Fristen bei Mahnung

29. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
go442405-73
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Fristen bei Mahnung

Guten Tag,

ich hatte versehentlich eine Lastschrift zurückgezogen, leider in der Zeile abgerutsch. Darauf habe ich selbstverständlich eine Mahnung erhalten. Sie ist auf den 5.9.16 datiert erhalten habe ich den Brief am 9.9.16. Der Gläubiger hat den Vorgang bereits am 12.9.16 an ein Inkassobüro weiter gegeben. Zu mindest ist deren Schreiben auf den Tag datiert.

In der Mahnung vom Gläubiger wurde keine Zahlungsfrist genannt. Ist es zulässig in 7 Kalendertagen schon ein Inkassounternehmen zu beauftragen? Ich sehe es irgendwie nicht ein 98€ Gebühren zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Malte Lohmann

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Ist es zulässig in 7 Kalendertagen schon ein Inkassounternehmen zu beauftragen?


Ja, ist es. Eine Rücklastschrift entspricht einer Selbstmahnung (da dich ja die Bank informiert oder du es aktiv zurückgezogen hast).

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Der Gläubiger muss nach einem Widerspruch der LS nicht mal eine Mahnung schicken. Dies war schon äußerst kulant.

Wie setzen sich die 98€ zusammen? Wurde ein IB oder ein RA beauftragt?

Wenn es ein stinknormales IB sein sollte, dann zahle die HF an den GL und Widersprich schriftlich der Restforderung.

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#3
 Von 
go442405-73
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von The_Mentalist):
Zitat:
Ist es zulässig in 7 Kalendertagen schon ein Inkassounternehmen zu beauftragen?


Ja, ist es. Eine Rücklastschrift entspricht einer Selbstmahnung (da dich ja die Bank informiert oder du es aktiv zurückgezogen hast).


Für eine Mahnung oder auch Selbstmahnung sollte eine Rechnung vorhanden sein.

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#4
 Von 
go442405-73
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Der Gläubiger muss nach einem Widerspruch der LS nicht mal eine Mahnung schicken. Dies war schon äußerst kulant.

Wie setzen sich die 98€ zusammen? Wurde ein IB oder ein RA beauftragt?

Wenn es ein stinknormales IB sein sollte, dann zahle die HF an den GL und Widersprich schriftlich der Restforderung.


Es ist ein nerviges IB, wie sich etwas zusammen setzt ist nicht ersichtlich. die Forderung als solches habe ich bereits am 9.9.16 überwiesen. Heute habe ich eine weitere Mahnung vom IB erhalten in dem sie immernoch die gesammte Forderung plus neue Zinsen fordern. Und mir sofortiger Kotopfändung drohen. (der titel muss mir entgangen seinXD)

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ja, ist es

Ich bin hier anderer Meinung.
Zwar ist das hier eine Selbst-Mahnung. ABER: Der Gläubiger hat ja trotzdem eine Mahnung gestellt. Hätte er nicht müssen, hat er aber.
Wenn er aber eine Mahnung schreibt, dann hat er auch angemessen abzuwarten, bis er weitere Schritte einleitet.

Zitat:
Ich sehe es irgendwie nicht ein 98€ Gebühren zu zahlen.

Wie sollen sich die denn zusammensetzen? Neben HF + Zinsen würde ich maximal 5€ Rücklastschrift bezahlen, sowie ggf. 1,50€ Briefporto.
Ich hoffe, du hattest auch damals zügig bezahlt. Wenn du bis heute die HF nicht bezahlt hast, zieht mein obiges Argument natürlich nicht mehr.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Für eine Mahnung oder auch Selbstmahnung sollte eine Rechnung vorhanden sein.

Prima, wenn du doch alles so gut weißt, musst du doch hier nicht mehr fragen.

Zitat:
Wenn er aber eine Mahnung schreibt, dann hat er auch angemessen abzuwarten, bis er weitere Schritte einleitet.

Nein. Ob er jetzt oder erst nach Mahnung mit der Beauftragung wartet ist ja nur dem GL sein Ding.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nö. Ist es nicht. wenn er mahnt, hat er auch abzuwarten, ob die Mahnung fruchtet. Dann ist die zusätzliche Hilfe durch ein Inkassobüro vollkommen widersinnig.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von go442405-73):
Es ist ein nerviges IB, wie sich etwas zusammen setzt ist nicht ersichtlich. die Forderung als solches habe ich bereits am 9.9.16 überwiesen.


Wenn du wirklich am 09.09.2016 überwiesen und dabei keinen Fehler gemacht hast, ist die Abgabe an das Inkassobüro sowieso nicht rechtens, da kein Verzug vorlag. Problematisch könnte höchstens sein, dass der 09. ein Freitag war und wenn die Überweisung abends/nachts durchgeführt wurde, der Gläubiger am Montag, den 12.09.2016 noch keinen Geldeingang feststellen konnte.

Versuchen würde ich es an deiner Stelle trotzdem und die Inkassoforderung wegen fehlendem Verzug zurückweisen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
st die Abgabe an das Inkassobüro sowieso nicht rechtens, da kein Verzug vorlag

Bei einer Rücklastschrift tritt der Verzug automatisch ein.


Fraglich ist jetzt wie genau die Mahnung formuliert war, dann könnte man in Verzug gewesen sein oder nicht.



Zitat (von mepeisen):
Neben HF + Zinsen würde ich maximal 5€ Rücklastschrift bezahlen, sowie ggf. 1,50€ Briefporto.

Korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Bei einer Rücklastschrift tritt der Verzug automatisch ein.

Alles richtig.
Es ist doch wie bei der zweiten oder dritten Mahnung. Ich muss die nicht schreiben. Aber wenn ich es tue, dann habe ich auch dem Schuldner eine Frist von beispielsweise einer Woche zu geben, auf die zweite bzw. dritte Mahnung mittels Zahlung zu reagieren.

Ein Inkasso schalte ich doch nicht aus Spaß ein, sondern aus einer bestimmten Begründung heraus. Weil der Schuldner nicht zahlt. Wenn ich eine Mahnung schreibe und tags drauf bereits das Inkasso einschalte, weiß ich doch gar nicht, ob meine Mahnung den erhofften Effekt (Schuldner zahlt) haben wird. Ich brauche die Hilfe des Inkassos vielleicht eine Woche später, wenn die Mahnung fruchtlos war, aber nicht direkt schon tags drauf.

Signatur:

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