Hallo, Mieterin A stellte ihr Fahrrad im Nutzungsbereich vor dem angemieteten Raum 1, in sich angeschlossen, für 50 min., ab. Das Rad wird vermutl. vom Hausmeister in Auftrag von Vermieter B, oder Vermieter B (nach Zeugen) entwendet. Dies wird zur Anzeige gebracht. Kann A den Mietvertrag von Raum 1 fristlos mit Begründung der "Vermieter hat seine mietvertraglich festgelegten Pflichten schwer verletzt" kündigen?
-- Editiert von go476203-32 am 11.10.2017 11:03
Fristlose Kündigung durch schwere Verletzung der Pflichten des Vermieters -Diebstahl!
11. Oktober 2017
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Frage vom 11. Oktober 2017 | 11:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung durch schwere Verletzung der Pflichten des Vermieters -Diebstahl!
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2017 | 11:25
Von
Status: Unbeschreiblich (38491 Beiträge, 14014x hilfreich)
Seit wann darf man im allg. Nutzungsbereich (Hausflur) Fahrräder abstellen? Und wer wann das Fahrrad mitgenommen hat, weiss man auch nicht. Vielleicht den Vermieter mal fragen, ob er das Fahrrad (völlig zu Recht) aus dem Flur entfernt hat, und wo es sich jetzt befindet?
wirdwerden
#2
Antwort vom 11. Oktober 2017 | 11:38
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatSeit wann darf man im allg. Nutzungsbereich (Hausflur) Fahrräder abstellen? :
Gar nicht, denn auch nur kurz würde die anderen an den Gemeinschaftsräumen einschränken.
ZitatDas Rad wird vermutl. vom Hausmeister in Auftrag von Vermieter B, oder Vermieter B (nach Zeugen) entwendet. :
Vielleicht gibt es eine Hausordnung, und vielleicht steht dort auch, das einfach abgestellte Dinge ohne weiteres entsorgt werden,
Zudem ist Vermutung und Anzeige schon mal unter Umständen ein Grund für den Vermieter die Kündigung aus zu sprechen, wenn man nicht beweisen kann.
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#3
Antwort vom 11. Oktober 2017 | 11:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatKann A den Mietvertrag von Raum 1 fristlos mit Begründung der "Vermieter hat seine mietvertraglich festgelegten Pflichten schwer verletzt" kündigen? :
Nein kann er nicht, da es keine siolche gab.
Zwecks Erläuterung des Wortes "vermutlich": http://www.duden.de/rechtschreibung/vermutlich_mutmaszlich_anzunehmend
ZitatDies wird zur Anzeige gebracht. :
Hoffentlich läuft die Anzeige gegen "unbekannt"?
Wobei, da man ja anscheinend eh schnell kündigen will, wäre das auch egal.
#4
Antwort vom 11. Oktober 2017 | 12:54
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 639x hilfreich)
Versuchen kann man es durchaus. Es gibt Mieter, da wird der Vermieter die fristlose Kündigung klaglos akzeptieren.
#5
Antwort vom 11. Oktober 2017 | 14:12
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatEs gibt Mieter, da wird der Vermieter die fristlose Kündigung klaglos akzeptieren. :
Ja ... :
-- Editiert von AltesHaus am 11.10.2017 14:13
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