hallo zusammen
wie ist es wenn man von der polizei observiert wurde und dabei videoaufnahmen bzw. fotos gemacht wurden? gibt es da eine frist wann die polizei die videos und fotos löschen muss?
gruß und frohe weihnachten an alle
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Fristen zur Löschung von Videos und Fotos
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ich gehe davon aus, dass die observierte Person einer Straftat verdächtig ist. Dann gilt:
Solange das Verfahren läuft, muss gar nichts gelöscht werden.
Sollte sich herausstellen, dass die observierte Person unschuldig ist, muss quasi sofort gelöscht werden.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren gegen die observierte Person, landen die Videos und Fotos in der Gerichtsakte und da beleiben sie dann, bis die Akte vernichtet wird.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
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danke erstmal für die antwort
also können theoretisch videos und fotos die vor ca. 9 jahren gemacht wurden heute noch verwendet werden wenn die person bis jetzt noch nicht angeklagt wurde?
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Theoretisch ja.
Wenn damals ein Verfahren eingeleitet wurde, was bis heute weder eingestellt, noch angeklagt wurde.
Praktisch extrem(!) unwahrscheinlich.
Viele Straftaten wären nach 9 Jahren ja auch schon verjährt.
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Vielen dank für die Antwort.
Wir haben uns inzwischen noch ein wenig im Netz über dieses Thema informiert.
Was wir nun herausfinden konnten ist das Bilder und Videos die von der Polizei gemacht werden als "besonderes Mittel der Datenerhebung" gelten, kommt so etwas überhaupt beim Handel mit Drogen in frage?
So weit wir das verstehen konnten wird so etwas nur angewendet wenn es um große Sachen wie Terrorgefahr und ähnlich schwere Delikte geht.Nicht das Drogenhandel etwas "kleines" wäre aber mit Sicherheit nicht gleichzusetzen.
Liebe Grüße
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quote:<hr size=1 noshade>Was wir nun herausfinden konnten ist das Bilder und Videos die von der Polizei gemacht werden als "besonderes Mittel der Datenerhebung" gelten, kommt so etwas überhaupt beim Handel mit Drogen in frage? <hr size=1 noshade>
Ja. Siehe §22 Polizeigesetz, Absatz 5, Punkt 2b.
quote:<hr size=1 noshade>So weit wir das verstehen konnten wird so etwas nur angewendet wenn es um große Sachen wie Terrorgefahr und ähnlich schwere Delikte geht.Nicht das Drogenhandel etwas "kleines" wäre aber mit Sicherheit nicht gleichzusetzen. <hr size=1 noshade>
Doch. §22 Polizeigesetz zählt die Taten auf, bei denen die "besonderen Mittel der Datenerhebung" zulässig sind. Und da sind eben auch BtM-Angelegenheiten dabei.
Aber das sind eher theoretische Diskussionen. Wenn in den letzten 9 Jahren nix gekommen ist, dann passiert jetzt auch nichts mehr.
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