Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers

7. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
go463412-70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers

Hallo,
Wenn es schon eine Antwort auf meine Frage gibt, entschuldige ich mich, ich hab sie jedenfalls nicht gefunden.
Ich will bei meinem Arbeitgeber wegen Gehaltsverzuges kündigen. Ich habe gelesen, dass die fristlose Kündigung erst ab einem Gehaltsverzug von 2 Monaten möglich ist. Das ist bei mir nicht der Fall, allerdings kommt mein Gehalt seit Dezember schon nicht mehr pünktlich. Es kommt teilweise 4 - 6 Wochen zu spät und mir wurde deswegen schon mein Mobilfunkvertrag gekündigt. Daher wollte ich hier gerne wissen, ob die 2 Monate am Stück sein müssen oder ob die Bedingungen für eine Fristlose Kündigung jetzt schon gegeben sind. Zusammen gerechnet sind die 2 Monate schon längst überschritten.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen, Stefan.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das kann man so pauschal nicht sagen. Bitte, ehe Du das machst, nimm Kontakt zur Arbeitsagentur auf. Besprich Dein Vorgehen, so dass Du da nicht in eine Sperre kommst. Und mahne den Arbeitgeber schriftlich ab.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Und nicht vergessen die 40 EUR Pauschale gemäß § 288 BGB mit einzufordern.



Zitat (von go463412-70):
Zusammen gerechnet sind die 2 Monate schon längst überschritten.

Bedeutet er schuldet Dir jetzt insgeamt mindestens 2 Monatsgehälter ?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen