Fristlose Kündigung nach Ordentlicher Kündigung!

3. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
*miami92f*
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung nach Ordentlicher Kündigung!

Hallo Zusammen,

ich habe nun folgendes Problem:

Ich habe mich (wegen meiner Selbstständigkeit) Kündigen lassen. Die Kündigungszeit betrug 4 Wochen... 3 Tage nach meiner ordentlichen schriftlichen Kündigung habe ich von meinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung bekommen. Er hat nun mitbekommen, dass ich mich selbständig gemacht habe und auch nebenberuflich aktiv war. ( Kein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag und kein Unlauterer Wettbewerb)

Die Fristlose (2.) Kündigung erfolgte nicht "normgerecht" ohne Unterschrift seiner und meiner. Ich habe auch keine Abmahnung erhalten.

Nun meine Frage:

kann er das tun? Hab ich hier noch eine Chance, nicht 3 Monate vom Amt gesperrt zu werden? (Förderung und Gründerzuschüsse)

Würde mich freuen, wenn ich eine Antwort erhalte...

Grüß


-- Editiert *miami92f* am 03.10.2011 20:52

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
*miami92f*
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nick_19,

mir geht es nicht um den Lohn der letzten 4 Wochen! Das interessiert mich nicht. Wenn kan gekündigt wird und einen Tag Arbeitslos ist hat man anspruch auch ein Gründungszuschuss. Das heißt 9 Monate Arbeitslosengeld und 300 Euro Zuschuss für Sozialabgaben.

Das wäre so viel, dass ich mir 1 Jahr kein Lohn zahlen müsste.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

egal was und wie: gegen die neue, fristlose kündigung musst du vorgehen!

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