Fristlose Kündigung und Folgen

3. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Valchorn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung und Folgen

Hallo liebes Forum,
Hätte mal eine Frage ob ihr da weiter wisst oder ich zu einem Anwalt gehen sollte.
Undzwar hatte ich mit meiner Ex-freundin eine gemeinsame Wohnung gemietet beide standen im Mietvertrag. Wir hatten zusammen auch 2 Hunde.
Wir haben und getrennt und ich habe mir eine neue Wohnung gesucht wohnten aber noch zusammen.
Im Februar oder März kam dann irgendwann eine fristlose Kündigung durch Zahlungsverzug, Lärm und Gestank durch die Hunde usw. Ich hatte dann schon eine Wohnung und bin ausgezogen.
Der Vermieter hat im nachhinein mit meiner ex ausgemacht das sie solange in der Wohnung bleiben darf bis sie was anderes gefunden hat. Glaub aber das vertraglich nichts ausgemacht wurde.
Jetzt ist sie mittlerweile auch ausgezogen, durch die Hunde sind einige Schäden in der Wohnung die nicht behoben wurden.
Kann der Vermieter jetzt auch Geld für die Schäden von mir verlangen?
Er hat uns ja immerhin vor einem halben Jahr fristlos gekündigt und mit ihr dann ausgemacht das sie bleiben darf.
Die schäden sind auch erst im nachhinein entstanden.
Kann er immer noch was von mir verlangen da er mir auch geschrieben hat das wir die mängel beheben sollen usw.

Vielend dank schonmal.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Valchorn ):
Der Vermieter hat im nachhinein mit meiner ex ausgemacht das sie solange in der Wohnung bleiben darf bis sie was anderes gefunden hat.
Das ist mietrechtlich meiner Meinung nach spannend. Schlicht weil eine Willenserklärung (fristlose Kündigung) nicht einseitig zurückgezogen werden kann. Wenn die fristlose Kündigung berechtigt war, dann hätte der Vermieter und deine Ex alleine diese nicht aufheben können. Dazu hättest du zustimmen müssen. Kann aber natürlich sein, dass durch Nachzahlung der Mieten die Kündigung unwirksam wurde. Dann wäre in der Tat das Mietverhältnis auch mit dir einfach weitergelaufen. Oder gab es auch eine ordentliche Kündigung?

Ich bin mir also nicht sicher, wie das damals rechtlich zu bewerten ist. Wenn das als eine Art neuer Mietvertrag mit der Ex zu werten ist, dann bist du für Schäden aus diesem Mietvertrag nicht haftbar. Wenn der alte Mietvertrag weiterlief oder nur eine Nutzungsentschädigung nach § 546a (1) BGB nach Beendigung des Mietvertrages gezahlt wurde, dann bist du gegenüber dem Vermieter voll haftbar. Wie das dann intern zwischen dir und deiner ex geregelt wird, ist dann nicht das Problem des Vermieters.

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#2
 Von 
Valchorn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die Antwort.
Könnte durchaus sein das sie im nachhinein dir miete gezahlt hat es ging auch um die Kaution.
Miss ich aber nicht informiert werden wenn die Kündigung zurück gezogen wurde?

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Valchorn ):
wenn die Kündigung zurück gezogen wurde?
Die Kündigung kann nicht einseitig zurückgezogen werden! Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug kann nach § 569 (3) 2. BGB unwirksam gemacht werden. Das kann deine Ex durch Zahlung der Mietschuld veranlassen. Die Kündigung wegen Lärm und Gestank und eine eventuelle ordentliche Kündigung sind davon aber nicht betroffen. Die waren von Anfang an ungültig oder gültig, dass kann keiner hier beurteilen. Ohne dein Zutun kann eine eigentlich gültige Kündigung jedoch nicht zurückgezogen werden.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Im Februar oder März kam dann irgendwann eine fristlose Kündigung durch Zahlungsverzug, Lärm und Gestank durch die Hunde usw. Ich hatte dann schon eine Wohnung und bin ausgezogen.


Da es um die Schäden durch die Hunde geht, entsteht für mich die Frage:

Sind die Hunde mit ausgezogen oder bei der Exfreundin in der Wohnung verblieben ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Valchorn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die hunde sind mit der Exfreundin in der Wohnung geblieben bis vor kurzem als sie selbst ausgezogen ist.
Das problem ist jetzt das der Vermieter von uns beiden verlang die Schäden und Mängel zu beseitigen ansonsten macht er das selbst und stellt es uns beiden in Rechnung.
Diese schäden sind oder könnte erst im nachhinein entstanden sein ich weiß nicht was ich machen soll.

Vielen Dank schonmal

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Valchorn ):
Der Vermieter hat im nachhinein mit meiner ex ausgemacht das sie solange in der Wohnung bleiben darf bis sie was anderes gefunden hat. Glaub aber das vertraglich nichts ausgemacht wurde.

Was denn nun, hat er was ausgemacht oder nicht?

Und wenn ja, was genauwurde ausgemacht und wie könnte man das beweisen?



Zitat (von Valchorn ):
Kann der Vermieter jetzt auch Geld für die Schäden von mir verlangen?

Ja, kann er.

Die wesentlich relevantere Frage wäre allerdings, ob er es notfalls auch erfolgreich durchsetzen könnte weil er einen Rechtsanspruch hat.
Da käme es dann darauf an, wie die Fragen oben beantwortet werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Valchorn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wir haben die Kündigung bekommen ich war da eh schon draußen und ich wusste das sie noch immer in der Wohnung ist.
Wie die das genau ausgehandelt haben weiß ich nicht, nur das sie solang in der Wohnung bleiben durfte bis sie was anderes gefunden hat.
Da wir aber ja eigentlich außerordentlich fristlos gekündigt wurden weiß ich nicht wie das mit den Schäden zu handhaben ist.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Valchorn ):
Also wir haben die Kündigung bekommen ich war da eh schon draußen und ich wusste das sie noch immer in der Wohnung ist.


Wenn beide Vertragspartner waren, dann ist es irrelevant, ob Sie dort gewohnt haben oder sonstwo.

Zitat (von Valchorn ):
Wie die das genau ausgehandelt haben weiß ich nicht, nur das sie solang in der Wohnung bleiben durfte bis sie was anderes gefunden hat.


Woher wissen SIe das?

Zitat (von Valchorn ):
Da wir aber ja eigentlich außerordentlich fristlos gekündigt wurden weiß ich nicht wie das mit den Schäden zu handhaben ist.


Sie sind beide in der Haftung für Schäden, die während der Mietzeit verursacht wurden ... egal wem die Hunde gehören.

Es wäre hier zu überlegen, ob Sie im Innenverhältnis dann von Ihrer Ex-Partnerin eine Erstattung verlangen könnten, zumindest für den hälftigen Schaden, ob darüberhinaus Ihrerseits Ansprüche gegen die Ex gestellt werden könnten - weil es ihre Hunde waren - bezweifel ich.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Da mich der Teilnehmer per PM angeschrieben hat: Ich bin Laie. Daher werde ich keine Dokumente prüfen oder fundierten Rechtsrat erteilen. Ich habe unter #1 und #3 deutlich gemacht, dass Willenserklärungen nicht einfach zurückgezogen werden können. Hier könnte jedoch eine Geltendmachung eines Schadens aufgrund von § 546a BGB in Frage kommen. Auch wäre § 545 BGB möglich, sofern dieser nicht ausgeschlossen wurde. Zu guter Letzt ist es möglich, dass die Kündigung wegen Zahlungsverzuges unwirksam gemacht wurde und die weiteren Kündigung nicht rechtens waren.

Kurzum: Ich kann nicht beurteilen, wer was zahlen muss. Mag sein, dass ein Anwalt für Mietrecht das kann. Aber auch der wird so seine Probleme haben, weil dem Teilnehmer selber ja die Vorgänge von damals nicht im einzelnen bekannt sind.

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