Fristlose Kündigung - Berufung Gegenklage

14. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
andig78
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung - Berufung Gegenklage

Hallo,
ich hatte eine Wohnung gemietet und mit dem Vermieter vereinbart, dass einige Gegenstände noch repariert bzw. ausgetauscht werden.
Nach mehreren Monaten rührte sich nichts obwohl ich mehrmal daran erinnerte. Zuletzt kündigte ich fristlos aber es rührte sich weiterhin nichts. Erst nachdem ich die Schlüssel zuschickte und Klage auf Herausgabe der Bankbürgschaft einreichte.
Das Gericht gab mir dazu Recht.
Jetzt wollen die in Berufung gehen und die angeblich noch 3 offenen Monatsmieten einfordern. Die Bürgschaft haben sie aber immer noch.
Stattdessen bieten die mir einen Vergleich an: Zahlung der offenen Mieten gegen die Bürgschaft. Die Forderung ist aber höher als die Bürgschaft und man verspreche sich Erfolg, da das Amtsgericht die Mietkosten nicht betrachtet hatte und die Betriebskosten nicht berücksichtigt worden.
Kann mir jemand einen Tip geben, was ich jetz machen kann?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

##mit dem Vermieter vereinbart, dass einige Gegenstände noch repariert bzw. ausgetauscht werden.##
das ist ein bisschen wenig um auch nur annähernd beurteilen zu können, ob deine fristlose Kündigung auf sicheren Füssen steht. Bei drei kaputten Steckdosen, für die man die Miete hätte mindern können und gegebenenfalls selber den Handwerker hätte rufen können wäre das sicher nicht der Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andig78
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich hier um Teile einer Einbauküche. Ich hatte es mehrfach beanstandet, jedoch nie eine Reaktion erhalten. Erst bei Einreichung der Klage. Nur weil die Hausverwaltung unter aller Sau ist, hat der Vermieter das Nachsehen und versucht es nun auf meinem Rücken auszutragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

In der Berufung wohl eher nicht

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
andig78
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

heißt das jetzt das der VM mir die 3 Mieten berechnen kann in der Berufung?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
andig78
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist ein Versämnisurteil?
Wir hatten Klage erhoben, da der VM die Bankbürgschaft nicht rausgeben wollte, dieser wurde stattgegeben.
Und nun droht VM mit Berufung da die 3 Mieten im Urteil nicht berücksichtigt wurden. Oder wir lassen uns auf einen Vergleich ein. Dieser sieht wie folgt aus, dass die Mieten gezahlt werden plus Nebenkosten.
Aber wer sagt mir das die Wohnung nicht schon zu diesen Monaten dann vermietet war? Und warum wurde dann in der ganzen Zeit die Bürgschaft nicht beansprucht?
Auf was soll ich mich nun einlassen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
andig78
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hab mal kurz bei wiki nachgeschlagen. wir waren da und der VM schickte seinen Hausverwalter

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
andig78
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

der VM hat angeführt das die Urkunde zurückgehalten wurde da ja noch Mieten angeblich dann ausstanden. im Urteil steht auch das der VM nicht in angemessener Frist abgerechnet bzw Ansprüche aus der Bürgschaft geltend gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

##im Urteil steht auch das der VM nicht in angemessener Frist abgerechnet bzw Ansprüche aus der Bürgschaft geltend gemacht.##
bin da kein Experte, werde aber besser.
Von daher seh ich das so:
du hast deine Kaution eingefordert und Recht bekommen. Jetzt geht der Vermieter in Berufung und behauptet, dass du nicht rechtmässig fristlos gekündigt hast und ihm deshalb noch drei Monatsmieten schuldest. Und damit könnte er Recht bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen