Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer - Aufhebungsvertrag?

20. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
SkinByrd
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer - Aufhebungsvertrag?

Hallo, ich hätte eine Frage zum Thema fristlose Kündigung.

Ich arbeite momentan im Verkauf und bin sehr sehr unzufrieden. Ich war wirklich krank und ging dann zum Arzt, war krankgeschrieben 1 Woche und als ich wieder kam durfte ich über einen Monat nur Spätschicht ( bis auf 2 Tage Früh ) arbeiten. Meine Chefin meinte am 1. Tag als ich wieder kram, dass ich ja "sehr motiviert" aussehe und hat die restliche Woche auch alle Mitarbeiter über mich ausgefragt wie ich gearbeitet habe, ob ich freundlich zu den Kunden war ect. Die Stellvertretende hat einer Teilzeitkraft meinen Job angeboten mit den Worten, dass ich ja eh keine Lust mehr habe und die sich denken, dass ich kündige.
Zwischendurch und vorher immer wieder kleine Sticheleien. Ich habe zum Fasching beispielsweise kein Partyhütchen aufgezogen und die Stellvertretung hat mich somit den restlichen Arbeitstag ignoriert und komisch behandelt.

Ich habe jetzt eine Woche Urlaub und würde gern fristlos kündigen. Meine Kündigungsfrist sind 6 Wochen zum Kalendervierteljahr - sprich Juni. Aber solang halte ich es da drin wirklich nicht aus. Und ich denke, wenn die Kündigung einfliegt, wären die letzten Wochen der Horror.

Kann ich aufgrund Krankheit fristlos kündigen? Rückenprobleme zB? Das ganze ist eine Kette und die 2 Mitarbeiterinnen vor Mir sind auch aufgrund "Mobbings" von der Stellvertretung gegangen.

Kann mir jemand einen Rat geben? Ich weiß gerade nicht was tun.. :(

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Kann ich aufgrund Krankheit fristlos kündigen?

Wenn die fortführung der Arbeit gesundheitlich schädigend wäre, dann wäre das möglich.

Dazu müsste der Arzt aber erstmal bescheinigen, das die Aufgabe der Arbeit aus medizinischer Sicht notwendig wäre.

Dann erfolgt in der Regel auch keine Sperre durch das Amt.


Ich würde - wenn ich die Bescheinigung hätte - einen Aufhebungsvertrag anstreben.
Und davor schon mal anfangen eine neue Stelle suchen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)

Wenn dieser Job und Deine Kollegen Dich durch Mobbing krank machen, würde ich zum Arzt gehen und eine Auszeit nehmen. Es scheint ja schon für Dich unerträglich zu sein. Wenn Du selbst kündigst, erwartet Dich eine Sperre vom Arbeitsamt, es sei denn, Dein Arzt stellt Dir eine Bescheinigung aus, dass Dir aus gesundheitlichen Gründen der Job nicht länger zuzumuten ist. Dann bekommst Du keine Sperre.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SkinByrd
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Sperre wäre kein Problem ich habe bereits eine andere Arbeit in der ich momentan schon auf selbstständiger Basis tätig bin. Aber nur "nebenberuflich" - dies würde ich dann auf Vollzeit ändern. Das wäre also kein Problem. Aber eben wie ich schnellstmöglich aus dem Vertrag komme. Mobbing ist ja immer schwer zu beweisen. Aber seit einigen Monaten fühle ich mich einfach schwach, komplett durch und könnte nur schlafen. Erschöpfung ect. Aber ob das dazu führt die Arbeit nicht mehr ausführen zu können oder ob da schwerwiegende Schmerzen / Probleme da sein müssen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das wirst Du mit Deinen Ärzten besprechen müssen. Rückenproblem hast Du ja auch ...

Unter Umständen gilt auch "die Summe machts ..."



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

.. für eine fristlose Kündigung reicht es jedenfalls nicht, um deine Frage zu beantworten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SkinByrd
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Was würde denn dann reichen? Ich meine, in dem Laden muss man 8 Stunden nur stehen beispielsweise. :/

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... die fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn die Zusammenarbeit von jetzt auf gleich wegen grober und gröbster Pflichtverletzungen unzumutbar ist. Unzufriedenheit und/oder Krankheit sind keine Gründe; auch Mobbing kommt nicht infrage - erstens müsste es einschlägig belegt sein, dann müsstest du auch den AG aufgefordert haben, für Abhilfe zu sorgen (und er müsste das verweigert bzw. nachweislich unterlassen haben.
Es bleibt nur die Kündigung in der Frist oder der Aufhebungsvertrag.

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