>Fristlose Kündigung
Hallo und hoffentlich macht das Ohr keine Probleme mehr. Sowas kann sehr schmerzhaft sein. Noch schmerzhafter war wahrscheinlich die Kündigung und das Gefühl dann ...
Ein wenig Input wäre noch nötig um bessere Aussagen treffen zu können:
Was steht im Arbeitsvertrag zu den Kündigungsfristen?
Wann sind sie in die Firma eingetreten?
Gilt ein TV, wenn welcher und was steht da zum Thema Kündigung?
Wieviele Mitarbeiter hat der Betrieb?
Allerdings läßt sich schon etwas sagen:
Die Kündigung kann min. erst ab dann Gültigkeit erlangen, wann Sie Ihnen zugegangen ist, hier also der 31.05.
Außerdem sollten Sie, so wie Sie es ja auch gemacht haben, innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erhoben werden, sofern Kü.schutz greift.
Der Arbeitgeber wird darlegen müssen, weshalb die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist und dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass das einhalten der normalen Kü.frist, wie auch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist. Dabei gilt es für den AG zu beachten, dass zwischen Kenntniserlangung und Kündigung nicht mehr als zwei Wochen liegt. Erfahrungsgemäß müssen Sie schon tatsächlich einen schweren Brummer begangen haben damit das zieht.
Weiterhin dürfte der zeitliche Zusammenhang mit der AU für den AG von Nachteil sein. Ein anderer User (
working slave ) hat in einem anderen Beitrag dazu folgendes verfasst:
quote:
im beschriebenen Fall ist es eher zum Nachteil für den AG, wenn er die Probezeitkündigung nicht begründet (obwohl er sie nicht begründen müsste)
Wenn der Arbeitgeber in zeitlichem Zusammenhang mit der Krankmeldung die Kündigung erklärt gilt der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist. (BAG 02.12.1981, AP LohnFG § 6 Nr.19; BAG 05.02.1998 AP TVG § 1 Tarifverträge: Apotheken Nr. 3; LAG Hamm 12.01.2005 – 18 SA 1661/04 nv).
somit müsste der AG nachträglich diesen "Beweis des ersten Anscheins" entkräften, um aus der Lohnfortzahlungspflicht herauszukommen
Allerdings würde ich Ihnen dringend raten wollen UNBEDINGT und im mind. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht damit zu beauftragen und sofern nicht geschehen, dennoch zu wechseln.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, sowohl aus Sicht des Arbeitgebers wie auch aus Sicht des Arbeitnehmers wie wichtig das ist!
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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"
-- Editiert Kalfaterer am 20.06.2012 20:06
von Kalfaterer am 20.06.2012 20:05
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