Falls das ein fake sein sollte, finde ich das nur mäßig witzig.

PfÜB

Es muss einen Titel geben, Vollstreckungsbescheid, Versäumnisurteil. Dir müssen etliche gelbe Gerichtsschreiben entgangen sein. Die "..." bei Urteil kannst du weg lassen. Es gibt mindestens eines.

Da du noch nicht mal weisst, welche Fristen (Datum, Aktenzeichen ?) geknallt sind, wird es dir schwer fallen, selbst die Wiedereinsetzungsanträge zu stellen. Ob du dir das davon abgesehen handwerklich zutraust, musst du selbst wissen.

Die Pfändung läuft bereits, das Geld ist vielleicht jetzt schon weg. Je länger ihr zuwartet, um so unwahrscheinlicher ist es, daß ihr es jemals wiederseht.

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#15
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)

Nein das ist alles andere als ein Fake - wirklich!

Dort steht ja, dass die Frist an dem Tag beginnt an dem das Hindernis behoben wurde.

Und richtig, mir sind sozusagen alle Schreiben entgangen und ich habe nun nur am 2.11. am Geburtstag meiner Freundin etwas von meinen Eltern gehört.

Da habe ich dann erfahren, dass eben vor ein paar Tagen dieser "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" kam und eben vor einiger Zeit schon wohl ein Vollstreckungsbbeschluss wenn ich das richtig verstanden habe.

Wenn ich das mit dem Hindernis richtig verstehe, so wäre das doch erst mit unserer Rückkehr aus Australien behoben oder ist das nun der Tag an dem ich es vor ein paar Tagen erfahren habe?

Ich stelle jetzt also einen Antrag indem ich sinngemäß fordere das Verfahren wieder einzusetzen, da wir aufgrund unseres Aufenthaltes nicht in der Lage ware die Schreiben zu erhalten und dementsprechend aktiv zu werden?!
Mein Vater hat ja zwar eine Vollmacht um unsere Post annehmen zu können, ist ja aber nunmal nicht in der Lage sich zur Sache zu äußern...

Sorry wenn das alles ein wenig unbeholfen wirkt, aber es ist alles irgendwie nicht so einfach das von hier zu managen. Ich reise halt in einem Van durch Australien und bekomme nur sporadisch Internetzugriff.

Trotzdem nochmals vielen Dank für eure Mühen und die ganze Hilfe!

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0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
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Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
... und (erst) dann dürfen/können vom Kläger Maßnahmen zur Urteilsvollstreckung eingeleitet werden.



Ist doch längst passiert. Der Vollstreckungsbescheid ist bestandskräftig.

Der PfÜB ist vermutlich auch schon dem DS zugestellt.

Es ist ja nicht mein Geld, aber dir kann man nur dringlichst raten, einen Anwalt einzuschalten, das soll dein Vater möglichst schnell veranlassen.

Wir machen das ja hier alle umsonst, das Forum kann den Kuddelmuddel nicht aufdröseln, schon gar nicht unterschriftsreif.

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-- Editiert flawless am 07.11.2011 16:23

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Mein Vater hat ja zwar eine Vollmacht um unsere Post annehmen zu können, ist ja aber nunmal nicht in der Lage sich zur Sache zu äußern...

Offenbar ist er nicht mal in der Lage wichtige Post an euch weiterzuleiten.



quote:
Ich stelle jetzt also einen Antrag indem ich sinngemäß fordere das Verfahren wieder einzusetzen, da wir aufgrund unseres Aufenthaltes nicht in der Lage ware die Schreiben zu erhalten und dementsprechend aktiv zu werden?!

Nein, du beauftragst damit einen Anwalt.

Oder glaubst du die machen so eine Widereinsetzung am laufenden Band weil euch mal wieder ein Brief nicht zuging?
Das ist keine Gerichtsbeschäftigungstherapie sondern der letzte Strohhlam ...



quote:
aber es ist alles irgendwie nicht so einfach das von hier zu managen.

Nein wirklich?
Und da denkst du ernsthaft mit juristischem Wissen um 0 herum das ganze Verfahren inklusive der Fristen managen zu können?





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"

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#19
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)

Naja das mit der Post weiterleiten ist ja auch nicht so einfach ohne Adresse...

Aber ja ist ja schon gut und ihr habt ja auch Recht. Ich werde nun einen Anwalt damit beauftragen.
Wollte nur grundsätzlich wissen ob das nur über einen Anwalt geht, ob einfach die Chancen dass das Ganze durchkommt besser sind oder oder?!
Und könnt ihr mir denn da jemanden empfehlen? In einem anderen Thread wurde RA Gläser aus Berlin empfohlen und er hat auch einen entsprechenden Rechtstipp veröffentlicht?!

Könnt ihr mir denn noch sagen, wie das nun ist mit den Fristen? Im Prinzip fällt das Hindernis ja (rein theoretisch) erst mit unserer Rückkehr weg oder?


Und was meint ihr eigentlich zu dem Fall an sich? Sind wir grundsätzlich im Recht? Ich meine auch wegen der Sache, dass ich die Karten ja gekauft habe und meiner Freundin geschenkt, sie dann verkauft?!

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Ich weiss nicht, ob das klar geworden ist: Der Vollstreckungsbescheid = Titel/Urteil ist formell und materiell rechtskräftig:

... „Gegen eine entschiedene Sache wird man nicht gehört". Ziel der Rechtskraft ist es, die Endgültigkeit richterlicher Entscheidungen wirksam werden zu lassen, um somit dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit zu dienen. Die entgegenstehende Rechtskraft führt daher bei einer erneuten gleichartigen Klage oder einem erneuten gleichartigen Antrag zur Unzulässigkeit.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskraft_%28Deutschland%29

Ob Wiedereinsetzung möglich ist, hängt "von den Umständen des Einzelfalls" ab. Wenn sich der MB/die Klage bereits als ihr weggefahren seid angebahnt hat eher nicht.

Dann erübrigt sich alles Weitere.

Materiell hat der BGH das grundsätzlich entschieden:

http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/977.html
I ZR 74/06

... Hinzu kommt, dass vielfach als Verkäufer in Betracht kommende Privatpersonen nicht wirksam aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers einem Weiterverkaufsverbot an gewerbliche Erwerber unterworfen sein werden. So fehlt es etwa an einer derartigen Bindung, wenn Karten privat verschenkt worden sind, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung - aus welchen Gründen auch immer - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers nicht wirksam einbezogen wurden. ...


Damit sich damit ein Gericht beschäftigt, müsste aber erst mal die Rechtskraft des VB durchbrochen werden. Sonst bleibt der bestehen, mag er noch so falsch sein.

Davon abgesehen gibt es selten "sichere" Prozesse, zumal du selbst nicht weisst, was bereits alles gelaufen ist.

Ihr solltet auch auf den Verfügungsrahmen eurer Kreditkarten achten. Je nachdem, welches Konto gepfändet wurde, könnten sie bald nicht mehr einsetzbar sein.

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