Inhalt nach Themen
Fristlose Kündigung bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges - 1/1
25.6.2008   3975 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges

Ein Monteur hatte fehlerhafte Angaben in seinem Stundenzettel gemacht. Seine Arbeitszeit wich in zwei Fällen um jeweils eine Stunde von der seiner Kollegen ab. Als Entschuldigung versicherte der Mitarbeiter, die Stunden versehentlich falsch gemacht zu haben. Und es sei ja auch kein Schaden entstanden, meinte er.

Das Arbeitsgericht Frankfurt (7 Ca 6552/07) entschied, dass auch „kleinere Unregelmäßigkeiten“ zu einer fristlosen Kündigung führen können. Der Arbeitgeber hatte die Belegschaft in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass die Stundenzettel beim Einsatz auf den Baustellen exakt auszufüllen seien. Dem war der gekündigte Arbeitnehmer nicht nachgekommen. Für die Entlassung genügte der dringende Verdacht des Arbeitszeitbetruges, so die Richter.


Möchten Sie unseren kostenlosen Newsletter erhalten? Dann schicken Sie eine Email an newsletter@verhandlungsraum.de

Ulrike Hinrichs. MBA
Rechtsanwältin. Mediatorin
Crellestraße 19/20
10827 Berlin Schöneberg

Tel. 030 7676 5195
Fax. 030 7676 8994

anwalt@verhandlungsraum.de
www.verhandlungsraum.de

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

Wollen Sie mehr wissen? Stellen Sie diesem Anwalt jetzt eine persönliche Direktanfrage oder eine Telefonberatung

Lesezeichen hinzufügen:
Seiten in diesem Artikel:
  • 1) Fristlose Kündigung bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges