Fristlose Kündigung WG

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
radoogada
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fristlose Kündigung WG

Hallo,
ich bin Eigentümer einer 3-Zimmerwohnung und vermiete davon ein Zimmer und das Wohnzimmer zur gemeinschaftlichen Nutzung.
Leider hatte ich bei meiner Wahl meiner WG-Partnerin kein Glück.
Sie ist laut, rücksichtslos, hat kein Feingefühl...
Sie hat eine Party in meiner Wohnung gemacht und die Wohnung sah danach aus wie Sau. Da es ihr "so schlecht ging" hat sie nicht gleich aufgeräumt. Sie hat 2 Tage dafür gebraucht, in der Zeit auch Flaschen und Essensreste im Hof liegen lassen, und als sie dann "fertig" war, wars immer noch nicht richtig sauber. Die Wohnung war in der Zeit für mich nicht nutzbar.
Den Rest hab ich dann geputzt, ebenso meinen Grill, den sie für die Party ausgeliehen hatte.
Ich hab ihr darauf hin, und weil sie sich eben oft laut und rücksichtslos verhält, gekündigt.
Die Party war im November. Die Kündigung hab ich ihr dann Ende November mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgesprochen.
Nun ist sie wohl sauer auf mich, redet nichts mehr mit mir und beteiligt sich nicht mehr an "Putzdiensten".
Auf dem Balkon stapeln sich die Flaschen von ihrer Party und die, die noch dazu gekommen sind. Sie lässt ihre Lebensmittel im Kühlschrank in der Küche und auf dem Balkon verschimmeln...

Was habe ich für eine Handhabe. Kann ich als Eigentümer und Vermieter Putzdienste anordnen? Wenn ja, was ist die Konsequenz, wenn sie es nicht tut? Kann ich es selbst putzen und ihr die Arbeit in Rechnung stellen, bzw. von der Kaution abziehen? Was kann ich von der Kaution abzeihen?
Sie hat auch die weiße Tapete in der Küche mit Tomatensoße verspritzt und nicht sauber gemacht und im Flur hat sie Dinge gegen die Wand gelehnt. Da sind jetzt auch Flecken an der Tapete.

Außerdem zahlt sie die Miete nicht pünktlich und hat bis heute nur 300,- von den 500,- € Kaution bezahlt. Ich bin mal gespannt ob und wann ich die Miete für Januar bekomme.
Bekomm ich sie auch vor dem 29.02. raus, da der Zustand für mich unzumutbar ist.

Vielen Dank schon mal für fachkundige Beratung.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ist das Zimmer möbiliert vermietet?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Sogar fristlose.

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#4
 Von 
radoogada
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Zimmer wird nicht möbliert vermietet.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Auf dem Balkon stapeln sich die Flaschen von ihrer Party

Der Balkon ist - zumindest anteilig - mitgemietet?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Schade, für ein möbiliertes Zimmer gäbe es eine kürzere Kündigungsfrist. (fürs nächste mal, stell einfach ein Regal und ein Bett rein)
Die unpünktlichen Mietzahlungen und das Fehlen der Kaution müssen abgemahnt werden. Das würde ich umgehend machen, mit Frist von 7 Tagen und Hinweis auf die fristlose Kündigung (und ggf. Hinweisen auf schon gemachte, mündliche Abmahnungen) Dabei sollte aber zumindest heute auch die Januarmiete fehlen, denn wenn Du die schon hast, sieht eine Abmahnung wg. unpünktlicher Mietzahlungen dumm aus.
In dieser schriftlichen Abmahnung sollten auch alle Verstöße gegen den Mietvertrag drin stehen. (Balkon, Putzen)

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#7
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
(fürs nächste mal, stell einfach ein Regal und ein Bett rein)
... tschuldigung, aber daraus wird rechtlich kein möbliertes Zimmer. :) Und Sperrmüll ist auch nicht erlaubt! :pc:

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#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Von Sperrmüll hat ja keiner gesprochen. Aber wo ist denn im BGB festgelegt, ab wann es ein möbiliertes Zimmer ist?
Vielleicht muss ja einfach nur ein TV rein?
Ich denke mal, mit Bett und Schrank sind die "Hauptwohnbedürfnisse" abgedeckt.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Ich denke mal, mit Bett und Schrank sind die "Hauptwohnbedürfnisse" abgedeckt.

Matratze auf dem Boden, 1 alter Tisch und Stuhl, eine Glühbirne in der Deckenfassung, ein billiger alter Schrank (auch ohne Türen, nur mit Tuch davor), das genügt völlig.


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
... tschuldigung, aber daraus wird rechtlich kein möbliertes Zimmer.

Dann sollte man doch einfalch mal ausführen was ein 'rechtlich möbliertes Zimmer' eigentlich dazu macht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Karl Julius
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Was soll denn ein 'rechtlich möbliertes Zimmer' sein?

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