Hallo Zusammen,
ich habe nun folgendes Problem:
Ich habe mich (wegen meiner Selbstständigkeit) Kündigen lassen. Die Kündigungszeit betrug 4 Wochen... 3 Tage nach meiner ordentlichen schriftlichen Kündigung habe ich von meinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung bekommen. Er hat nun mitbekommen, dass ich mich selbständig gemacht habe und auch nebenberuflich aktiv war. ( Kein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
und kein Unlauterer Wettbewerb)
Die Fristlose (2.) Kündigung erfolgte nicht "normgerecht" ohne Unterschrift seiner und meiner. Ich habe auch keine Abmahnung erhalten.
Nun meine Frage:
kann er das tun? Hab ich hier noch eine Chance, nicht 3 Monate vom Amt gesperrt zu werden? (Förderung und Gründerzuschüsse)
Würde mich freuen, wenn ich eine Antwort erhalte...
Grüß
-- Editiert *miami92f* am 03.10.2011 20:52
Fristlose Kündigung nach Ordentlicher Kündigung!
3. Oktober 2011
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Frage vom 3. Oktober 2011 | 20:44
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung nach Ordentlicher Kündigung!
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#2
Antwort vom 4. Oktober 2011 | 08:08
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Nick_19,
mir geht es nicht um den Lohn der letzten 4 Wochen! Das interessiert mich nicht. Wenn kan gekündigt wird und einen Tag Arbeitslos ist hat man anspruch auch ein Gründungszuschuss. Das heißt 9 Monate Arbeitslosengeld und 300 Euro Zuschuss für Sozialabgaben.
Das wäre so viel, dass ich mir 1 Jahr kein Lohn zahlen müsste.
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#4
Antwort vom 4. Oktober 2011 | 15:52
Von
Status: Weiser (17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
egal was und wie: gegen die neue, fristlose kündigung musst du vorgehen!
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