Fristlose Kündigung von Zeitmietvertrag

12. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
Lanz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung von Zeitmietvertrag

Hallo,
habe meinen bis 2002 befristeten Zeitmietvertrag am 27.09.01 zum 30.11.01 aufgrund gravierender gesundheitsschädigender Mängel gekündigt.
Der Vermieter hat sich bis heute nicht gemeldet und nun plötzlich ein Brief, er akzeptiert die Kündigung nicht und ich muss drei Monate Kündigungsfrist einhalten, die es ja bei fristloser Kündigung gar nicht gibt.
Was kann ich tun?
Hat er nicht auch gewisse Fristen einzuhalten, um die Kündigung abzulehnen?
Danke für eventuelle Ratschläge!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RA Michael Grossnick
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Sollte Ihre Kündigung formell gültig sein, d.h. Sie haben Ihren Kündigungsgrund angegeben und dieser berechtigt tatsächlich zu einer fristlosen Kündigung und hast sonst keine formellen Mängel, muss Ihr Vermieter die Kündigung hinnehmen. Er kann dann höchstens versuchen weitere Mietzinsen einzuklage, mit der Behauptung die Kündigung sei unwirksam. Dann kommt es zu einer gerichtlichen Überprüfung der Kündigung. auch möglich wäre eine Festsetellungsklage des Vermieters, dass das Mietverhältnis nicht durch Ihre Kündigung beendet wurde.
Auf jeden Fall ist es dann notwendig, dass Sie auch den Zugang Ihrer Kündigung beim Vermieter beweisen können. Da er aber bereits auf Ihre Kündigung reagiert hat, sollte dies kein Problem darstellen.



RA Michael Grossnick

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