Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Fristlose Kündigung AUSBILDUNGSVERTRAG durch Auszubildenden?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

33237 Aufrufe

Fristlose Kündigung AUSBILDUNGSVERTRAG durch Auszubildenden?

Liebe Forums-Gemeinde,

meine Tochter möchte das Ausbildungsverhältnis kündigen. Genügt dieses Schreiben um den Ausbildungsvertrag fristlos zu kündigen?

************************
hiermit kündige ich aus wichtigen Gründen, das zwischen Ihnen und mir bestehende Ausbildungsverhältnis, mit sofortiger Wirkung, zum heutigen xx.xx.xxxx.

Eine Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses ist aus folgenden Gründen nicht mehr zumutbar und somit schwerwiegend geschädigt:

· Schriftliche Androhung, durch Sie oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen über das Ausstellen eines schlechten Arbeitszeugnisses am Ende der Ausbildungszeit (Wortlaut: „Denkt dran, Ihr bekommt am Ende der Ausbildung ein Zeugnis“),
· schriftliche Beleidigung, durch Sie oder einen Ihrer Erfüllungsgehilfen in einem in unregelmäßigen Abständen an die Auszubildenden verteilten „Rundschreiben“ (Wortlaut: „Für alle, die an Gehirnschwund leiden“),
· Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen kommen Ihrer vertraglichen Ausbildungspflicht gemäß amtlichem Berufsbild nicht nach,
· Unterstellungen durch Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen (Wortlaut: „Simulant“ – trotz ordentlicher Krankmeldung aufgrund einer Mittelohrentzündung; oder einer nicht Einhaltung der vertraglich fixierten Schweigepflicht; etc.)

In Anlage zu diesem Schreiben finden Sie eine sogenannten „Übernahmevereinbarung“ mit der Bitte um unterschriebene Zusendung bis spätestens xx.xx.xxxx.

************************


von im_web_kaufen am 17.11.2003 13:16
Status: Unsterblich (952 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Fristlose Kündigung AUSBILDUNGSVERTRAG durch Auszubildenden?
Sorry, ich musste erst mal grinsen: hat mich arg an meine eigene Ausbildung im Hotelfach erinnert (da herrschen rauhe Sitten), dich ich übrigens ohne bleibenden Schaden überlebt habe

Grundsätzlich kann man jedes Arbeits-/Ausbildungsverhältnis fristlos kündigen, kommt nur darauf an, ob die Begründungen auch vor dem AG Stand halten würden, wenn dagegen geklagt wird.

Eine Gewerkschaft könnte kostengünstig darüber Auskunft geben.

Gruß, Milo




von MiLo2 am 17.11.2003 23:04
Status: Stift (48 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fristlose Kündigung AUSBILDUNGSVERTRAG durch Auszubildenden?
Hallo Milo,

vielen Dank erstmal für Deine Antwort.

Das Ausbildungsverhältnis meiner Tochter hat sich nach Ausscheiden Ihres Ausbilders drastisch verschlechtert.

So werden z.B. Azubis schriftlich abgemahnt, weil Sie einen Wagen mit Ware an einen falschen Platz gestellt haben, da derjenige der die Anweisung gab, nicht in der Lage war diese richtig zu formulieren. Es gibt keinen Azubi in dieser Firma, der noch keine Abmahnung hat.

Die Azubis sind seit diesem Zeitpunkt der Willkür des Geschäftsführers ausgesetzt.

Desweiteren bemängle ich die Ausbildung in diesem Betrieb im Allgemeinen: Einen Blick in das Berichtsheft und in Gespräche mit Ihr verraten, dass meinen Tochter seit 1 1/2 Jahren ein und das selbe macht (Sortieren von Waren, Kommission von Ware). Lerninhalte können aufgrund mangelnder Kompetenz, dem Azubi nicht vermittelt werden können.

Von daher würde ich gerne meine Tochter unterstützen, da mir Ihre Ausbildung am Herzen liegt.


von im_web_kaufen am 18.11.2003 09:46
Status: Unsterblich (952 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fristlose Kündigung AUSBILDUNGSVERTRAG durch Auszubildenden?
Hallo,

habt ihr euch schon an die für euch zuständige Kammer gewandt?

Sollte der erste Schritt sein, aber gewerkschaftliche Unterstützung ist sicher nicht falsch. Die Kammer kann euch ggf. behilflich sein, einen Paltz in einem anderen Ausbildungsbetrieb für deine Tochter zu finden, ich fände es aber gut, wenn auch den anderen Azubis geholfen würde, denn die stehen sicher genauso dumm da.

Wie sieht es mit einem Betriebsrat und einer JAV aus?

Und wusstet ihr, dass auch ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen kann...

Viele Möglichkeiten...

Gruß

-----------------
"Lächeln ist die schönste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen!"


von Habakuk am 18.11.2003 11:42
Status: Junior (69 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fristlose Kündigung AUSBILDUNGSVERTRAG durch Auszubildenden?
Hallo Habakuk,

auch Dir vielen Dank für Deine Antwort.

Der Schritt zur Kammer wäre der nächste gewesen, den ich ins Auge gefasst hätte.

Betriebsrat und Jugendvertreter gibt es in diesem Betrieb keinen. Nach Berichten des ehemaligen Ausbilders wurde jedes gewerkschaftliche Engagement durch den Geschäftsführer unterbunden.

Ich denke, wenn ich mit meiner Tochter Vorreiter in dieser Sache bin, und die nötigen Schritte einleite (Meldung Kammer, Kündigung, etc.) werden die anderen Azubis (im übrigen ebenfalls abwanderungswillig, nur leider fehlt die nötige Unterstützung) nachziehen, bzw. eine Besserung eintreten.

Der ehemalige Ausbilder hat nach seinem Ausscheiden die Eltern der Auszubildenden nachhaltig gebeten über einen Wechsel der Ausbildungsstelle nachzudenken und uns aufgefordert unsere Kinder dahingehend zu unterstützen.

Meiner Meinung nach wird mit der neuen "Ausbildungsabgabe" solchen Betrieben (Azubis als billige Arbeitskraft) Tür und Tor geöffnet.

-----------------
"Nützliche Infos auch hier! "


von im_web_kaufen am 18.11.2003 12:18
Status: Unsterblich (952 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fristlose Kündigung AUSBILDUNGSVERTRAG durch Auszubildenden?
Hallo nochmal,

du sprichst in deinem Beitrag von einem Geschäftsführer, dem entnehme ich, dass dieser nicht der Inhaber der Firma ist, oder sehe ich das falsch?

Falls er nicht der Inhaber ist, würde ich auch mal mit diesem sprechen, damit er von den "Machenschaften" seines Geschäftsführers in Kenntnis gesetzt wird.
Im Übrigen gibt es auch die Möglichkeit, den Lehrherrn auf Schadensersatz zu verklagen.

Heißt auf deutsch: Sollte das Ausbildungsziel nicht erreicht werden, weil die Ausbildung mangelhaft war (dokumentiert durch das Berichtsheft, also immer korrekt führen!) kann er dazu verurteilt werden, die Ausbildung fortzusetzen, aber bereits das Entgeld eines Angestellten zu zahlen...

Interessanter Aspekt, denn meist reagieren sie nur, wenn es an ihr eigenes Portemonnaie geht.

Gruß


von Habakuk am 18.11.2003 13:56
Status: Junior (69 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fristlose Kündigung AUSBILDUNGSVERTRAG durch Auszubildenden?
Hallo Habakuk,

Geschäftsführer der GmbH = Inhaber.

Nochmals meine Frage eingangs dieses Threads. Ist Deiner Meinung nach das von mir verfasste Kündigungsschreiben ausreichend um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen?

Die Schadensersatzklage ist ein interessanter Aspekt, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, das ist wahr. Ich will es aber eigentlich nicht dazukommen lassen.

Grüsse,

-----------------
"Nützliche Infos auch hier! "


von im_web_kaufen am 18.11.2003 14:26
Status: Unsterblich (952 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fristlose Kündigung AUSBILDUNGSVERTRAG durch Auszubildenden?
Hallo,

ich habe dieses gefunden und kopier es einfach mal hier hinein:

Nach der Probezeit hast du als Azubi zwei Möglichkeiten zu kündigen:
1.Außerordentliche Kündigung: Nach § 15 Berufsbildungsgesetz kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind zum Beispiel Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitzeitgesetz, ausbildungsfremde Tätigkeiten, sexuelle Belästigung oder Züchtigung und andere Verstöße gegen das Gesetz oder deinen Ausbildungsvertrag, zum Beispiel ausbleibende Ausbildungsvergütung. Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen (§ 15 Berufsbildungsgesetz). Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir die Kündigungsgründe bereits länger als zwei Wochen bekannt waren. Falls du minderjährig bist, kann die Kündigung nur von deinem gesetzlichen Vertreter, in der Regel deinen Eltern, ausgesprochen werden.
2.Ordentliche Kündigung: Jeder hat ein Grundrecht auf freie Berufswahl. Deshalb hast du nach § 15 Berufsbildungsgesetz die Möglichkeit mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben und/oder den Ausbildungsberuf wechseln willst.

Guter Rat

Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich. Falls du also kündigen willst, hole dir Hilfe bei deiner Gewerkschaft. Die Gewerkschaft hilft dir auch bei der Geltendmachung von ausstehenden Ansprüchen. Denn gerade dann, wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht.

(Muss aber meiner Meinung nach nicht unbedingt die Gewerkschaft sein, ein Anwalt tut es auch, aber der Rat scheint mir nicht unberechtigt zu sein!)

Hoffe dieses hilft dir ein wenig weiter.

Gruß


-----------------
"Lächeln ist die schönste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen!"


von Habakuk am 18.11.2003 16:49
Status: Junior (69 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fristlose Kündigung AUSBILDUNGSVERTRAG durch Auszubildenden? >Nachtrag!
Noch etwas,

das was, wann, wo und durch wen scheint mir bei der Begründung besonders wichtig zu sein. Und auch wie lange dieser Zustand schon besteht.

Könnt ihr euch von dem ehemaligen Ausbilder Rückendeckung holen??? Das scheint mir in diesem Fall ratsam zu sein, da er euch ja auch geraten hat, den Ausbldungsplatz zu wechseln.

Die zahlreichen Abmahnungen scheinen mir darauf hinzuzielen, dass der Geschäftsführer euch wirklich nicht alles was zusteht freiwillig geben wird, also lasst euch fachlich beraten!

Gruß


von Habakuk am 18.11.2003 16:55
Status: Junior (69 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fristlose Kündigung AUSBILDUNGSVERTRAG durch Auszubildenden?
Hallo nochmals !

Denke auch, dass unter Berücksichtigung der von Habakuk genannten Punkte die Einschaltung eines RA bzw. der Gewerkschaft wichtig ist, damit die Kündigung auch - für alle anderen die mitziehen wollen - absolut wasserdicht ist. Sonst geht der Schuss nach hinten los.

Gewerkschaft habe ich deshalb genannt, weil a) kostengünstig (man kann auch 3 Monate rückwärts eintreten
, Beitrag ist entsprechend niedrig beim Azubi-Gehalt), b) Gewerkschaften mögen zwar z.Zt. eine ganze Menge Murks bauen, aber in Arbeitsrechtsfragen sind sie unschlagbar gut.

Finde erst mal einen Anwalt, der sich wirklich mit Arbeitsrecht auskennt ... Ein Bekannter ist so schon mal schlimm auf die Nase gefallen !

Toi, toi, toi ! Unter den gegebenen Umständen ist es wohl ganz sinnvoll die Ausbildungsstelle zu wechseln.

Liebe Grüße, Milo
(so schlimm war mein Ausbildungsplatz allerdings nicht, auch nicht vor 20 Jahren als die Sitten noch rauher waren
)


von MiLo2 am 18.11.2003 17:10
Status: Stift (48 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fristlose Kündigung AUSBILDUNGSVERTRAG durch Auszubildenden?
Hallo Milo,

dass mit den 3 Monaten rückwirkend wusste ich nicht mal, aber ich weiß, dass man bei verdi als Azubi vom 1. Tag an Rechtsschutz hat. ( Hat der Jugendsekretär gesagt). Und ich kann dir nur zustimmen, in Rechtsfragen ist man dort tip top aufgehoben, auch ohne letztendlich vorm Gericht zu landen. Allein die Tatsache, dass man starke Rückendeckung durch die Gewerkschaft hat, reicht aus um die Gegenseite zumindest mal vom hohen Ross herunter zu holen. Es ist gut, wenn sie wissen, dass man eben nicht allein versucht gegen Windmühlen zu kämpfen - und schon sind sie ein großes Stück kooperativer ;-) .

Gruß


von Habakuk am 18.11.2003 17:42
Status: Junior (69 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online