Fristen beim einreichen einer Beschwerde wegen Klage und PKH ??

29. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
suche123456!!
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristen beim einreichen einer Beschwerde wegen Klage und PKH ??

Hallo,
einige von euch kennen vielleicht meinen Fall noch mit dem rückwirkenden Trennungsunterhalt von 17 Monaten und fast
9500 Euro als Foderung. Nun hatte ja meine EX PKH in verbindung
mit einer Klage eingereicht beim Familienatmtsgerich eingereicht,
und was soll ich sagen eure Tips dazu haben geholfen ;-) , danke an dieser Stelle nochmal.

Am 15.3.2005 kam eine zustellung vom Amtsgericht mit dem Inhalt
das die PKH abgelehnt worden ist und dies vom einem Richter(in)
die sonst fast alles bewilligt , so die Aussage von meinem Rechtsanwalt :-) . Nun, nach fast 6 Wochen hat die Gegenpartei Beschwerden beim OLG eingereicht :-( . Hier bestätigt der Anwalt der Gegenseite das die zustellung der Ablehnung am 15.3.2005
eingegangen ist und genau 4 Wochen später 15.4.2005 legt er Beschwerde ein.
Jetzt meine frage an euch, ist es Richtig das nach Zustellung einer Beschwerde oder Einspruch sich die Fristen geändert haben ??
So wie ich gehört habe von 4 Wochen auf 2 Wochen ??

Wer weis rat ??

Mfg Suche

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
suche123456!!
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es bibt kein Hinweiss auf eine Frist da es eine Begründung von den Richter ist über die Ablehnung der Klage in verbindung mit der PKH.

Es sollen sich Fristen seit 2001-2002 geändert haben ?? D.h sie sich verkürzt worden sein...

Wer weiss darüber Bescheid ??

Mfg Suche

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#3
 Von 
suche123456!!
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Keiner der mir weiterhelfen kann ??

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