Fristlose Kündigung, Schimmel; Vermieter reagiert nicht

1. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)
Fristlose Kündigung, Schimmel; Vermieter reagiert nicht

Ich habe vor gut 2 Monaten per Einschreiben/Rückschein meine Wohnung wegen Gesundheitsgefährdung aufgrund Schimmelbefall außerordentlich und fristlos gekündigt. Vorher hatte ich den (und weitere) Mängel angezeigt und den Vermieter um Besichtigung und Beseitigung gebeten. Der Vermieter reagierte auf keines der Schreiben. Einmal kam er unangekündigt vorbei, obwohl er eigentlich 24 Stunden vorher Bescheid geben muß, und wollte in die Wohnung. Meine Freundin hat ihn aber auf einen späteren Termin verwiesen. Wir haben dann auch mehrere Termine schriftlich angeboten, doch er stellt auf stur und hat sich seitdem nie mehr gemeldet.

Vor ein paar Tagen habe ich ihm dann nochmals schriftlich per ES/RS ganz klar dargestellt, daß wir ausziehen und um Übergabeprotokoll gebeten und auch die Wohnungsübergabe angekündigt. Zudem habe ich, da er sich die Wohnung nicht ansieht, ein Bild der vom Schimmel befallenen Wände beigelegt, da ich m.W. belegen muß, daß überhaupt Schimmel da ist.
Er hat wiederum nicht reagiert und wird dies wohl auch nicht tun.
Einen Gutachter haben wir nicht kommen lassen, da dies ja m.W. Sache des Vermieters wäre, dieser aber nichts tut. Da vor knapp 2 Jahren im Winter (!) eine vollständige Sanierung der Außenfläche erfolgte und dabei die Außenwände monatelang feucht waren, vermuten wir einen baulichen Mangel. Wir haben auch rund um die Fenster und an den Wänden zum Inneren der Wohnung hin keinen Schimmel, sondern nur an den Außenwänden. Es deutet also alles auf einen baulichen Mangel.

Frage:
Hat der Vermieter hier nicht eine gewisse Mitwirkungspflicht?
Wenn er nichts tut, gilt die Kündigung dann als stillschweigend akzeptiert?
Wie soll die Wohnungsübergabe erfolgen, wenn der Vermieter nicht mitmacht?

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14 Antworten
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#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Caligula,

ich weiß leider nicht, wie das mit einer außerordentlichen Kündigung funktioniert.

Wenn der Vermieter sich weigert, eine Wohnungsübergabe zu machen, dann macht Ihr am Besten die Wohnungsübergabe alleine. Das heißt, Ihr schnappt Euch ein paar Bekannte als Zeugen und einen Fotoapparat und dokumentiert alles. Wichtig ist dabei, daß Ihr den Zustand der Wohnung bei Auszug wirklich möglichst lückenlos dokumentiert, damit der Vermieter hinterher nicht irgendwelche Forderungen an Euch stellen kann. Also vorallem Funktionstüchtigkeit verschiedener Geräte (Heizung / Warmwasser etc.) und alles was sonst noch zur Mietsache gehörte (z.B. Teppich).

Wenn Ihr die Schlüssel zurückgebt würde ich mir vom Vermieter unterschreiben lassen (wenn er es denn macht), daß er auf eine Wohnungsübergabe verzichtet hat und keine Forderungen an Euch stellen wird.

Meiner Meinung nach müßte das reichen, aber vielleicht meldet sich ja noch jemand der mehr Ahnung hat.

Gruß

Line

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47653 Beiträge, 16842x hilfreich)

Du hast fristlos gekündigt und bist nicht sofort ausgezogen? Damit könnte die Kündigung wirkungslos sein, denn Dein Verhalten zeigt, dass die fristlose Kündigung "nicht ernst gemeint" war.

Fristlos kündigen heißt auch, dass man direkt und unmittelbar auszieht und die Mietzahlungen einstellt. Daneben bestehen dadurch, dass Du immer noch in der Wohnung lebst, natürlich auch erhebliche Zweifel, dass eine fristlose Kündigung wg. Gesundheitsgefährdung gerechtfertigt war.

Warum hast Du denn nicht fristgerecht (3 Monate) gekündigt, wenn Du jetzt nach 2 Monaten immer noch in der Wohnung lebst?

Was die Wohnungübergabe angeht, kann ich mich nur line anschließen. Fotos und Zeugen sind da wichtig.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Ja, das interessiert mich auch, warum hast du
nicht fristgerecht gekündigt?
Wenn es sich nicht um einen Zeitvertrag handelt, sind das ja immer nur 3 Monate und
die sind nun ja ohnehin bald rum.

Ich hoffe, du kannst die schriftliche Kündigung belegen. Das müsste dann für eien rechtswirksame Kündigung genügen.
Ansonsten selbst alles protokollieren und wie
schon oben gesagt, für Fotos und Zeugen sorgen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

Fristlos kündigen bedeutet nicht, daß man ohne Frist, d.h. sofort, auszieht. Fristlos bedeutet lediglich, daß man ohne Beachtung der vertraglichen Frist, also i.d.R. zu einem früheren Termin kündigt. Alles andere wäre auch wohl kaum machbar, denn es dauert eine Zeit bis man eine neue Wohnung hat. Bei uns waren es zwei Monate.

Wir haben einen Zeitmietvertrag mit fixem Kündigungstermin jeweils zum Juni eines Jahres. Das bedeutet, wenn wir im September ordentlich gekündigt hätten, so würde der Mietvertrag noch bis Juni 2005 laufen. Es gibt wohl kaum eine ungünstigere Konstellation was die Mietdauer angeht.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Ja, dann ist die Sache anders. Die Regelung
mit dem fixen Termin wirklich äußerst ungünstig.
Und natürlich ist es klar, dass man bei einer
fristlosen Kündigung n i c h t sofort ausziehen muss, weil das sonst "unglaubwürdig" ist.

Gruß!
odil

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47653 Beiträge, 16842x hilfreich)

Ich hoffe für Dich, dass Du Dir da sicher bist und Dich hast gut beraten lassen.

Fristlos heißt meiner Kenntnis nach schon ganz ohne Frist, d.h. sofort und unmittelbar. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man dann auch direkt ausziehen muss. Etwas anderes widerspricht doch schon dem Wortsinn. Eine fristlose Kündigung sollte man also nur aussprechen, wenn man bereits eine neue Wohnung hat.

Es ist auch nicht so recht klar, warum es denn unzumutbar ist, in der Wohnung zu leben, was ja Vorraussetzung für eine fristlose Kündigung ist, und man dann doch noch 2 Monate darin wohnt.

Das was Du meinst ist eine außerordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Frist. Das ist aber nicht das, was Du geschrieben hast.

Das Verhalten Deines Vermieters würde ich jedenfalls so deuten, dass er auch der Meinung ist, die Kündigung wäre wirkungslos. Er tut alles, um nicht den Eindruck zu erwecken, er hätte eine Kündigung akzeptiert und geht von einem Fortbestehen des Mietvertrages aus.

Es kommt sicher noch darauf an, ob Du in Deinem Kündigungsschreiben geschrieben hast "fristlose Kündigung zum ..." oder ob Du nur etwas von einer fristlosen Kündigung geschrieben hast. Im letzteren Fall halte ich nach wie vor die Kündigung für unwirksam, da Du nicht ausgezogen bist und damit der Mietvertrag weiter geführt wurde.

Für die juristische Auseinandersetzung, die Dir in diesem Fall mit hoher Sicherheit droht, kommt es sicherlich auf die genaue Formulierung im Kündigungsschreiben an.

Falls Du eine sichere Quelle für Deine Interpretation der fristlosen Kündigung hast, würde mich das interessieren.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo,

fristlos bedeutet sinngemäß "unter Umgehung der vereinbarten Kündigungsfrist". Wir haben außerordentlich (wegen Schimmel und daraus erwachsender Gesundheitsgefährdung) und fristlos zum 01.01.2004 (ist Kündigungstermin nicht Kündigungsfrist) gekündigt. Eine Kündigung ist zudem eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung und eine Zustimmung des Vermieters ist somit nicht nötig. Er hat zwar einmal im Zorn gesagt, daß er sie nicht akzeptiert, aber keinerlei Begründung angegeben. Auch hat er noch nie etwas schriftlich dagegen eingewandt. Es ist sogar gut möglich das er froh ist, wenn wir ausziehen, denn wir haben einen Uralt-Vertrag mit extrem niedriger Miete.

Die beste Quelle ist das Gesetz:

"§ 543
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. "

"§ 569
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen. "

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsanwalt Thilo Reimers
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

....

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"
Thilo Reimers
Rechtsanwalt und Dipl.-Volkswirt
Rosengasse 8
97070 Würzburg
Tel.: 0931/40 51 58
"

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsanwalt Thilo Reimers
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

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"
Thilo Reimers
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Rosengasse 8
97070 Würzburg
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"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Bist Du einsam, Thilo ?
Soll Dich mal einer anrufen ?



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""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2011 17:49:37
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Vielleicht will Thilo ja auch nur prüfen ob der TE, nachdem er sich mit seinem wichtigen Anliegen im Dezember 2003 an das Forum gewandt hat, inzwischen ev. schon eine Reaktion vom VM hat oder gar schon ausgezogen ist.
Ich finde das auch total wichtig dass solch Themen von globaer Relevanz nochmal abschließend beleuchtet werden.
Danke Thilo!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Ist wohl nicht ganz einfach für Anwälte in Würzburg Geld zu verdienen wenn schon solche Beiträge zwecks Marketing aus der Versenkung geholt werden ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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