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Fristgerechte Kündigung

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Fristgerechte Kündigung

Hallo

heute fand ich einen unerfreulichen Brief bei mir an der Tür. Er beinhaltete die Kündigung des Mietvertrags.

Im Brief stand folgendes:

Sehr geehrter ........ B, 27.02.2010

hiermit kündige ich meinen Mietvertrag mit Ihnen fristgerecht zum 31.Mai.2010

mit freundlichen Grüßen
Vermieterin

Es ist unerträglich was Sie mir und den anderen Mietern zumuten.

Hier ein Scan des Schreiben (persönliche Angaben sind geschwärzt)
http://www.abload.de/img/kndigung00112h4.jpg

Auf nachfragen bei der Vermieterin nannte Sie als Grund, dass ich zu oft zu laut war. Sie konnte allerdings nur 2 Situationen nennen.
Ist das ganze rechtens? Ich habe vorher keine einzige Abmahnung bekommen und es hat sich auch nie jemand bei mir persönlich beschwert.
Was soll ich nun machen? Ich habe absolut keine Lust auszuziehen und finde mein Verhalten ist kein Kündigungsgrund. Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen und auch immer pünktlich die Mieter überwiesen.

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-- Editiert am 17.03.2010 20:37


von muchiman am 17.03.2010 20:33
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>Fristgerechte Kündigung
netter versuch....

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von kathi2008 am 17.03.2010 21:18
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>Fristgerechte Kündigung
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von guest-12311.06.2010 13:11:34 am 17.03.2010 21:54
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>Fristgerechte Kündigung
2x zu laut ohne Abmahnung führt zur Kündigung? Gerechtfertigt? Wenn das die Leute am BGH auch so sehen würden, dann würden alle VM Deutschlands ne richtig fette Party machen. Ich würde mich sogar bereit erklären diese zu organisieren ..... kostenlos!!!

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von kathi2008 am 17.03.2010 22:14
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>Fristgerechte Kündigung
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von guest-12311.06.2010 13:11:34 am 17.03.2010 22:30
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>Fristgerechte Kündigung
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von guest-12322.04.2010 11:02:35 am 17.03.2010 22:31
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>Fristgerechte Kündigung
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von guest-12311.06.2010 13:11:34 am 17.03.2010 22:37
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>Fristgerechte Kündigung
@highway
Stimmt sorry, hatte nicht weiter drüber nachgedacht. Die VM muss natürlich noch spezifizieren, dass sich Mieter A zu Zeitpunkt X und Mieter B zu Zeitpunkt Y beschwert haben. Mit dieser genauen Begründung sollte diese Kündigung selbstverständlich vor jedem Gericht durchgehn. Wer braucht schon Abmahnungen und so`n Zeug.

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Gibt es irgendwo VM, die unter ihre Unterschrift das Wort "Vermieter/in" schreiben? So viel Intelligenz trauen wir unseren Mietern schon noch zu, dass sie wissen mit wem sie ihren MV abgeschlossen haben.

-- Editiert am 17.03.2010 23:01


von kathi2008 am 17.03.2010 22:55
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>Fristgerechte Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung durch den VM ist nur im Ausnahmefall (bei schwersten Vertragsverstößen) möglich. Abmahnung setzt voraus, dass VM deutlich macht, dass das Mv gefährdet ist, falls gerügtes Verhalten fortgesetzt wird. Abmahnung kann auch mündlich erfolgen!


von Francis2 am 18.03.2010 00:25
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>Fristgerechte Kündigung
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von guest-12330.04.2010 09:36:10 am 18.03.2010 11:39
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>Fristgerechte Kündigung
Also so wie ich das sehe, steht kein expliziter Grund in der Kündigung.
Was aber nötig ist soweit ich mich informiert habe?
Es gab nur mündliche Beschwerden bei der Vm.

Es steht nix von Widerspruch in der Kündigung und ich wurde auch nicht darauf hingewiesen.
Also kann ich jederzeit Widerspruch einlegen gegen die Kündigung auch erst kurz vor der Frist?

Angenommen die Vm lässt sich nicht umstimmen und ich lege Widerspruch ein und ziehe zum besagten Termin nicht aus.
Muss die Vm dann Klage einreichen um mich aus der Wohnung zu bekommen oder muss ich gleich ausziehen, womöglich mit Polizeigewalt?


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von muchiman am 18.03.2010 12:44
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