>Fristgerechte Kündigung ohne Grund
@Sabine bla
Hier sollte in der Tat unbedingt eine Kündigungsschutzklage eingereicht wrden. Dafür ist eine FRist von 3 Wochen vorgesehen, keinen Tag länger. Die Frist läuft ab Kenntnis der Kündigung.
Mit einer Klage erreicht man eine Weiterbeschäftigung, wenn die
Kündigung nicht rechtlich haltbar begründet werden kann.
Meiner Ansicht nach hast du Kündigungsschutz.
Eine Sperre gibt es nicht bei fristgerechter BEGRÜNDETER Kündigung. Die Begründung muss nicht drin stehen, spätestens auf der Arbeitsbescheinigung (Formular bei Antrag auf ALG1) steht sie aber.
Hier sehe ich keinen Grund. Meiner Erfahrung nach also gute Aussichten auf Weiterbschäftigung.
Bei der Agentur für Arbeit (AfA) musst du dich innerhalb 3 Tagen ab Kenntnis der
Kündigung arbeitlos melden. Hältst du die Frist nicht, gäbe es eine Sperre von 1 Woche für die verspätete Meldung
Eine Erstberatung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht kostet nicht die Welt. Sollte das Einkommen derart gering sein, dass du dir keinen Anwalt leisten kannst, kommt Beratungshilfe in Frage. Dazu geht man zum Amtsgericht, legt sämtliche Unterlagen zu Einokommen u. Ausgaben, Kontoauszüge der letzten 3 Monate vollständig und den Perso vor.
Mit diesem Beratungshilfeschein kann man zum Anwalt der Wahl, der darf höchstens 10€ nehmen. Viele verzichten angesichts der Einkommenslage des Mandanten aber darauf
Detailliertere Fragen zur AfA bitte im Unterforum Sozialrecht stellen
Sunbee
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von Sunbee 1 am 22.09.2009 21:58
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