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Fristgerechte Kündigung / Abfindung

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Fristgerechte Kündigung / Abfindung

Guten Tag,
vielleicht können Sie mir oder meinen Kollegen helfen?

Der Sachverhalt:
In unserem Unternehmen wurde in dieser Woche ein paar Mitarbeitern fristgerecht gekündigt. Im Kündigungsschreiben steht zur gesetzlich geregelten Abfindung nur "... es wird ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung bezahlt!"

Nun haben die betroffenen Leute 3 Wochen Zeit gegen die Kündigung Einspruch oder Klage einzulegen. Sollte diese Zeit ohne Einspruch verstreichen, will das Unternehmen die Abfindung auf 1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr anheben, gibt dieses Versprechen aber nur mündlich. Es handelt sich um ein sehr seriöses Unternehmen mit knapp 1.000 Mitarbeitern.

Meine Fragen:
1. Kann man sich auf die "Versprechen" des Unternehmens verlassen?
2. Soll man trotzdem einen Anwalt zur Prüfung einschalten und wie hoch sind die Kosten etwa?
3.1 Soll man gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage auf Weiterbeschäftigung einreichen? (Anmerkung: Bei einem vermeintlichen Gütetermin wird das Unternehmen dann 1 Monatsgehalt anbieten, mehr aber laut Auskunft auf keinen Fall!)
3.2 Welche Vorteile hat diese Kündigungsschutzklage gegenüber dem Arbeitsamt, was Sperrzeiten usw. betrifft?

Fragen über Fragen, aber vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten,
liebe Grüsse
goldeneananas

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von goldeneananas am 15.09.2004 11:06
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Fristgerechte Kündigung / Abfindung
1. tja, kann man es im fall der fälle auch beweisen??
2. ja, der kann diese zusage evtl. noch innerhalb der 3 wochen fristen gerichtsfest machen, kosten sollten vorsorglich vereinbart werden. wenn der anwalt alle arbn vertritt, wird es sicherlich eine "günstige" variante geben.
3.1. und 3.2. da wird es etwas heikel. die frage kann wohl nur für die die einzelnen arbeitnehmer individuell beantwortet, insb. 3.1.


von Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Luis Fernando Ureta am 15.09.2004 15:52
Status: Legende (243 Beiträge)
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