Fristgerechte Kündigung/Rückantwort

29. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.12.2017 13:56:15
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristgerechte Kündigung/Rückantwort

Wenn ich als Eigentümer eine fristgerechte Kündigung an Mieter gebe ,mit allen Paragraphen müssen die Mieter ,diese Kündigung bestätigen,oder muss ich warten bis zum kündigungstermin und mich überraschen lassen ob sie nun ausgezogen sind oder nicht ?muss meine Wohnung ja auch kündigen

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16 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Dine123mitglied):
müssen die Mieter ,diese Kündigung bestätigen

nein. Eine ungültige Kündigung ist ungültig. Da wäre keine Antwort oder Widerspruch notwendig.
Zitat (von Dine123mitglied):
,oder muss ich warten bis zum kündigungstermin und mich überraschen lassen ob sie nun ausgezogen sind oder nicht ?
Es steht dir frei, die Mieter möglichst vor Zeugen zu fragen. Würden sie dann absichtlich falsch antworten (täuschen) und dadurch einen Schaden bei dir produzieren (also dich ins offene Messer rennen lassen), dann könnten sich die Mieter schadensersatzpflichtig machen. Beachte aber den Konjunktiv. Einfach wäre das nicht und stressfrei auch nicht.

Wenn du dir bei der Kündigung nicht sicher bist, lass sie lieber von einem Fachmann (sprich Anwalt für MIetrecht) überprüfen. Das sollte jetzt auch nicht die Welt kosten und du hast zumindest ein wenig mehr Sicherheit.

Zitat (von Dine123mitglied):
muss meine Wohnung ja auch kündigen
Ganz ehrlich: Wenn du Zweifel hast, dann mach das erst, wenn die Mieter raus sind. Klar, dann zahlst du 3 Monate eine doppelte Miete. Aber du weißt ja auch nicht, in welchem Zustand du die Wohnung zurückbekommst. Wenn da erstmal renoviert werden muss, geht auch ein bischen Zeit ins Land.

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#3
 Von 
guest-12312.12.2017 13:56:15
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Mieter gehen nicht ans Telefon bei Anruf ,deshalb schrieb ich Ihne das wir davon ausgehen ,dass sie die Kündigung Frist einhaken können ,darauf kam zurück :die Angelegenheit wurde weitergeleitet und fristgemäß wird informiert :das war's :( die Kündigung würde von Hausverwalter u Markler geprüft und als rechtskräftig erklärt .ich will keinen Anwalt kontaktieren und das alles friedlich lösen .Weiss jetzt nicht wie ich mit verhalten soll ???=Flo Ryan]Der Mieter muss nichts bestätigen und wenn die Kündigung unwirksam ist, dann hat der Vermieter ein Problem, wenn er die eigene Wohnung gekündigt hat.

Aber manche Menschen nutzen da so eine altmodische Erfindung namens Kommunikation, wenn sie etwas wissen möchten.

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#4
 Von 
guest-12312.12.2017 13:56:15
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Mieter gehen nicht ans Telefon bei Anruf ,deshalb schrieb ich Ihne das wir davon ausgehen ,dass sie die Kündigung Frist einhaken können ,darauf kam zurück :die Angelegenheit wurde weitergeleitet und fristgemäß wird informiert :das war's :( die Kündigung würde von Hausverwalter u Markler geprüft und als rechtskräftig erklärt .ich will keinen Anwalt kontaktieren und das alles friedlich lösen .Weiss jetzt nicht wie ich mit verhalten soll ???=Flo Ryan]Der Mieter

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ein Hausverwalter oder Makler können eine Kündigung nicht als rechtskräftig erklären.
Mit welchem Grund haben Sie den Mietern eigentlich gekündigt?
Eigenbedarf wird wohl nicht vorliegen, wenn Sie selbst in einer anderen Wohnung leben und Diese von sich aus kündigen.

Tip: Bieten Sie den Mietern doch an, EUR 1000 zu zahlen, wenn die Mieter Ihnen bis zum letzten Tag die Schlüssel/Wohnung übergeben.

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#6
 Von 
guest-12312.12.2017 13:56:15
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es liegt Eigenbedarf vor ,weil ich meinen Arbeitsplatz wechsle und mein Lebenspartner (ca 300 km ) entfernt da lebt .Er lebt in Scheidung und wohnt deshalb auch nur in einer teueren Ferienwohnung als Übergang

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)
Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Dine123mitglied):
Die Mieter gehen nicht ans Telefon bei Anruf ,deshalb schrieb ich Ihne das wir davon ausgehen ,dass sie die Kündigung Frist einhaken können ,darauf kam zurück :die Angelegenheit wurde weitergeleitet und fristgemäß wird informiert :das war's

Das sollte man doch als Anlass nehmen und einen Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen und sich moralisch auf die Räumungsklage einstellen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Eigenbedarf wird wohl nicht vorliegen, wenn Sie selbst in einer anderen Wohnung leben und Diese von sich aus kündigen.

Ernsthaft?
Das ist ja wohl der klassische Grund für Eigenbedarf schlechthin.



Zitat (von Dine123mitglied):
Wenn ich als Eigentümer eine fristgerechte Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) an Mieter gebe

Hat man keinen Zustellnachweis und steht vor Gericht ganz schön doof da wenn die Mieter Fragen "Kündigung? Welche Kündigung?



Zitat (von Dine123mitglied):
schrieb ich Ihne das wir davon ausgehen ,dass sie die Kündigung Frist einhaken können

Und auf deutsch soll das jetzt was genau bedeuten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
guest-12312.12.2017 13:56:15
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese Frage habe ich mir auch gestellt ....????

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von vundaal76):
Eigenbedarf wird wohl nicht vorliegen, wenn Sie selbst in einer anderen Wohnung leben und Diese von sich aus kündigen.

Ernsthaft?
Das ist ja wohl der klassische Grund für Eigenbedarf schlechthin.



Zitat (von Dine123mitglied):
Wenn ich als Eigentümer eine fristgerechte Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) an Mieter gebe

Hat man keinen Zustellnachweis und steht vor Gericht ganz schön doof da wenn die Mieter Fragen "Kündigung? Welche Kündigung?



Zitat (von Dine123mitglied):
schrieb ich Ihne das wir davon ausgehen ,dass sie die Kündigung Frist einhaken können

Und auf deutsch soll das jetzt was genau bedeuten?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

TE hätte viell. mal explizit schreiben können, dass eine Eigenbedarfskündigung vorliegt. Dann müssen wir nicht raten.
Ein Umzug in den Ort der eigenen Wohnung ist zwar ein Grund, aber allein noch nicht stets hinreichend.

Insb. wenn beim TE die Meinung vertrat, dass eine Kündigung vom Vermieter bestätigt werden müsse, dann darf man doch - mit guten Gewissen - raten, dass die Eigenbedarfskündigung wohl nicht wirksam sein wird. Der TE hat Sie wohl auch geschrieben. Ein Anwalt hat wohl auch nichts geprüft, sondern ein Makler und Hausverwalter.
Wir haben viell. auch einen Vermieter, der denkt, man könnte die Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist per Polizei rausschmeißen.

Der Mieter wird das jetzt ausnutzen und im schlimmsten Fall in der Erwiderung zur Räumungsklage die Kündigung angreifen. TE hat damit viell. schon ein Jahr in den Sand gesetzt (die Gerichtskosten und Kosten für die gegnerischen Anwälte); ist seinen neuen Lebenspartner wohl los - und darf dann noch einmal mit erneuter Kündigungsfrist die Kündigung aussprechen.

Ein Angebot einer Abfindung wäre der beste Weg, pünktlich an die Wohnung zu kommen. Wenn Geld winkt, wird der Mieter viell. auch ans Telefon gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12312.12.2017 13:56:15
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

(Beleidigung der Antwortgeber editiert - eine Woche Sendepause!)

Zitat (von vundaal76):
TE hätte viell. mal explizit schreiben können, dass eine Eigenbedarfskündigung vorliegt. Dann müssen wir nicht raten.
Ein Umzug in den Ort der eigenen Wohnung ist zwar ein Grund, aber allein noch nicht stets hinreichend.

Insb. wenn beim TE die Meinung der vertrat, dass eine Kündigung vom Vermieter bestätigt werden müsse, dann darf man doch - mit guten Gewissen - raten, dass die Eigenbedarfskündigung wohl nicht wirksam sein wird. Der TE hat Sie wohl auch geschrieben. Ein Anwalt hat wohl auch nichts geprüft, sondern ein Makler und Hausverwalter.
Wir haben viell. auch einen Vermieter, der denkt, man könnte die Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist per Polizei rausschmeißen.

Der Mieter wird das jetzt ausnutzen und im schlimmsten Fall in der Erwiderung zur Räumungsklage die Kündigung angreifen. TE hat damit viell. schon ein Jahr in den Sand gesetzt (die Gerichtskosten und Kosten für die gegnerischen Anwälte); ist seinen neuen Lebenspartner wohl los - und darf dann noch einmal mit erneuter Kündigungsfrist die Kündigung aussprechen.

Ein Angebot einer Abfindung wäre der beste Weg, pünktlich an die Wohnung zu kommen. Wenn Geld winkt, wird der Mieter viell. auch ans Telefon gehen.


-- Editiert von Moderator am 30.08.2017 17:20

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Tatsache ist, dass eine Eigenbedarfskündigung nicht immer ganz einfach ist und auch nicht immer ganz einfach durchläuft. Was Makler und Hausverwaltung zu dem Schreiben sagen interessiert niemanden.

Der Rat, hier einen Anwalt hinzuzuziehen, um die Sache wasserdicht zu machen, ist der beste den man Ihnen geben kann. Ziehen Sie es alleine durch, ist das auch völlig in Ordnung - dann kann man Ihnen halt nur viel Glück wünschen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12312.12.2017 13:56:15
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab die Kündigung als Einschreiben mit rückschrein versendet quote=Dine123mitglied]Diese Frage habe ich mir auch gestellt ....????

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von vundaal76):
Eigenbedarf wird wohl nicht vorliegen, wenn Sie selbst in einer anderen Wohnung leben und Diese von sich aus kündigen.

Ernsthaft?
Das ist ja wohl der klassische Grund für Eigenbedarf schlechthin.



Zitat (von Dine123mitglied):
Wenn ich als Eigentümer eine fristgerechte Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) an Mieter gebe

Hat man keinen Zustellnachweis und steht vor Gericht ganz schön doof da wenn die Mieter Fragen "Kündigung? Welche Kündigung?



Zitat (von Dine123mitglied):
schrieb ich Ihne das wir davon ausgehen ,dass sie die Kündigung Frist einhaken können

Und auf deutsch soll das jetzt was genau bedeuten?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Da wir hier den Inhalt des Kündigungsschreibens nicht kennen, können wir dessen Wirksamkeit nicht beurteilen. Wir können lediglich darauf hinweisen, dass es nicht ganz trivial ist, eine wirksame Eigenbedarfskündigung zu formulieren.

Wenn das Schreiben von jemandem formuliert Wurde, dem nicht bekannt ist, dass der Mieter auf die Kündigung nicht reagieren muss, dann kommen den erfahrenen Usern hier im Forum ganz einfach Zweifel an der Wirksamkeit.

Aber selbst wenn die Kündigung wirksam sein sollte, hat der Mieter die Möglichkeit einen Härtefall geltend zu machen. Der Vermieter kann sich daher selbst bei einer anwaltlich verfassten Kündigung nicht sicher sein, dass der Mieter zum gewünschten Termin auszieht.

Dass der Mieter hier den Vermieter im Ungewissen lässt, ist dessen gutes Recht. So lange diese Ungewissheit anhält, ist es für den Vermieter gefährlich, seine bisherige Wohnung zu kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
hier sind wohl auch ziemliche dumm Schreiber dabei ,die nicht richtig lesen können und dann noch meinen sie sind eine Hilfe für andere :) )


Anstatt mich anzugreifen, sollten Sie sich - im Interesse von Ihnen und Ihres Lebenspartners - eine Ersatzwohnung suchen.

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