>Fristlose Kündigung AUSBILDUNGSVERTRAG durch Auszubildenden?
Hallo,
ich habe dieses gefunden und kopier es einfach mal hier hinein:
Nach der Probezeit hast du als Azubi zwei Möglichkeiten zu kündigen:
1.Außerordentliche Kündigung: Nach § 15 Berufsbildungsgesetz kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind zum Beispiel Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitzeitgesetz, ausbildungsfremde Tätigkeiten, sexuelle Belästigung oder Züchtigung und andere Verstöße gegen das Gesetz oder deinen Ausbildungsvertrag, zum Beispiel ausbleibende Ausbildungsvergütung. Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen (§ 15 Berufsbildungsgesetz). Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir die Kündigungsgründe bereits länger als zwei Wochen bekannt waren. Falls du minderjährig bist, kann die Kündigung nur von deinem gesetzlichen Vertreter, in der Regel deinen Eltern, ausgesprochen werden.
2.Ordentliche Kündigung: Jeder hat ein Grundrecht auf freie Berufswahl. Deshalb hast du nach § 15 Berufsbildungsgesetz die Möglichkeit mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben und/oder den Ausbildungsberuf wechseln willst.
Guter Rat
Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich. Falls du also kündigen willst, hole dir Hilfe bei deiner Gewerkschaft. Die Gewerkschaft hilft dir auch bei der Geltendmachung von ausstehenden Ansprüchen. Denn gerade dann, wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht.
(Muss aber meiner Meinung nach nicht unbedingt die Gewerkschaft sein, ein Anwalt tut es auch, aber der Rat scheint mir nicht unberechtigt zu sein!)
Hoffe dieses hilft dir ein wenig weiter.
Gruß
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"Lächeln ist die schönste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen!"
von Habakuk am 18.11.2003 16:49
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