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Fristlose Kündigung wegen Ankündigung einer Erkrankung - 1/1
vom 21.02.2010   |   2937 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung wegen Ankündigung einer Erkrankung

Von Rechtsanwältin
Ulrike Hinrichs
Hinrichs
Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Inkassorecht.
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Wenn ein Arbeitnehmer damit droht krank zu machen (obwohl er gar nicht krank ist), weil er beispielsweise den begehrten Urlaub nicht bewilligt bekommt, kann der Arbeitgeber ihm fristlos kündigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Urteilen klargestellt (z.B. BAG Urteil 12.03.2009, 2 AZR 251/07)

Achtung: Eine Kündigung kann auch gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer dann tatsächlich krank wird und ein ärztlichen Attestes vorlegt.

Von der Androhung einer Krankheit ist die Ankündigung von krankheitsbedingten Fehlzeiten zu unterscheiden (weil der Arbeitnehmer zum Beispiel in ein paar Wochen operiert werden muss). Erfährt ein Arbeitnehmer von einer bevorstehenden längeren Erkrankung, kann und muss er das dem Arbeitgeber mitteilen, ohne dass er mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen muss.