Fristlose Kündigung mit Eigentor

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Kündigung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Fristlose Kündigung mit Eigentor

Die fristlose Kündigung eines Profi-Fußballspielers verbunden mit den Vorwürfen des Vereins, der Spieler habe in der Öffentlichkeit abfällige Äußerungen über Mitglieder der Vereinsführung abgegeben, Sponsoren hätten angekündigt, ihr Engagement im Falle der Weiterbeschäftigung des Spielers zu überdenken sowie es hätte die Ankündigung von Aktionen gegen den Spieler durch die Fans des Vereins gegeben, ist unwirksam. Dies kann jetzt einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin im Hinblick auf einen Spieler des 1. FC Union Berlin entnommen werden (Az. : 27 Ca 4832/09).

Aus Sicht des Arbeitsgerichts seien die Ausführungen des Vereins zu den behaupteten abfälligen Äußerungen vorliegend nicht detailliert genug gewesen, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Insbesondere bezüglich des Zeitpunkts und des Inhalts der Äußerungen sei seitens des Vereins nicht substantiiert vorgetragen worden. Zum anderen lägen die Voraussetzungen für eine so genannte Druckkündigung nicht vor, bei der der Arbeitgeber die Kündigung aufgrund des Drucks von Dritten – vorliegend der Mitglieder der Vereinsführung, Sponsoren und Fans – ausspricht. An die Wirksamkeit seien hohe Anforderungen zu stellen, die vorliegend nicht erfüllt seien, so das Gericht.

B. Alexander  Koll
Partner
seit 2007
Rechtsanwalt
Rütersbarg 48
22529 Hamburg
Tel: 040 - 432 603 30
Web: http://www.k7-recht.de
E-Mail:
Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht
Preis: 49 €
Antwortet: ∅ 11 Std. Stunden

Auch wenn der 1. FC Union Berlin aktuell den Aufstieg in die 2. Bundesliga perfekt gemacht hat, scheint der Verein in diesem nun entschiedenen Fall ein Eigentor geschossen zu haben.

B. ALEXANDER KOLL / RECHTSANWALT

K//7 KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT
RÜTERSBARG 48
22529 HAMBURG
T 040 43260330
F 040 43260329
INFO@K7-RECHT.DE
WWW.K7-RECHT.DE
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Unwirksamkeit einer Kündigung bei fehlender Gleichbehandlung
Arbeitsrecht Fristlose Kündigung durch einen Arbeitnehmer
Arbeitsrecht Messerangriff auf Arbeitskollegin in der Freizeit – fristlose Kündigung!