Folgendes Problem: wir wohnen seit 06/2008 in einer altbau wohnung in der stadt....vier pateien haus. vor einem monat wurde damit begonnen, zwei dieser wohnungen komplett auseinander zu nehmen und zu renovieren. das treppenhaus sieht aus wie eine einzige wüste, und der lärm ist auh schwer zu überhöhren. wir haben ein vier monatigen alten sohn, der von dem lärm wach wird und die ganze zeit dann am meckern ist. ausserdem denke ich dass der ganze dreck und staub einem säugling nicht unbedingt zumutbar ist.
folgende frage: ist es möglich eine fristlose kündigung einzureichen unter diesen umständen?
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Fristlose Kündigung wegen Baulärm und Dreck
2. Juni 2010
Thema abonnieren
Frage vom 2. Juni 2010 | 10:35
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen Baulärm und Dreck
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#1
Antwort vom 2. Juni 2010 | 10:52
Von
Status: Lehrling (1563 Beiträge, 1111x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 2. Juni 2010 | 11:01
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
... aber Mietminderung....
Hat Morthi vergessen zu erwähnen.
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#3
Antwort vom 2. Juni 2010 | 11:02
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 2. Juni 2010 | 11:05
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Nö,
ist aber eine wichtige Info für den Frager.
(natürlich nicht aus Vermietersicht)
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-- Editiert am 02.06.2010 11:05
#5
Antwort vom 2. Juni 2010 | 11:18
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
also: mit "wüste" ist gemeint....staub, dreck, sand
mein sohn ist nicht in diesen wohnungen aber sobald man die wohnung verlässt geht man automatisch durch den staub
und mich meckern ist für die leute die das nicht verstehen: schreien und nicht schlafen können gemeint. aber das verstehen ja manche scheinbar nicht.
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#6
Antwort vom 2. Juni 2010 | 21:22
Von
Status: Lehrling (1365 Beiträge, 113x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#7
Antwort vom 3. Juni 2010 | 11:31
Von
Status: Schüler (189 Beiträge, 65x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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