Fristlose Kündigung mit Eigentor
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Die fristlose Kündigung eines Profi-Fußballspielers verbunden mit den Vorwürfen des Vereins, der Spieler habe in der Öffentlichkeit abfällige Äußerungen über Mitglieder der Vereinsführung abgegeben, Sponsoren hätten angekündigt, ihr Engagement im Falle der Weiterbeschäftigung des Spielers zu überdenken sowie es hätte die Ankündigung von Aktionen gegen den Spieler durch die Fans des Vereins gegeben, ist unwirksam. Dies kann jetzt einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin im Hinblick auf einen Spieler des 1. FC Union Berlin entnommen werden (Az. : 27 Ca 4832/09).
Aus Sicht des Arbeitsgerichts seien die Ausführungen des Vereins zu den behaupteten abfälligen Äußerungen vorliegend nicht detailliert genug gewesen, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Insbesondere bezüglich des Zeitpunkts und des Inhalts der Äußerungen sei seitens des Vereins nicht substantiiert vorgetragen worden. Zum anderen lägen die Voraussetzungen für eine so genannte Druckkündigung nicht vor, bei der der Arbeitgeber die Kündigung aufgrund des Drucks von Dritten – vorliegend der Mitglieder der Vereinsführung, Sponsoren und Fans – ausspricht. An die Wirksamkeit seien hohe Anforderungen zu stellen, die vorliegend nicht erfüllt seien, so das Gericht.
seit 2007
Auch wenn der 1. FC Union Berlin aktuell den Aufstieg in die 2. Bundesliga perfekt gemacht hat, scheint der Verein in diesem nun entschiedenen Fall ein Eigentor geschossen zu haben.
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