Fristlose Kündigung einer Pferdebox möglich?

3. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
sunny1989
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristlose Kündigung einer Pferdebox möglich?

Hallo,
ich habe zum Februar dieses Jahres eine Pferdebox angemietet. Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag 4 Wochen ( da steht nichts vom zum Monatsende o.ä.).
Als ich den Vertrag unterschrieben habe ( Anfang Dezember) wurde mir zugesichter dass das vor damals 2 Tagen eingestürzte Reitzelt bis zum Einzug meines Pferdes wieder aufgebaut sein würde. Mein Mutter war auch da bei und kann dies bestätigen.
Jedoch war das Reitzelt zu meinem Einzug im Februar immer noch eingestürzt. Ansonsten steht nur eine kleine Halle, ca 8*15 zur Verfügung in der aber auch noch Heu und Stroh gelagert werden. Die Situatuon ist für mich natürlich nicht tragbar da noch nichtmal ein Platz vorhanden ist und ich ein junges Pferd habe.
Am Wochenende hieß es vom Stallbesitzer noch, das zumindest das Reitzelt in 2 Wochen abgebaut sei, so dass zumindest ein Reitplatz zur Verfügung stehen würde.
Nun war ich heute da und es gab nur die wage Angabe frühestens Ende April/ Ende Mai. Mittlerweile habe ich einfach keine Lust mehr. Auch einer anderen neuen Einstellerin die Ende Februar in den Stall kam wurde eg zugesichert dass das Reitzelt bis zu ihrem Einzugstag aufgebaut seie.
Nun ist meine Frage wann ich frühestens kündigen kann, auch zu einem Termin mitten im Monat? Also zum Beispiel zum 15.4
Oder ob in diesem Falle auch eine fristlose Kündigung möglich ist.
Ansonsten kann ich noch sagen das ich eine Kaution von einer Monatsmiete hinterlegen musste.

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.08.2010 12:19:22
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo Sunny,
in deinem Fall würde ich nach § 313 BGB vorgehen.

1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.

(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.


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#2
 Von 
sunny1989
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hab mich jetzt entschlossen einfach zum Ablauf des 3.4 zu kündigen. Das sind von heute aus gesehen genau 4 wochen, also 28 tage. Das dürfte doch so korrekt sein oder?
Ich tipp nochmal den entsprechenden Teil meines Vertrages ab.
4.) (...) Die Kündigung beträgt vier Wochen. Zur Sicherheit wird eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete hinterlegt, die bei Auszug oder NIchtnutzung Zurückerstattet wird.

Hab dadrunter dann auch noch mal handschriftlich den Erhalt der Kaution bestätigt bekommen.
Meiner Meinung nach müsste ich dann ja 27/30 meiner hinterlegten Kaution zurückbekommen, oder?

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#3
 Von 
guest-12323.08.2010 12:19:22
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 24x hilfreich)

Wenn du zum 3.4.10 eine ordentliche Kündigung verfasst,bekommst du natürlich die Kaution i.h. der Monatsmiete zurückerstattet und gehst weiterem Ärger aus dem Weg.Das wird so wohl das günstigste sein.

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#4
 Von 
sunny1989
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Da ich eine Rechtschutzversicherung für mein Pferd habe, habe ich eben einfach mal die kostenlose Beratung am Telefon durch einen Anwalt wahrgenommen und er hat mir auch bestätigt das ich zum 3.4 kündigen kann.
Ich denke auch das es das beste ist, da es mir außer der fehlenden Reitgelegenheit sehr gut gefallen hat und ich nicht im Streit dort weg gehen möchte.


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