Fristgerechte Kündigung im Krankenschein.. Was ist mit dem Resturlaub?

30. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
J3nnif3R
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristgerechte Kündigung im Krankenschein.. Was ist mit dem Resturlaub?

Hallo
Bin seit knapp 5 Jahren in den Betrieb ( unter 10 Angestellten) ... Bin nun fristgerecht zum 30.09.15 gekündigt worden innerhalb einer Arbeitsunfähigkeit, die bis 25.9 noch bestand und wurde auch freigestellt bis zum Ende des Arbeitsverhältnis.
Muss mein Arbeitgeber mir die restlichen Urlaubstage noch zahlen,da ich ja arbeitsunfähig war? Steht mir der volle Urlaub des Jahres zu?

Danke im voraus ;)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Muss mein Arbeitgeber mir die restlichen Urlaubstage noch zahlen,da ich ja arbeitsunfähig war? Steht mir der volle Urlaub des Jahres zu?

Im Prinzip: Ja.
Restliche Urlaubstage müssen ausgezahlt werden.
Bei Ausscheinden in der zweiten Jahreshälfte besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wobei es Einschränkungen geben kann, falls der Urlaubsanspruch höher ist, als der gesetzliche Urlaub nach dem BUrlG. Urlaubstage die über den gesetzlichen Urlaub von 20 Werktagen bei 5-Tage-Woche bzw. 24 Werktagen bei 6-Tage-Woche hinausgehen, können bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte unter Umständen wegfallen - es kommt auf den Arbeits-/Tarifvertrag an.

Aber um die Vorfreude auf die Urlaubsauszahlung etws zu trüben: Falls ab 1. Oktober Arbeitslosengeld beantragt wird, wird der Arbeitslosengeldanspruch durch die Urlaubsauszahlung gekürzt werden. Man hat also finanziell wenig bis nichts von der Urlaubsauszahlung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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