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Fristlose Kündigung während Probezeit

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Fristlose Kündigung während Probezeit

Hallo,

ich habe eine Frage: Einer Bekannten wurde nach nur einer Woche während der Probezeit fristlos ohne Angaben von Gründen gekündigt. Sie fragte nach, ob nicht eine Frist von 2 Wochen vorgegeben sei und sie noch solange arbeiten könnte, dies verneinte der AG. Hat sie nun nur Anspruch auf Vergütung der 1. Arbeitswoche?

Vielen Dank!



von Timax am 17.11.2003 13:20
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Fristlose Kündigung während Probezeit
1. bei einer fristlosen Kündigung MUSS ein Kündigungsgrund angegeben sein, sonst darf nur 2. innerhalb der Probezeit ohne angabe von Gründen in einer bestimmten FRIST gekündigt werden. Es sei denn, dass lt. Vertrag auf eine Frist verzichtet wird... aber ansonsten gilt mindestens BGB - innerhalb der Probezeit gibt es eine Kündigungsfrist von 14 Tage.

2. für jeden TAG hat sich Anspruch auf Entgelt! Sie soll sich nicht Abwimmeln lassen und auf zumindest ihr Geld bestehen.

Gruß




von MarionH am 17.11.2003 14:18
Status: Legende (370 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Fristlose Kündigung während Probezeit
Definitiv FALSCH, MarionH:
Eine fristlose Kündigung bedarf keiner Begründung. Der Arbeitgeber macht sich nur dann u.U. schadensersatzpflichtig, wenn der ekündigte eine Begründung fordert, diese aber nicht bzw. erst dann gegeben wird, wenn der Arbeitnehmer schon Kosten hatte.

Selbstredend bedarf es eines wichtigen Grundes, um die Kündigung auszusprechen.

Fristlos bedeutet tatsächlich fristlos, d.h ab sofort. Bei einer im Laufe des Tages erklärten fristloen Kündigung (die der Schriftform bedarf) kann/muss der Arbeitnehmer sofort mit der Arbeit aufhören. Er bekommt Entgelt nur dür die tatsächlich gearbeiteten Tage.

Bei einer fristlosen Kündigung ist auch unerheblich, ob die Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgt.

Anm: Es gibt auch Tarifverträge, die sehen in der Probezeit eine wesentlich kürzere Kündigungsfrist auch für eine normale Kündigung vor.


von rama123 am 19.11.2003 21:47
Status: Senior (170 Beiträge)
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>Fristlose Kündigung während Probezeit
Hallo rama123,

verstehe ich das richtig:

ich gehe zum chefe und sage: "ich kündige fristlos!" (von mir aus auch schriftlich..)

und damit habe ich genug getan?

muss der arbeitgeber sich jetzt den wichtigen grund selbst zusammenreimen? oder er fragt nach, "mit welchem grund", und dann erst muss ich meinen wichtigen grund nennen, der mich zur kündigung berechtigt?




von Hank am 20.11.2003 10:43
Status: Unsterblich (939 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Fristlose Kündigung während Probezeit
Hallo Zusammen,

ich habe eine frage und hoffe mir kann jemand bald helfen...

Also die ganze sache ist etwas komplizierter deshalb hole ich etwas weiter aus:
Mein Freund hat am 1.10. eine neue Arbeit angefangen. Er hatte vorher in einem Gespräch mit dem Chef ausgemacht das sie zum Mittel des Monats den Arbeitsvertrag festlegen. Also zum Anfangstermin war kein Arbeitsvertrag unterschrieben. Meinem Freund hat es da aber gar nicht gefallen und er kam mit seinen Kollegen nicht klar und wollte da wieder weg. Letzte Woche sagte er das dem Chef und noch am selbem Tag nach hause gefahren. Da ja noch kein Arbeitsvertrag unterschriben war, er aber ja trotzdem schon 8 Tage gearbeitet hatte, what er ein schreiben aufgesetzt, wo ein gehalt von 450€ für die 8 tage drin steht. Jetzt möchte der Chef aber nur 250€ zahlen und meinte in einem Brief wenn mein Freund sich damit abfinden würde würde er von einer Anklage wegen nicht ein haltung der Kündigungsfrist absehen.

Ich würde jetzt gerne wissen in wie weit wir handeln können und was unser Recht ist.

vlg Helga


von helga Bergmann am 16.10.2007 17:31
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Fristlose Kündigung während Probezeit
@helga bergmann

warum machst du keinen eigenen thread auf?

der ag hat recht. es gibt kü fristen, auch in der probezeit.
geld nehmen und schn*** halten, Schadensersatz käme womögl. ziemlich teuer

sunbee




von Sunbee 1 am 16.10.2007 18:02
Status: Tao (11655 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 347 User(n) bewertet)

>Fristlose Kündigung während Probezeit
Hallo,
Ich habe wärend der probezeit von meiner Arbeitgeber Frislosen Kündigung noch wärend der Krankzeit gekriegt, der Arbeitsvertrag war unbefristet aber nur mit 6 monaten probezeit.Wie Soll ich jetzt vorgehen in dem Kündigung stammt nicht drin weswegen ich gekündigt wurde, und meinen krankmeldung bedanke ich meinen arbeitgeber.
Danke im Voraus für die Interesse und Infos

-----------------
" "

-- Editiert von Samx am 29.10.2007 10:43:52


von Samx am 29.10.2007 10:42
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Fristlose Kündigung während Probezeit
@ Samx du soltest erst mal (schriftlich mit kurzer Fristsetzung) vom Arbeitgeber den Grund verlangen.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__626.html

und parallel dazu Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Kann man zwar erst mal ohne Anwalt, aber wenn keine Kenntnisse im Arbeitsrecht da sind, dann besser mit Anwalt.


von venotis am 29.10.2007 12:37
Status: Tao (9688 Beiträge)
Userwertung:  3,8  von 5 (von 36 User(n) bewertet)

>Fristlose Kündigung während Probezeit
Hallo,
Ich habe eine frage und hoffe mir kann jemand bald helfen...

Ich war krank eine woche und Arbeitgeber hat gewusst ich bin krank nach 2 tag Er kommt zu mir ich war nicht zu hause (wegen ich bin kraft fahrer und artz hat gezagt wegen setzn hastdu rukschmertzen besser laufen und ab nemen ),
krankschein ingesamt 5 tagen .und letzte tag ist war fritag hat um 20 uhr abend gezagt montag kommest du zu arbeiten aber nexte tag samstag eine breif onhe breif mark schraiben kündikung frestlos ohne grund.
seit 3monte ich bin bei deise unternehme das heißt probenzeit.


von Quasim am 18.09.2008 12:51
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Fristlose Kündigung während Probezeit
Ein Krankenschein verhindert keine Kündigung. Ob eine fristlose Kündigung in deinem möglich ist, weiß ich jetzt aber nicht. Vielleicht meldet sich noch jemand.


von HeHe am 18.09.2008 12:56
Status: Unsterblich (4530 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 127 User(n) bewertet)

>Fristlose Kündigung während Probezeit
... es ist wie immer: eine *fristlose kündigung* geht nur, wenn die zusammenarbeit von jetzt auf gleich unzumutbar ist. kaliber also wie diebstahl, tätlichkeiten gegem vprgesetzte oder kolleginnen .. falschangaben bei der einstellung usw.
keinesfalls aber krankheit, ebensowenig verhaltensdinge (soweit sie gegen den vertrag verstoßen) wie zuspätkommen, auch nicht leistungsmängel. ebensowenig ein nicht unterschriebener vertrag.

*fristlose* seitens des AN sind noch schwieriger. die brocken /die arbeit einfach hinwerfen kann schadensersatzforderungen auslösen, sofern ein schaden entsteht.


von blaubär49 am 18.09.2008 13:08
Status: Tao (7536 Beiträge)
Userwertung:  3,8  von 5 (von 112 User(n) bewertet)


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