>Fristlose Kündigung nicht erhalten
"Und dann hast Du die Gelegenheit genutzt, das was die früher abgebucht haben, eben später zu bezahlen ??
Ich kann mir vorstellen, dass evtl. in den AGBs steht, dass die Beträge per Lastschrift eingezogen werden, was Du nicht mehr zulässt und darüber hinaus dann auch noch Zahlungsverzug eingetreten ist -> Möglichkeit der ausserordentlichen
Kündigung das Anbieters.
Im Übrigen solltest Du bedenken, was es für einen Eindruck auf die Leser Deiner Beiträge macht, wenn Du so verniedlichend von :"
das hat mit verniedlichen nicht zu tun, das sind einfach die Fakten. Also ehrlich ich möchte mir schon vorher anschauen was bei mir abgebucht wird, es steht in den
AGB das die Forderungen seitens des Unternehmes 5-6 Tage nach erhalt der Rechnung abgebucht werden. Das ganze ist eine längere Geschichte, und begann in 2007, eine Geschichte die ich niemandem Wünsche. Wir sind unverschuldet in Not geraten. Und es ist meine Pflicht meine Zahlungen nachzukommen, teilweise ging es leider nicht, darüber habe ich das Unternehmen auch Informiert und habe versucht meine Lage klar zumachen und um eine gemeinsame lösung gebeten. Es ist f. mich allerdings nciht normal und jede Mahnung war mich einfach furchtbar da es wirklich nciht meine Natur ist Rechnungen nicht zu begleichen. Das ganze begann im Okt. 2007. Und ich war mir dessen durch aus bewusst, was passieren kann, deswegen habe ich ja versucht nach einer gemeinsamen lösung mit dem Unternehmen. bis Okt. 2007 gab es mit Zahlungen keine Probleme.
von Grit24 am 04.07.2009 18:49
Status: Legende (244 Beiträge)
Userwertung:
3,2
(von 5 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden