Hallo,
ich hatte eine Wohnung gemietet und mit dem Vermieter vereinbart, dass einige Gegenstände noch repariert bzw. ausgetauscht werden.
Nach mehreren Monaten rührte sich nichts obwohl ich mehrmal daran erinnerte. Zuletzt kündigte ich fristlos aber es rührte sich weiterhin nichts. Erst nachdem ich die Schlüssel zuschickte und Klage auf Herausgabe der Bankbürgschaft einreichte.
Das Gericht gab mir dazu Recht.
Jetzt wollen die in Berufung gehen und die angeblich noch 3 offenen Monatsmieten einfordern. Die Bürgschaft haben sie aber immer noch.
Stattdessen bieten die mir einen Vergleich an: Zahlung der offenen Mieten gegen die Bürgschaft. Die Forderung ist aber höher als die Bürgschaft und man verspreche sich Erfolg, da das Amtsgericht die Mietkosten nicht betrachtet hatte und die Betriebskosten nicht berücksichtigt worden.
Kann mir jemand einen Tip geben, was ich jetz machen kann?
Fristlose Kündigung - Berufung Gegenklage
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
##mit dem Vermieter vereinbart, dass einige Gegenstände noch repariert bzw. ausgetauscht werden.##
das ist ein bisschen wenig um auch nur annähernd beurteilen zu können, ob deine fristlose Kündigung auf sicheren Füssen steht. Bei drei kaputten Steckdosen, für die man die Miete hätte mindern können und gegebenenfalls selber den Handwerker hätte rufen können wäre das sicher nicht der Fall.
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Es handelt sich hier um Teile einer Einbauküche. Ich hatte es mehrfach beanstandet, jedoch nie eine Reaktion erhalten. Erst bei Einreichung der Klage. Nur weil die Hausverwaltung unter aller Sau ist, hat der Vermieter das Nachsehen und versucht es nun auf meinem Rücken auszutragen.
--- editiert vom Admin
In der Berufung wohl eher nicht
heißt das jetzt das der VM mir die 3 Mieten berechnen kann in der Berufung?
--- editiert vom Admin
Was ist ein Versämnisurteil?
Wir hatten Klage erhoben, da der VM die Bankbürgschaft nicht rausgeben wollte, dieser wurde stattgegeben.
Und nun droht VM mit Berufung da die 3 Mieten im Urteil nicht berücksichtigt wurden. Oder wir lassen uns auf einen Vergleich ein. Dieser sieht wie folgt aus, dass die Mieten gezahlt werden plus Nebenkosten.
Aber wer sagt mir das die Wohnung nicht schon zu diesen Monaten dann vermietet war? Und warum wurde dann in der ganzen Zeit die Bürgschaft nicht beansprucht?
Auf was soll ich mich nun einlassen?
hab mal kurz bei wiki nachgeschlagen. wir waren da und der VM schickte seinen Hausverwalter
--- editiert vom Admin
der VM hat angeführt das die Urkunde zurückgehalten wurde da ja noch Mieten angeblich dann ausstanden. im Urteil steht auch das der VM nicht in angemessener Frist abgerechnet bzw Ansprüche aus der Bürgschaft geltend gemacht.
##im Urteil steht auch das der VM nicht in angemessener Frist abgerechnet bzw Ansprüche aus der Bürgschaft geltend gemacht.##
bin da kein Experte, werde aber besser.
Von daher seh ich das so:
du hast deine Kaution eingefordert und Recht bekommen. Jetzt geht der Vermieter in Berufung und behauptet, dass du nicht rechtmässig fristlos gekündigt hast und ihm deshalb noch drei Monatsmieten schuldest. Und damit könnte er Recht bekommen.
--- editiert vom Admin
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