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Fristgerechte Kündigung ohne Grund

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Fristgerechte Kündigung ohne Grund

Hallo,
ich brauch dringend Rat.

Hier die Fakten.

Habe am 15.8.09 eine Gehaltserhöhung bekommen (habe das schriftlich). Zwei Wochen später erhielt ich eine Widerrufliche Freistellung von der Arbeitsleistung ohne Begründung. Ich habe nichts verbrochen, ich kenne den Grund selbst nicht. Mir wurde auch kein Grund genannt. Das macht meine Firma zur Zeit bei einigen Leuten so. Heute habe ich eine fristgerechte Kündigung zum 31.12.09 erhalten (wieder ohne Angaben von Gründen. Da steht auch nicht "betriebsbedingte Kündigung" sondern einfach nur "fristgerechte Kündigung".

Meine Frage ist: Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn in der Kündigung kein Grund angegeben wurde? Muss ich die herrausgabe eines Kündigungsgrundes erzwingen? Oder verlangt das Arbeitsamt direkt vom Arbeitgeber einen Kündigungsgrund? Muss ich bei Arbeitgeber Widerspruch gegen die Kündigung einlegen um Arbeitslosengeld zu bekommen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe schonmal!

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von Sabine Bla am 22.09.2009 19:08
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Fristgerechte Kündigung ohne Grund
Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen?
Davon hängt ab, was zu tun ist.

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" Don`t feed trolls"


von hamburgerin01 am 22.09.2009 19:21
Status: Tao (10052 Beiträge)
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>Fristgerechte Kündigung ohne Grund
Das Unternehmen hat 50 Mitarbeiter. Ich arbeite seit 3 Jahren dort.

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von Sabine Bla am 22.09.2009 19:27
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Fristgerechte Kündigung ohne Grund
.. dann solltest du umgehend kündigungsschutzklage einreichen beim arbeitsgericht. am besten mit anwalt, auch wenn der nicht zwingend ist. dem anwalt müss der ag die gründe schon nennen.
ansonsten umgehend bei der AA melden.

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"... nach bestem Wissen
.
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

-- Editiert am 22.09.2009 20:41


von blaubär49 am 22.09.2009 20:36
Status: Tao (7536 Beiträge)
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>Fristgerechte Kündigung ohne Grund
Was könnte ich denn durch eine Klage erreichen? Muss ich eine Klage einreichen um keine Sperrzeit beim Arbeitsamt zu bekommen?

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von Sabine Bla am 22.09.2009 21:34
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Fristgerechte Kündigung ohne Grund
@Sabine bla

Hier sollte in der Tat unbedingt eine Kündigungsschutzklage eingereicht wrden. Dafür ist eine FRist von 3 Wochen vorgesehen, keinen Tag länger. Die Frist läuft ab Kenntnis der Kündigung.

Mit einer Klage erreicht man eine Weiterbeschäftigung, wenn die Kündigung nicht rechtlich haltbar begründet werden kann.
Meiner Ansicht nach hast du Kündigungsschutz.

Eine Sperre gibt es nicht bei fristgerechter BEGRÜNDETER Kündigung. Die Begründung muss nicht drin stehen, spätestens auf der Arbeitsbescheinigung (Formular bei Antrag auf ALG1) steht sie aber.

Hier sehe ich keinen Grund. Meiner Erfahrung nach also gute Aussichten auf Weiterbschäftigung.

Bei der Agentur für Arbeit (AfA) musst du dich innerhalb 3 Tagen ab Kenntnis der Kündigung arbeitlos melden. Hältst du die Frist nicht, gäbe es eine Sperre von 1 Woche für die verspätete Meldung

Eine Erstberatung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht kostet nicht die Welt. Sollte das Einkommen derart gering sein, dass du dir keinen Anwalt leisten kannst, kommt Beratungshilfe in Frage. Dazu geht man zum Amtsgericht, legt sämtliche Unterlagen zu Einokommen u. Ausgaben, Kontoauszüge der letzten 3 Monate vollständig und den Perso vor.
Mit diesem Beratungshilfeschein kann man zum Anwalt der Wahl, der darf höchstens 10€ nehmen. Viele verzichten angesichts der Einkommenslage des Mandanten aber darauf

Detailliertere Fragen zur AfA bitte im Unterforum Sozialrecht stellen

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"


von Sunbee 1 am 22.09.2009 21:58
Status: Tao (11592 Beiträge)
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>Fristgerechte Kündigung ohne Grund
Hallo,
das Erstreiten einer Begründung wie "Betriebsbedingt" macht sich auch wichtig im Arbeitszeugnis.
Ansonsten könnten spätere Leser in so etwas viel reininterpretieren, was nicht so schön ist.


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von maestro1000 am 22.09.2009 22:04
Status: Philosoph (626 Beiträge)
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