Hallo,
Wenn es schon eine Antwort auf meine Frage gibt, entschuldige ich mich, ich hab sie jedenfalls nicht gefunden.
Ich will bei meinem Arbeitgeber wegen Gehaltsverzuges kündigen. Ich habe gelesen, dass die fristlose Kündigung erst ab einem Gehaltsverzug von 2 Monaten möglich ist. Das ist bei mir nicht der Fall, allerdings kommt mein Gehalt seit Dezember schon nicht mehr pünktlich. Es kommt teilweise 4 - 6 Wochen zu spät und mir wurde deswegen schon mein Mobilfunkvertrag gekündigt. Daher wollte ich hier gerne wissen, ob die 2 Monate am Stück sein müssen oder ob die Bedingungen für eine Fristlose Kündigung jetzt schon gegeben sind. Zusammen gerechnet sind die 2 Monate schon längst überschritten.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen, Stefan.
Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers
7. April 2017
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Frage vom 7. April 2017 | 17:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers
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#1
Antwort vom 7. April 2017 | 17:23
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Das kann man so pauschal nicht sagen. Bitte, ehe Du das machst, nimm Kontakt zur Arbeitsagentur auf. Besprich Dein Vorgehen, so dass Du da nicht in eine Sperre kommst. Und mahne den Arbeitgeber schriftlich ab.
wirdwerden
#2
Antwort vom 7. April 2017 | 20:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Und nicht vergessen die 40 EUR Pauschale gemäß § 288 BGB
mit einzufordern.
ZitatZusammen gerechnet sind die 2 Monate schon längst überschritten. :
Bedeutet er schuldet Dir jetzt insgeamt mindestens 2 Monatsgehälter ?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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