Fristlose Kündigung durch Katzenhaltung

1. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
go471607-29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung durch Katzenhaltung

Guten Abend, ich habe folgendes problem.

Vor 1 1/2 Jahren habe ich mir und meinen Kindern 2 reine Hauskatzen zugelegt.

Nun habe ich vor paar tagen einen schreiben meiner Hausverwaltung bekommen, dass ich meine 2 Katzen unverzüglich aus der wohnung zu entfernen habe, da sich auch mehrere Mieter wegen strengen Geruch von Katzenurin im Treppenhaus beschwert haben (dem aber überhaupt nicht ist. Ich habe täglich besuch und habe mehrere Personen auch gefragt ob die des auch mal so entfunden haben, alle haben es beneint. Und da es laut unserem mietvertrag, die Tierhaltung verboten ist mit Ausnahme von Kleintieren, würde ich mich vertragswiedrich verhalten. Entferne ich die katzen bis zum gesagten termin nicht droht mir die fristlose kündigung.

Im Mietvertrag steht: Tierhaltung in den Mieträumen ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet. Dies gilt nicht für Kleintiere.

- Wo ich zu sagen muss, ich habe mir keine erlaubnis geholt, weil ich dadrüber nicht nachgedacht habe da meine Nachbarin neben mir auch 2 hat.
- was zählt den zu Kleintiere?
- Was kann ich da machen?



-- Editier von go471607-29 am 01.08.2017 18:45

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30 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Hier sind zwei Dinge zu trennen: Zum einen die Frage, ob ein Gestank da und wer dafür verantwortlich ist, und zum zweiten die Frage, ob die Katzenhaltung erlaubt ist.

Ich fange mal mit dem letzteren an. Ich glaube, diese Klausel

Zitat (von go471607-29):
Tierhaltung in den Mieträumen ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet. Dies gilt nicht für Kleintiere.
ist unwirksam. Bei Mieter-feindlichster Auslegung würde das nämlich bedeuten, dass der Vermieter ohne Grund die Tierhaltung verbieten darf. Und genau solche Klauseln hat der BGH als unwirksam eingestuft. Um gültig zu sein, müsste die Klausel mindestens enthalten, dass der Vermieter zur Ablehnung der Genehmigung einen Grund braucht.

Das heisst nun aber nicht, dass Katzenhaltung generell erlaubt ist. In dem Punkt kommt es nun darauf an, ob in dieser Wohnung, in diesem Haus, genau diese Katzen als sogenannter "vertragsgemäßer Gebrauch" der Wohnung gelten. Und das ist dann eine Einzelfallentscheidung, in der natürlich Wohnungsgröße und Umfeld eine Rolle spielen. An der Stelle kann es wichtig werden, dass es reine Hauskatzen sind. Da sind zumindest die Auswirkungen auf den Rest des Hauses relativ gering, solange es aus der Wohnung nicht stinkt bzw. die Hinterlassenschaften der Katzen korrekt entsorgt werden.

Und genau da landen wir bei Frage Nummer ein. Der Vermieter kann die Katzenhaltung auch ohne Mietvertragsklausel verbieten, wenn er dafür einen guten Grund hat. Dazu müsste er aber nachweisen, dass dieser Gestank da ist und von euch herrührt.

Und jetzt kommt das große Problem: Wenn ihr die Katzen behaltet, riskiert ihr eine fristlose Kündigung. In einem darauf folgenden Räumungsprozess wird dann geprüft, ob die Katzenhaltung erlaubt war oder nicht. Wenn ihr gewinnt, dürfen die Katzen bleiben und ihr behaltet die Wohnung. Wenn ihr verliert, müssen eventuell Katzen und ihr gehen und ihr verliert einiges an Geld. Das ist nunmal das Grundproblem bei Haustierhaltung in Mietwohnungen.

Zitat (von go471607-29):
Was kann ich da machen?
Aus obigen Gründen kann ich keinen wirklichen Rat geben. Die sichere Variante wäre, die Katzen vorläufig anderswo unterzubringen und den Vermieter zu verklagen. In dem Sinne, dass ein Richter bestätigen soll, dass diese Katzen da bleiben dürfen. Dann riskiert ihr immerhin nicht das Mietverhältnis selbst wenn ihr verliert. Für die Katzen und euch ist das aber natürlich keine schöne Lösung. Und ihr solltet dafür auf jeden Fall einen Anwalt für Mietrecht hinzuziehen.

Die Alternative steht oben. Nichts tun, abwarten und hoffen, dass der Richter im Räumungsprozess für euch entscheidet.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Echt jetzt, den Vermieter verklagen?

Wenn ich solch einen Brief erhalten würde, dann würde ich mal in mich gehen:

Wie oft säubere ich die Katzentoilette? Wir haben 1 Freigänger und trotzdem wird die Toi 3 x am Tag von den Hinterlassenschaften befreit, da Urin stinkt und Katzenurin stinkt unglaublich.

Bei den Nachbarn nachfragen, da einem selber ja der Geruch - zumindest nicht unangenehm - auffällt.

Ich persönlich würde dem VM schreiben, dass, wenn es tatsächlich zu Geruchsbelästigungen gekommen sein sollte - diese nicht meiner Wohnung zuzuordnen ist. (Das könnte ich mit Fug und Recht behaupten, da die Katzentoi ständig gereinigt wird) und dann würde ich in Ruhe abwarten was passiert.

Aber eher mal ein wenig selbstkritisch sein, und keinesfalls jemand anders beschuldigen. Es ist nicht Ihre Pflicht zu beweisen, dass der Gestank aus Ihrer Wohnung kommt, das muss im Zweifel der Vermieter machen.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich persönlich würde dem VM schreiben, dass, wenn es tatsächlich zu Geruchsbelästigungen gekommen sein sollte - diese nicht meiner Wohnung zuzuordnen ist.
Und was soll das bringen?

Es liegt eine Abmahnung auf dem Tisch. Wenn der Vermieter durchzieht, droht also in Kürze die fristlose Kündigung. Und "ich wars nicht/tus nicht mehr wieder" löst das Problem nicht. Denn es wird ja die Entfernung der Katzen gefordert. Von daher muss der Mieter schnell entscheiden, wie wichtig dieses Mietverhältnis im Vergleich zu den Katzen für ihn ist. Natürlich kann er versuchen, den Vermieter irgendwie zu überzeugen. Aber mit Druck wird das meiner Meinung nach eher nach hinten losgehen.

Die sichere Variante ist nunmal wie oben geschrieben, erstmal die Katzen woanders unterzubringen und dann eben zu schauen, wie man sie sicher wieder zurückbekommt. Und das wird ohne Genehmigung des Vermieters halt nur über eine Klage gehen.

Im übrigen noch eine wichtige Klarstellung von mir: Ich sage nicht, dass die Abmahnung und eine eventuelle darauf folgende fristlose Kündigung berechtigt sind. Das hängt vom Einzelfall ab und vielleicht auch von den Beweisen des Vermieters. Aber die Gefahr des Wohnungsverlustes ist nicht komplett von der Hand zu weisen.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@cauchy

So sehr ich Sie auch schätze, und das Einstellen der Urteile (die Sie alle gelesen haben, hierfür mal RESPEKT) auch für mich schon im wahren Leben genutzt habe ... nun fangen Sie aber an, die Sache auf die Spitze zu treiben:

Zitat:
Es liegt eine Abmahnung auf dem Tisch. Wenn der Vermieter durchzieht, droht also in Kürze die fristlose Kündigung


Eben, und deshal würde ich schreiben was ich oben aufgeführt habe. Und wenn dann tatsächlich die fristlose Katzenkündigung kommt, würde ich in aller Seelenruhe einen Advokaten aufsuchen und ihm vertrauensvoll die Dinge bearbeiten lassen. Allerdings nur unter der Prämisse, dass der Geruch (wenn er denn da sein sollte) tatsächlich nicht von meiner Wohnung stammt, und davon muss ich jetzt mal ausgehen. TE hat Kinder und Katzen, wird ein sauberer Nichtraucherhaushalt sein, aber das kann nur der TE wissen. Im übrigen bin ich immer gerne bereit den Weltuntergang herbeizubeten, aber nicht durch Katzenhaltung.

Vor vielen Jahren wurde meiner Schwester (damals zur Miete wohnend) einmal gekündigt wegen Kaninchenhaltung (auch die sollten gestunken haben, und ja auch Kaninchenställe stinken wenn sie nicht suaber gehalten werden), das war ein Spaß beim Gericht. Mein Schwester hat natürlich den Prozess gewonnen, warum sollte ich dem TE unterstellen, dass die Katzen nicht ordnungsgemäß gehalten werden, repsektive, dass es bei ihm stinkt? Warum soll der TE den Vermieter verklagen, das ist doch absurd. Dann soll der Vermieter klagen und man wird sehen, wie sich die Sache entwickelt.

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#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich sehe hier eine Grauzone und vor der warnt cauchy m.E. zurecht: Der Geruch im Treppenhaus!

Die muss man zu Fall bringen können, wenn man das kann, kann man die Schreiben der Hausverwaltung getrost beantworten mit
Hey Hausverwalter google mal : "RATM-Killing in the Name lyrics" Meine Antwort findest du ab Zeile 50!

(Bitte bloss niemals in echt tun, da das wohl wirklich ein Kündigungsgrund sein könnte)

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Da sind zumindest die Auswirkungen auf den Rest des Hauses relativ gering, solange es aus der Wohnung nicht stinkt bzw. die Hinterlassenschaften der Katzen korrekt entsorgt werden.


Das ist richtig. Hier hat es jedoch schon das Kind in den Brunnen gefallen.

Zitat (von go471607-29):
da sich auch mehrere Mieter wegen strengen Geruch von Katzenurin im Treppenhaus beschwert haben


Hier hilft es wenig, wenn man sämtliche Besucher fragt, hier geht es um die Hausbewohner, die sich beschweren (vielleicht auch eine Mietminderung androhen).

Erst einmal in mich gehen und die Katzen extrem sauber halten. Dann die anderen Mieter schnappen und versuchen herauszufinden, was da los ist. Vermutlich ist da irgendein Mobbing am Werk oder der/die TE haben sich irgendwie



Zitat (von AltesHaus):
warum sollte ich dem TE unterstellen, dass die Katzen nicht ordnungsgemäß gehalten werden, repsektive, dass es bei ihm stinkt?


Weil der Vermieter andere Mieter als Zeugen hat? (Egal, ob das jetzt subjektiv stimmt oder nicht).

Zitat (von Akkarin):
Ich sehe hier eine Grauzone und vor der warnt cauchy m.E. zurecht: Der Geruch im Treppenhaus!


Das sehe ich auch. Cauchy ist sonst reflexartig auf der Seite des Mieters. Wenn der warnt, halte ich die Sache für echt brenzlig. Verklagen des Vermieters halte ich bei der vorliegenden Beweislage für kritisch.

@AltesHaus: Ein Kaninchen ist ein Kleintier, dagegen kann ein Vermieter nichts haben.

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Ich würde auch dafür plädieren, die Nachbarn direkt zu fragen. Ich habe früher auch Katzen gehabt, Wohnungskatzen und auch Freigänger... Meine Tochter hält zwei Katzen, ich bemerke den Geruch überhaupt nicht, mein Mann kippt jedesmal aus den Latschen. Es ist also wirklich subjektiv, ob eine Katze stinkt oder nicht. Fragen Sie ihre Nachbarn und nicht Ihre Freunde oder Freundinnen, die antworten sowieso selten objektiv.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@Ver

Natürlich können Kaninchen stinken und wenn dies der Fall ist, dann kann der Vermieter auch die Haltung untersagen.

Bezgl. der Meinung, dass der Vermieter Zeugen hätte, glaube ich nicht, dass das haltbar ist. Ich halte das Schreiben für eine Nebelbombe (Versuchsballon) und denke, dsss es hierbei weniger um die Tiere geht, wobei ich natürlich immer wohlwollend davon ausgehe, dass diese sauber gehalten werden, einen Geruchstesst via Büro können wir hier nicht machen.

Der Vermieter und seine Zeuge müssen erst einmal nachweisen, dass der Geruch aus der Wohnung des TE kommt und wirklich so störend ist und (ich erinnere hier mal an das gekippte Raucherurteil). Wir haben hier doch einen Thread, wo es aus der Nachbarwohnung bestialisch stinkt, da passiert auch nichts (nicht dass es sich um die gleichen Wohnungen handelt ), ich würde es merkeln, also aussitzen. Kurzes Schreiben, wie oben als Bsp und dann warten ob, und wenn was, was passiert. Parallel dazu würde ich auch mal im Hausflur rumschnuppern, ob da tatsächlich was riecht. Aber, der TE meldet sich nicht mehr, wie können unseren Fantasien also wieder freien Lauf lassen, cauchy kommt mit der Kavallerie und schießt die Leute aus der Wohnung und ich stelle einfach meinen Advokaten vor die Türe und lasse ihn nicht herein. :)

-- Editiert von AltesHaus am 02.08.2017 08:26

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Ich halte die Situation aus folgenden Gründen für gefährlich. Der Mieter hat eine Abmahnung bekommen, indem die Entfernung der Katzen gefordert wird. Das ist die aktuell schärfste Waffe, die der Vermieter hatte. Um in der Sprache zu bleiben, wurde nun die Waffe "fristlose Kündigung" scharf geschaltet und kann im Zweifel benutzt werden.

Warum macht ein Vermieter sowas? Er hätte ja auch vorher anfragen können, ob es Probleme bei der Katzenhaltung gibt oder dass man doch bitte mehr auf die Hygiene achten solle. Immerhin sollte auch dem Vermieter klar sein, welch harter Eingriff seine Forderung für den Mieter und seine Katzen darstellt. Hat er aber nicht gemacht. Ich sehe da 3 mögliche Ursachen:
1) Er will den Mieter aufgrund anderer Dinge eh loswerden und sucht einen Grund.
2) Er hat es schon anders bei dem Mieter probiert und dies hat nicht funktioniert.
3) Der Vermieter ist so abgestumpft, dass ihm der Mieter vollkommen egal ist.

Ohne weitere Informationen kann ich nicht einschätzen, welche der Varianten zutrifft. Aber zumindest 1 und 2 sind brandgefährlich. Denn da hilft Reden im Zweifel nicht mehr, sondern es steht ernsthaft das Mietverhältnis auf dem Spiel. Und dann muss sich der Mieter eben jetzt entscheiden, wie er sich dazu stellen möchte. Aber auch Variante 3 finde ich sehr problematisch. Denn auch das bedeutet, dass Mieter und Vermieter hier nicht so miteinander umgehen, wie das zumindest meiner Meinung nach sinnvoll wäre.

Daher eben mein Rat, jetzt sofort aktiv zu werden und eben nicht lange abzuwarten und Diskussionsrunden mit den Nachbarn zu starten. Dann ist nämlich die Frist möglicherweise vorbei und die fristlose Kündigung im Briefkasten. Und das bedeutet dann für den Mieter, dass er eine Option weniger hat.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@cauchy

Nun lassen SIe mal die Kirche im Dorf! Katzenhaltung als "schärfste Waffe" zu bezeichnen halte ich für total übertrieben. Was ist los? Summerblues? Urlaubsreif?

Aber bitte, klöppeln Sie weiter an Horrorszenarien, ich warte erst einmal ab, ob wir noch mehr Infos bekommen.

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#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
1) Er will den Mieter aufgrund anderer Dinge eh loswerden und sucht einen Grund.
2) Er hat es schon anders bei dem Mieter probiert und dies hat nicht funktioniert.
3) Der Vermieter ist so abgestumpft, dass ihm der Mieter vollkommen egal ist.


es könnte auch 4 sein. Standardvorgehen der Hausverwaltung

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
es könnte auch 4 sein. Standardvorgehen der Hausverwaltung
Das würde ich unter meiner Variante 3 subsummieren.

Zitat (von AltesHaus):
Nun lassen SIe mal die Kirche im Dorf! Katzenhaltung als "schärfste Waffe" zu bezeichnen halte ich für total übertrieben. Was ist los? Summerblues? Urlaubsreif?
Bitte lesen und verstehen. Nicht die Katzenhaltung habe ich so bezeichnet, sondern die Abmahnung. Und ich glaube, es wird im Posting auch klar, was ich damit meine. Es gibt diverse Möglichkeiten, wie ein Vermieter auf Beschwerden von anderen Hausbewohnern reagieren kann. Unter diesen ist eine Abmahnung zur Entfernung der Katzen unter Androhung der fristlosen Kündigung die schärfste Reaktion. Und mir scheint, dass dies noch gar nicht durchgedrungen ist: Es wird die Entfernung der Katzen gefordert und nicht etwa, dass zukünftig Geruchsbildung zu vermeiden ist.

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#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Katzenhaltung als "schärfste Waffe" zu bezeichnen halte ich für total übertrieben.


Der Vermieter hätte auch erstmal die Geruchsbildung abmahnen können. Hier ist es aber die Forderung nach der Abschaffung der Katzen. Und er hätte auch erst einmal auf Unterlassung klagen können, hier ist es aber gleich die fristlose Kündigung.

Hier einfach den Kopf in den Sand zu stecken halte ich für riskant. Da kommt als nächstes die fristlose Kündigung und dann die Räumungsklage mit ungewissem Ausgang.

Nur weil die Schwester die Kaninchen (= Kleintiere) behalten konnte, kann man doch nicht darauf schließen, dass die beiden Katzen bleiben können. Und selbst wenn die Mieter den Prozess gewinnen, lustig wird es nicht.

Jeder der eine Mietminderung will, wird durchgewinkt und der TE muss es zahlen ;-).

Nur zur Erinnerung: Die Katzenhaltung ist ungenehmigt. Und zwei Katzen können - je nach Größe der Wohnung - bereits Tierquälerei sein (Wohnungshaltung finde ich sowieso schlimm).

Da ist dann auch mal schnell das Vet-Amt informiert. Wird nicht lustig.

-- Editiert von Ver am 02.08.2017 13:24

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#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Vermieter ist so abgestumpft, dass ihm der Mieter vollkommen egal ist.


Oder der Vermieter ist wütend darüber, dass er vor der Anschaffung der Katzen nicht gefragt wurde. Dieses Mietvertragswidrige Verhalten wird halt jetzt sankioniert.

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#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Oder der Vermieter ist wütend darüber, dass er vor der Anschaffung der Katzen nicht gefragt wurde. Dieses Mietvertragswidrige Verhalten wird halt jetzt sankioniert.
Wir können jetzt darüber streiten, ob das Verhalten wirklich mietvertragswidrig war. Die Klausel im Mietvertrag ist meiner Meinung nach ungültig und ich glaube nicht, dass es eine generelle Informationspflicht gibt. Von daher ist zumindest meiner Meinung nach die Nicht-Anmeldung der Katzen beim Vermieter rechtlich korrekt gewesen. Das heisst aber natürlich nicht, dass es besonders sinnvoll war, den Vermieter nicht zu informieren. Aber das ist ja eh nicht mehr zu ändern.

Man kann sicherlich noch weiterspekulieren, was den Vermieter bzw. die Verwaltung zu dem Schritt Abmahnung veranlasst hat. Ich wollte eigentlich nur darauf hinaus, dass bei einem solchen Schritt schon einiges im Argen liegt. Einen solventen, gern gesehenden Mieter würde ein normaler Vermieter so nicht behandeln. Auf welcher Seite nun die Probleme liegen, ist rechtlich nahezu irrelevant. Aber der Mieter sollte sie natürlich berücksichtigen, bevor er auf die Abmahnung des Vermieters reagiert.

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#16
 Von 
go471607-29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

So ich habe mich hier etwas durch gelesen...

Was die Säuberung der Katzen Toiletten betrifft, ich besitze 2 große und die werden täglich mehr als 3 mal gesäubert. Ich bin da sehr pingelig was die Säuberung der Wohnung angeht und auch der Katzen Toiletten.

Zum anderen habe ich jetzt einen Termin mit der Hausverwaltung vereinbart für einen Gespräch am Montag, wo ich drauf bestanden habe das dieser bei mir statt findet. Und werde heute noch ein Brief aufsetzen für die Mieter, dass wer mag gerne hinzu kommen kann...

Die anderen Mieter im Haus nicht alle aber 3 Einheiten haben sich für einiges bei mir schon beschwert was Lärm in der Wohnung betrifft, sei es durch Kinder Lärm, mein Wecker ist zu laut, ich Wasche zu viel (waschmaschienen stehen im Keller und wird auf alle Mieter verteilt der Verbrauch) ich habe 2 Kinder und ja da kommt auch mal Wäsche auf, ich Wasche wenn's hoch kommt in der Woche 6-8 maschienen was meiner Meinung nach in Ordnung ist...

Mal abgesehen davon das ich die Hausverwaltung hätte fragen müssen wegen den Katzen kommt es mir so vor das die mich einfach daraus haben möchten.

Meine Nachbarin mit den Katzen hat auch des öfteren mehrer Stunden ihr gebrauchtes katzenstreu im Treppenhaus stehen lassen, wo keiner sich beschwert hat, oder anders rum ihre Eltern die unter mir wohnen, dort roch es Ne Zeitlang auch extrem nach Menschen Urin, sagt auch keiner was...

Das Haus ist auch ziemlich hellhörig. Man hört echt alles ob jemand auf Toilette sitzt und seine Geschäfte macht, im bett aktiv ist usw...

Aber ich danke euch auch erst mal für eure antworten und ich werde das Gespräch am Montag abwarten was dabei raus kommt. Vielleicht trifft man Ne Vereinbarung was die katzen angeht oder nicht und ich muss dann ausziehen... Denn Ich bringe es nicht übers herz meinen Kindern die geliebte Katze weg zu nehmen :-(

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Oder der Vermieter ist wütend darüber, dass er vor der Anschaffung der Katzen nicht gefragt wurde. Dieses Mietvertragswidrige Verhalten wird halt jetzt sankioniert.


? Ja und ?

Nun ist es mE klar, es geht eigentlich nicht um die Katzen, sondern eher um

#16
Zitat:
Die anderen Mieter im Haus nicht alle aber 3 Einheiten haben sich für einiges bei mir schon beschwert was Lärm in der Wohnung betrifft, sei es durch Kinder Lärm, mein Wecker ist zu laut, ich Wasche zu viel (waschmaschienen stehen im Keller (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage für Garage, Stellplatz, Keller etc. ) und wird auf alle Mieter verteilt der Verbrauch) ich habe 2 Kinder und ja da kommt auch mal Wäsche auf, ich Wasche wenn's hoch kommt in der Woche 6-8 maschienen was meiner Meinung nach in Ordnung ist...


... und sowas habe ich mir fast gedacht. Ich sehe das wir der/die TE ... mit Ruhe und Gelassenheit. Es wäre nett, wenn wir über den Ausgang des Termin etwas erfahren würden.

Viele Erfolg weiterhin !

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von go471607-29):
Vielleicht trifft man Ne Vereinbarung was die katzen angeht oder nicht und ich muss dann ausziehen
Damit das nicht untergeht: Ich bin nicht sicher, ob Abmahnung und/oder fristlose Kündigung berechtigt sind. Und ich würde davor warnen, in diesem Termin irgendwie einer Beendigung des Mietverhältnisses zuzustimmen. Mit 2 Kindern und 2 Katzen und einem angesäuerten ehemaligen Vermieter wird es nämlich sehr schwer werden, eine neue Wohnung zu finden. Sei daher vorsichtig, was du unterschreibst oder was du für eine Vereinbarung abschließt.

Wenn der Vermieter weiterhin der Entfernung der Katzen besteht und das für dich keine Option ist, so solltest du einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen. Mit dem hast du zumindest Chancen, dieses Mietverhältnis vorläufig zu retten. Ob du da langfristig noch wohnen willst, ist dann eine andere Frage. Aber kündigen kannst du immernoch, wenn du eine neue Wohnung sicher hast.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go471607-29):
Die anderen Mieter im Haus nicht alle aber 3 Einheiten haben sich für einiges bei mir schon beschwert was Lärm in der Wohnung betrifft

Dann weis man ja woher der Gegenwind kommt.
Zitat (von go471607-29):
Vielleicht trifft man Ne Vereinbarung was die katzen angeht oder nicht und ich muss dann ausziehen.

Das Problem sind wohl eher die Nachbarn, als die Katzen. Auf die Katzen verzichten verlagert nur die Beschwerden auf einen anderen Bereich, auf längere Zeit sollte man sich dann nach was anderem Umsehen, nur eben nicht drängen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Die Kuendigung an sich ist fuer die Tonne. 1-2 Wohnungskatzen muss der VM dulden.

Problematisch koennen lediglich die Beschwerden über das Treppenhaus werden. Hier muesste man mal sich fragen, kommen die Wohnungskatzen ueberhaupt ins Treppenhaus?

Ob die GeruchsNr. Stimmt oder nicht kann hingegen hier keiner sagen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

"1-2 Wohnungskatzen muss der VM dulden." - Echt? Das würde ich gerne mal als Quelle gaben, mein Vermieter ist da nämlich anderer Meinung :( . Bis jetzt konnte ich seine Meinung nicht ändern.

"ich habe 2 Kinder und ja da kommt auch mal Wäsche auf, ich Wasche wenn's hoch kommt in der Woche 6-8 maschienen was meiner Meinung nach in Ordnung ist..." - wir waren 4 bzw 5 Personen, als die Kinder noch zu Hause waren, aber so viel Wasch hatte ich nie... besetzen Sie möglicherweise auch entsprechend lange den/einen möglicherweise vorhandenen Trockenraum? (Nur so ein Gedanke) Dann könnte ich mir vorstellen, woher der Wind weht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
"1-2 Wohnungskatzen muss der VM dulden." - Echt? Das würde ich gerne mal als Quelle gaben, mein Vermieter ist da nämlich anderer Meinung :( . Bis jetzt konnte ich seine Meinung nicht ändern.

Hier hilft ein Blick in die Statistik. In Deutschland leben rund 11 Mio Katzen. Davon leben rund 5,5 Mio Katzen als Einzeltiere in einem Haushalt und ca. 4,5 Mio Katzen wohnen zu zweit in einem Haushalt.
Da die Mehrheit der deutschen in Mherfamilienhäusern wohnt, kann man davon ausgehen, dass es die Wohnungshaltung von Katzen in Deutschland üblich ist und als vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung anzusehen ist.
Umgekehrt sind mehr als 2 Katzen nicht üblich.

Die Grundargumentation dazu findet man in den Urteilen des AG Hamburgs :" Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluss auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten" und AG Berlin Mitte vom 10.12.2014 – 119 C 130/14 :

"Die Kläger haben gegen die Beklagte Anspruch auf Gestattung der Haltung einer Hauskatze in der von ihnen bei der Beklagten angemieteten Wohnung. Der Anspruch ergibt sich aus §§ 535 Abs. 1 Satz 1 , 241 Abs. 2 BGB . Dabei geht das Gericht davon aus, dass die Haltung von einem Haustier einer üblichen Sorte – wie hier einer Hauskatze, auch wenn es sich bei einer Katze nicht mehr um ein „Kleintier" im Sinne der mietrechtlichen Rechtsprechung handelt – Bestandteil des üblichen und nach § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB von dem Vermieter zu gewährenden Mietgebrauchs ist, so dass die Mieter ein derartiges Begehr gegenüber dem Vermieter auch nicht aufwendig begründen müssen, sofern nicht ganz konkrete, sich aus dem Mietverhältnis oder der Besonderheit der Mietsache explizit ableitende Interessen des Vermieters der Haltung entgegenstehen und von dem Vermieter eingewandt werden."


-- Editiert von Akkarin am 03.08.2017 10:03

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Echt? Das würde ich gerne mal als Quelle gaben,

Gibt es nicht, weil die Aussage "1-2 Wohnungskatzen muss der VM dulden" schlicht Unfug ist.

Und das mit Hilfe einer selbst gestrickten Statistik zurecht zu fabulieren, düfte das Gericht nicht überzeugen.
Oder doch? Man müsste jetzt mal eine Statistik zurecht stricken, wie viele Richter Katzenhalter sein können ... :grins:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb367463-2):
Echt? Das würde ich gerne mal als Quelle gaben,

Gibt es nicht, weil die Aussage "1-2 Wohnungskatzen muss der VM dulden" schlicht Unfug ist.

Und das mit Hilfe einer selbst gestrickten Statistik zurecht zu fabulieren, düfte das Gericht nicht überzeugen.
Oder doch? Man müsste jetzt mal eine Statistik zurecht stricken, wie viele Richter Katzenhalter sein können ... :grins:


Nein Harry, den Ausspruch statt vieler kennst du?

Dafür stehen die zitierten Urteile aus Hamburg und Berlin. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass 1 oder 2 Wohnungskatzen vertragsgemäßen Gebrauch entsprechen.

Aber du kannst deine Meinung bestimmt belegen mit 1-2 Urteilen in denen ein Vermieter sich vor Gericht mit dem Verbot von weniger als 3 Katzen unter normalen Umständen durchgesetzt haette?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nach wie vor dürfte eine Kündigung ob der Katzenhaltung auf mehr als nur wackeligen Beinen stehen, das würde ich jetzt sogar einem Mieterverein zutrauen, dass er das nicht verk....t, sondern wuppt. Hier scheint es eher so zu sein, dass man des Mieters überdrüssig ist, da Kinder im Haus oft ein Grund zu Klage sind. Das erlebe ich tagtäglcih. Warten wir einfach mal ab, was das Treffen der Kontrahenten bringt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Habt ihr die Urteile eigentlich gelesen?!?
Es geht dabei darum ob der Vermieter die Zustimmung zur Katzenhaltung zu erteilen hat, nicht um die Katzenhaltung an sich!
Ohne Zustimmung des Vermieters ist die Katzenhaltung nicht erlaubt (sofern nicht im Mietvertrag ausdrücklich genehmigt), man hat aber, wenn der Vermieter keine substantiellen Argumente dagegen vorbringen kann, Anspruch auf diese Zustimmung.

Hier ist der Fall so, dass die Mieterin sich die Katzen ohne Zustimmung des Vermieters angeschafft hat und sich offenbar bis jetzt nicht bemüht, die Zustimmung zu bekommen. Das ist rechtlich eine andere Situation.
Jetzt wäre die Frage, was wortwörtlich in der Abmahnung steht: Wenn der Vermieter die Entfernung der Katzen wegen nicht genehmigter Tierhaltung verlangt, hat er nämlich erst mal recht. Wenn er das aber "nur" wegen des Geruchs verlangt, dann besteht Hoffnung.

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#27
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Ohne Zustimmung des Vermieters ist die Katzenhaltung nicht erlaubt (sofern nicht im Mietvertrag ausdrücklich genehmigt),
Beweise, Urteile?

Über vertragsgemäßen Gebrauch muss der Vermieter normalerweise nicht informiert werden. Wer sich einen Goldfisch anschafft, muss weder um Erlaubnis fragen noch den Vermieter informieren. Ohne wirksame mietvertragliche Regelung kann ich nicht erkennen, woraus sich eine Informations- oder Genehmigungspflicht bei Katzenhaltung ergeben sollte.

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#28
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 -
Leitsatz:

Zitat:
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.


Dass Tierhaltung grundsätzlich einen vertragsgemäßen Gebrauch von Wohnraum darstellt, steht da nicht.
In der Urteilsbegründung wird ausführlichst erklärt, dass der Vermieter den Einzelfall zu prüfen habe.
Das kann er aber nur, wenn ihm die Situation auch bekannt gemacht wird.


Ich weiß dass dieses Urteil gerne als "jeder darf sich Tiere halten" interpretiert wird - das steht da aber wirklich NICHT drin!


Das Urteil passt recht gut, da nach Aussage der TE
Zitat:
laut unserem mietvertrag, die Tierhaltung verboten ist mit Ausnahme von Kleintieren
.

-- Editiert von quiddje am 04.08.2017 13:48

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#29
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Ich weiß dass dieses Urteil gerne als "jeder darf sich Tiere halten" interpretiert wird - das steht da aber wirklich NICHT drin!
Das habe ich auch nicht gesagt. Mir ging es nur darum, ob eine Informations- oder Genehmigungspflicht besteht.

Zitat (von quiddje):
Dass Tierhaltung grundsätzlich einen vertragsgemäßen Gebrauch von Wohnraum darstellt, steht da nicht.
In der Urteilsbegründung wird ausführlichst erklärt, dass der Vermieter den Einzelfall zu prüfen habe.
Das kann er aber nur, wenn ihm die Situation auch bekannt gemacht wird.

Der letzte Satz stammt von dir und einen Beleg dafür habe ich bisher noch nirgendwo finden können. Auch das von dir zitierte Urteil ebenso wie das Vorgängerurteil (BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06 ) schreibt das nicht. Im letzteren findet sich unter [25,26] die entscheidenden Passagen. Und auch dort wird nur ausgeführt, dass die Entscheidung "vertragsgemäßer Gebrauch" eine Einzelfallentscheidung ist. Informationspflichten kann ich daraus ebenfalls nicht entnehmen.

Das Argument erschließt sich mir auch nicht. Warum sollte ein vertragsgemäßer Gebrauch dem Vermieter zu melden sein? Dann müsste der Mieter ja ständig irgendwas melden, was potentiell unter irgendwelchen Gesichtspunkten nicht vertragsgemäß sein könnte. Ein Schrank könnte zu schwer sein, der Besuch zu laut, die Blumentöpfe zu feucht, ...

Ich mag mich irren. Immerhin hat es auch bis zum BGH gebraucht, um die oben zitierten Entscheidungen zu treffen. Trivial ist das also nicht. Aber bisher konnte ich nirgendwo finden, dass ohne mietvertragliche Regelung eine Informationspflicht oder gar Genehmigungspflicht zur Katzenhaltung existiert. Wobei ich das aufgrund der auch hier im Thread geschilderten Probleme durchaus befürworten würde.

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#30
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Eigentlich ist zur Tierhaltung alles ausgeurteilt da fehlt nicht wirklich mehr was.

Kleintiere ( Fische , Hamster , Wellensittiche) stören niemanden und können nicht verboten werden. Für die brauch man keine Erlaubnis. Bei Katzen und Hunden ist das etwas anders. Hier kommt es drauf an. Wohnungskatzen stören niemanden (s.o.)
Eigentlich brauchen Sie daher keine Erlaubnis, aber der VM kann die Haltung von Hunden und Katzen im MV von seiner Zustimmung abhängig machen, dann muss er (theoretisch) gefragt werden.

Wenn die Zustimmung des VM lt. MV erforderlich ist, sie aber nicht eingeholt wurde, ist der VM gehindert Rechte aus der fehlenden Zustimmung geltend zu machen, wenn er zur Zustimmung verpflichtet ist. Bei reinen Wohnungskatzen bis 2 Stück ist er verpflichtet zuzustimmen, weil er keine Gründe dagegen geltend machen kann. Praktisch führt das dann zu der von mir oben genannten Duldungspflicht.

Schön erklärt hier: https://www.jurion.de/urteile/ag-waiblingen/2013-06-14/9-c-327_13/

Freigängerkatzen und Hunde sind hingegen grundsätzlich in der Lage Nachbarn zu stören, hier gibt's dann die Interessenabwägung im Einzelfall, das kann man pauschal nicht vorher sagen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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