Fristlose Kündigung wegen fehlender Kautionzahlung

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Melli1976
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen fehlender Kautionzahlung

Hallo
Ich habe gestern die fristlose Kündigung von meinem Vermieter bekommen.Er meinte heute per Mail das diese sofort rechtskräftig sei und ich heute noch ausziehen muss.stimmt das so?
Ich will hier eh weg und schon länger auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Ich habe allerdings auch niemanden wo ich hin könnte.was kann ich nun tun?

Danke

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39879x hilfreich)

Einfach mal darüber nachdenken, welche Bedeutung "fristlos" hat...


Wobei viele Gerichte eine Räumungsfrist von 7-14 Tagen durchgehen lassen.



Zitat (von Melli1976):
Ich habe allerdings auch niemanden wo ich hin könnte.was kann ich nun tun?

Schnelltens beim zuständigen Amt Deiner Gemeinde melden, das man Dir eine Notunterkunft stellt.
Eventeull erfolgt mit viel Glück auch eine Zuweisung der aktuellen Wohnung. Ansonsten muss man halt schauen was so im Angebot ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Melli1976
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für ein Amt ist denn dafür zuständig?

Was sind die Voraussetzungen das mir evtl die Wohnung zugewiesen wird?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Was für ein Amt ist denn dafür zuständig? Soziale Wohnhilfe, Amt für Wohnraumsicherung etc. - es gibt verschiedene Namen. Einfach mal das Wohnungsamt anrufen oder den Pförtner fragen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Melli1976):
was kann ich nun tun?


Wie wäre es mit der Zahlung der Kaution?

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#5
 Von 
Melli1976
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde ich gerne aber geht nicht bin noch im Krankengeld. ..

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Melli1976):
Würde ich gerne aber geht nicht bin noch im Krankengeld. ..


D.h. es war nie geplant die Kaution zu zahlen?

Zitat (von Melli1976):
Ich will hier eh weg und schon länger auf der Suche nach einer neuen Wohnung.


Eine fristlose Kündigung befreit nicht von der restlichen Mietzahlung. d.h. es muss Miete gezahlt werden, bis die reguläre Kündigungsfrist vorüber ist.

Auch bei einer neuen Wohnung muss Kaution und Miete gezahlt werden. Und ein Mieter wird nicht attraktiver, wenn er beim Vorvermieter wegen fehlender Kautionszahlung fristlos gekündigt wird.

Kann nicht das Jobcenter die Kautionszahlung vorstrecken?

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#7
 Von 
Melli1976
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war krank geschrieben als ich hier eingezogen bin...hatte da die Hoffnung wieder arbeiten gehen zu können...bin dann aber ins krankengeld gefallen...und nein es war gewiss nicht so geplant..

Wer sagt das ich keine Miete zahle?
Ich habe ja noch gar nicht fristgerecht gekündigt...

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Melli1976):
Wer sagt das ich keine Miete zahle?


Die Kaution fehlt doch noch. Und darüber sind auch zukünftige Vermieter nicht begeistert.

Zitat (von Melli1976):
Ich habe ja noch gar nicht fristgerecht gekündigt...


Nein, aber der Vermieter fristlos. Was den Mieter nicht von der Zahlung bis zum Schluß der regulären Kündigungsfrist befreit.

Die fristlose Kündigung für den Mieter heißt im Klartext: Der Mieter muss zwar sofort ausziehen, muss jedoch bis zum Ende Miete zahlen.

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#9
 Von 
Melli1976
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das mit der Miete bezogen von der jetzigen Wohnung. ..Da ich Mitte September wieder anfange normal zu arbeiten ist es dann bis ich ne neue Wohnung gefunden habe kein Problem mit der Kaution. ..bloss im Moment ist es mir nicht möglich...

Ich werde morgen beim jobcenter und beim solzialamt fragen..

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zur Sicherheit hier mal einen Abschnitt aus § 569 (3) 2. BGB

Zitat:
Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist.


Also im Klartext: Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn innerhalb von mindestens 2 Monaten der komplette Rückstand nachgezahlt wird. Ich würde mich wundern, wenn vor Ablauf dieser Zeit irgendein Gericht eine Räumung des Mieters durchwinken würde.

Aber das ist jetzt kein Freibrief, es sich dort weiter gemütlich zu machen. Sorg dafür, dass du schnellstens den Mietrückstand ausgleichst bzw. die Kaution zusammenbekommst. Notfalls geh zum Jobcenter und versuche da einen Überbrückungsdarlehnen zu bekommen. Wenn die fristlose vom Tisch ist, dann hast zu zumindest mal 3 Monate Zeit, dir was neues zu suchen. Und du reduzierst in der Regel die Schulden. Denn wie Ver richtig gesagt hat, muss auch bei einer fristlosen Kündigung in der Regel noch Miete (heisst dann Schadensersatz) gezahlt werden.

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#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Mann kann auch erstmal hinterfragen, ob hier der VM sauber spielt.
Liebe TE,
Wann bist du eingezogen, was ist im MV zur Kaution vereinbart?
Was hast du an Miete und ggfs. Kaution schon gezahlt?
Was haetteSt du an Miete und Kaution zahlen müssen?
Ak

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Melli1976):
Er meinte heute per Mail das diese sofort rechtskräftig sei und ich heute noch ausziehen muss.stimmt das so?


Noch eine Frage:
Hat der Vermieter schriftlich per Brief oder nur per Mail gekündigt ?

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#13
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Man hat ausserdem das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
Man hat ausserdem das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen.

Das dürfte inzwischen wohl verwirkt sein, wenn man gar nichts bezahlt.
Zitat (von cauchy):
Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn innerhalb von mindestens 2 Monaten der komplette Rückstand nachgezahlt wird. Ich würde mich wundern, wenn vor Ablauf dieser Zeit irgendein Gericht eine Räumung des Mieters durchwinken würde.

Stimmt, dazu sollte der TE wie schon angesprochen entweder Übergangsgeld beantragen, was vermutlich nicht ganz einfach ist, oder eben ein Gespräch bei seiner Bank suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Wann bist du eingezogen, was ist im MV zur Kaution vereinbart?


Genauer, wann war vertraglicher Mietbeginn und wie viele Kaltmieten Kaution sind vertraglich vereinbart?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Ist mal ne ganz blöde Idee..., aber hast du schon mal versucht mit deinem VM vernünftig und sachlich im Vorfeld zu sprechen und Ihm deine Situation zu erklären? Oder hast dich einfach bequem im Sessel zurück gelehnt und gedacht "Wird schon gut gehen".

Ich als VM wäre sehr erbost, wenn man mir die vereinbarte Kaution, die ja eine Sicherungsfunktion hat, ohne klärendes Gespräch einfach nicht zahlt. So ein Gespräch hätte aber dann im VORFELD stattfinden müssen.

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