Fristlose Kündigung durch schwere Verletzung der Pflichten des Vermieters -Diebstahl!

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go476203-32
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung durch schwere Verletzung der Pflichten des Vermieters -Diebstahl!

Hallo, Mieterin A stellte ihr Fahrrad im Nutzungsbereich vor dem angemieteten Raum 1, in sich angeschlossen, für 50 min., ab. Das Rad wird vermutl. vom Hausmeister in Auftrag von Vermieter B, oder Vermieter B (nach Zeugen) entwendet. Dies wird zur Anzeige gebracht. Kann A den Mietvertrag von Raum 1 fristlos mit Begründung der "Vermieter hat seine mietvertraglich festgelegten Pflichten schwer verletzt" kündigen?

-- Editiert von go476203-32 am 11.10.2017 11:03

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Seit wann darf man im allg. Nutzungsbereich (Hausflur) Fahrräder abstellen? Und wer wann das Fahrrad mitgenommen hat, weiss man auch nicht. Vielleicht den Vermieter mal fragen, ob er das Fahrrad (völlig zu Recht) aus dem Flur entfernt hat, und wo es sich jetzt befindet?

wirdwerden

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Seit wann darf man im allg. Nutzungsbereich (Hausflur) Fahrräder abstellen?

Gar nicht, denn auch nur kurz würde die anderen an den Gemeinschaftsräumen einschränken.
Zitat (von go476203-32):
Das Rad wird vermutl. vom Hausmeister in Auftrag von Vermieter B, oder Vermieter B (nach Zeugen) entwendet.

Vielleicht gibt es eine Hausordnung, und vielleicht steht dort auch, das einfach abgestellte Dinge ohne weiteres entsorgt werden,
Zudem ist Vermutung und Anzeige schon mal unter Umständen ein Grund für den Vermieter die Kündigung aus zu sprechen, wenn man nicht beweisen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go476203-32):
Kann A den Mietvertrag von Raum 1 fristlos mit Begründung der "Vermieter hat seine mietvertraglich festgelegten Pflichten schwer verletzt" kündigen?

Nein kann er nicht, da es keine siolche gab.
Zwecks Erläuterung des Wortes "vermutlich": http://www.duden.de/rechtschreibung/vermutlich_mutmaszlich_anzunehmend



Zitat (von go476203-32):
Dies wird zur Anzeige gebracht.

Hoffentlich läuft die Anzeige gegen "unbekannt"?

Wobei, da man ja anscheinend eh schnell kündigen will, wäre das auch egal.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Versuchen kann man es durchaus. Es gibt Mieter, da wird der Vermieter die fristlose Kündigung klaglos akzeptieren.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Es gibt Mieter, da wird der Vermieter die fristlose Kündigung klaglos akzeptieren.


Ja ... : :grins:

-- Editiert von AltesHaus am 11.10.2017 14:13

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