Hallo,
in einem Zimmer unserer 4-Raumwohnung ist Schimmelbefall aufgetreten. Für diesen Schaden bekommen wir Mietminderung. Wir wollen aber eine ordnungsgemäße nutzbare Wohnung. Bis jetzt (seit ca. 5 Monaten) wurde wegen einer Beseitigung des Mangels von Seiten des Vermieters nichts weiter unternommen (außer Begutachtung durch Sachverständige). Können wir fristlos kündigen (ich bin im 7. Monat schwanger, 7 jähriges Kind lebt im Haushalt)? Der Vermieter hat jetzt angeboten, wenn das Zimmer freigeräumt wird, den Schaden zu beheben. Konkrete Zeitpläne gibt es aber nicht.
Mit freundlichen Grüssen
U. Diaby
Fristlose Kündigung wegen Schimmel?
10. April 2002
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Frage vom 10. April 2002 | 15:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen Schimmel?
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#1
Antwort vom 11. April 2002 | 02:51
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrte Frau Diaby,
ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.
Weiteren Druck auf Ihren Vermieter können Sie durch eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung ausüben. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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