Fristlose Kündigung bei geringfügiger Beschäftigung?

19. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
DieTine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Fristlose Kündigung bei geringfügiger Beschäftigung?

Hallo!

Ich arbeite jetzt seit knapp drei Monate in einer Bäckerei als Aushilfe.
Da mir die Arbeit dort nicht sonderlich viel Spaß macht, habe ich mich nach einer Neuen umgeschaut und habe heute erfolgreich eine neue Stelle gefunden.

Ist es nun möglich, dass ich bei der Bäckerei sofort kündigen kann?
Oder muss ich irgendwelche Fristen oder ähnliches einhalten?

Hoffe auf schnelle Antworten!
Danke schon mal im Voraus

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Haben Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag ? Wenn ja, was steht denn da zur Kündigungsfrist drin ? Wenn die Frage gestattet ist, wie hoch ist der Stundenlohn ?

Ist dies eine geringfügige Beschäftigung, also 400-€-Job?

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"Kanzlei Prof. Ilstahl/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut und Söhne und Töchter"

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DieTine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe am Anfang einen Vertrag unterschrieben, in dem aber auch nur drin stand, wie viel ich verdiene und von dem ich auch keine Kopie bekommen habe.
Ich bekomme 5,50 € die Stunde und arbeite dort auf 400EuroBasis.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Dann würde ich fristlos kündigen, mit der Bemerkung, dass zu Kündigungsfristen nichts vereinbart wurde.



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"Kanzlei Prof. Ilstahl/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut und Söhne und Töchter"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das läuft so nicht, dr. eschflegel - wenn 'nichts' vereinbart ist, gelten die allgemein gültigen gesetze, also hier auch die üblichen kündigungsfristen. 'fristlos' setzt immer unzumutbarkeit voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Hallo Blaubär:

Das wären dann 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Wenn die junge Frau aber zu besseren Konditionen woanders sofort einen Job anfangen könnte, wäre das nicht ein "wichtiger Grund", der eine fristlose Kündigung rechtfertigt ?

Wie sähe es aus, wenn dieTine einfach nicht mehr dort zur Arbeit erscheinen würde, weil sie ja eine neue hat. Kann der Arbeitgeber dann eine Kündigungsschutzklage einlegen und Schadenersatz fordern und zu diesem Zwecke, ggf. noch ausstehenden Lohn einbehalten ?

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"Kanzlei Prof. Ilstahl/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut und Söhne und Töchter"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DieTine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich würde dort tatsächlich kündigen, weil ich woanders einen Job gefunden habe, in dem ich 2€ mehr die Stunde bekommen würde.

Meiner Ansicht nach ist das Grund genug ;)
Und wenn ich das da oben richtig verstanden habe mit den üblichen kündigungsfristen, würde das ja so laufen, dass ich noch einen weiteren Monat dort arbeiten müsste?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Da der Vertrag hauptsächlich mündlich Vereinbart wurde, gehe ich mal davon aus, daß eine Probezeit vereinbart wurde, wodurch eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten ist.

;)

Schon mal versucht, einfach mit dem Chef zu sprechen, was er dazu sagt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Da mir die Arbeit dort nicht sonderlich viel Spaß macht, habe ich mich nach einer Neuen umgeschaut und habe heute erfolgreich eine neue Stelle gefunden.

Ist es nun möglich, dass ich bei der Bäckerei sofort kündigen kann?
Oder muss ich irgendwelche Fristen oder ähnliches einhalten?


Stell Dir mal vor, der AG würde Dir fristlos kündigen, da er eine Aushilfe gefunden hat, die um einen EUR die Stunde weniger verlangt. Wäre das o.k. für Dich? Ich denke mal nicht, oder? Daher: kündigen, Kündigungsfris einhalten. Und vielleicht kannst Du ja mit Deinem AG reden und er kommt Dir etwas entgegen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

€ dr-eschflegel

'privat und persönlich' ist ein besseres gehalt natürlich ein außerordentlich wichtiger grund - und mir würden da noch etlichen weitere einfallen -, aber nicht im sinne der rechtsprechung und des gesetzes. das muss der 'wichtige grund' im vertrag und arbeitsverhälntis liegen: fristlose kündigung möglich bei erheblichem verzug der gehaltszahlung (> 2 monate), bei sexueller belästigung, gegen die der ag nichts unternimmt. systemimmanent heißt das wohl.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DieTine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Stell Dir mal vor, der AG würde Dir fristlos kündigen, da er eine Aushilfe gefunden hat, die um einen EUR die Stunde weniger verlangt. Wäre das o.k. für Dich? Ich denke mal nicht, oder? Daher: kündigen, Kündigungsfris einhalten. Und vielleicht kannst Du ja mit Deinem AG reden und er kommt Dir etwas entgegen.


Ich will ja jetzt nicht sagen wo ich arbeite - aber dem Verein da will ich gar nix gutes mehr tun. Die haben mir sogar schon mit Kündigung gedroht, weil ich wegen einer verstauchten Hand nicht zur Aushilfe kommen konnte. Da hiess es dann: Entweder du kommst oder du kannst dich nach was anderem umschauen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DieTine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

.. Frage vorweg: Wie zitiert man hier? :dau:

Mach ichs eben anders..achtung, Zitat Anfang:

Schon mal versucht, einfach mit dem Chef zu sprechen, was er dazu sagt?

Zitat Ende.

Nee, hab ich noch nicht versucht, um ehrlich zu sein traue ich mich das auch gar nich :grins: Die Leute da sin nich wirklich das was man als kulant und nett bezeichnen könnte

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Also Tine,

ich kenne eine Aushilfe in einem Backshop, die arbeitete dort für sage und schreibe 2,70 €/Stunde. Sie hat fristlos gekündigt, weil dies ein Hungerlohn und sittenwidrig sei. Der Arbeitgeber hat dann damit gedroht, dass das so nicht ginge und wollte Lohn einbehalten. Die Aushilfe hat dann gesagt: Bitteschön, dann regeln wir das vorm Arbeitsgericht, aber ich kommme nicht einen Tag länger für diesen Hungerlohn arbeiten. Der Arbeitgeber hat ihr den ausstehenden Lohn dann zähneknirschend überwiesen. Auf die Überweisung trug er dann ein: Hungerlohn. Auf nimmer wiedersehen !

Toll was ?

Da Du aber wohl deutlich mehr verdient hast, läßt sich mit der Sittenwidrigkeit vermutlich nix machen. Insofern könnte die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist Dir doch noch Probleme machen. Aber vielleicht kannst du mit Deinem neuem Chef ja regeln, dass du etwas später anfängst. Dazu müßtest du den alten Chef aber mal anklingeln und fragen, wie lange er Dich denn noch braucht. Gibts da nicht die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages ?

Des Weiteren ist immer wichtig zu überlegen, ob der neue besser bezahlte Job auch relativ sicherer als der alte ist. Wenn ich mit dem alten Job sicherer fahre ? Risiko ?



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"Kanzlei Prof. Ilstahl/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut und Söhne und Töchter"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
.. Frage vorweg: Wie zitiert man hier?


Du schreibst vor das Zitat das Wort "quote" in eckige Klammern und dahinter auch wieder in eckige Klammern "/quote" (also mit "Schraegstrich" davor). So, wie ich das jetzt mit dem Wort "Beispiel" mache: [Beispiel]...hier das Zitat...[/Beispiel]

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Ich will ja jetzt nicht sagen wo ich arbeite - aber dem Verein da will ich gar nix gutes mehr tun. Die haben mir sogar schon mit Kündigung gedroht, weil ich wegen einer verstauchten Hand nicht zur Aushilfe kommen konnte. Da hiess es dann: Entweder du kommst oder du kannst dich nach was anderem umschauen.


Das ist natürlich nicht die feine Art, aber ich habe was anderes gemeint. Hier sind viele der Meinung, sie müssten einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, wenn es ihnen dort nicht mehr passt oder sie was besseres gefunden haben. Andererseits würden sie jedoch jammern und auf die Barrikaden gehen, wenn es der Arbeitgeber mit ihnen so machen würde.

Wenn Du mit Deinem AG nicht reden willst, dann musst Du halt ordentlich kündigen und die Kündigungsfrist einhalten. Einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen geht nicht, da würdest Du dich auch schadensersatzpflichtig machen. Er könnte z.B. über eine Zeitarbeitsfirma einen teuren Angestellten mieten und Dir die Kosten aufdrücken. Das würde ich als AG z.B. machen, wenn jemand einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen würde bzw. die Kündigungsfrist nicht einhalten würde ;)

-- Editiert von barthez am 22.06.2007 08:00:00

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