Hallo,
ich arbeite seit über 5 Jahren in einem festen Schichtsystem. Die Arbeitstage sind dadurch für das komplette Jahr im Voraus bekannt und ich kann bzgl. Urlaub & Kinderbetreuung konkret planen.
Betriebsbedingt soll nun ein neues Schichtmodell mit geänderten Arbeitszeiten und -tagen eingeführt werden.
Gibt es dabei gesetzliche Fristen die seitens des Arbeitgebers eingehalten werden müssen, die die Bekanntgabe des Schichtsystems betreffen. Wann muss der Arbeitnehmer spätestens verbindlich informiert werden, wann er zu arbeiten hat? Sind Fristen von einer Woche legitim oder ist ein Vorlauf von 4 Wochen zu erwarten?
Vielen Dank!
Frist zur Bekanntgabe eines neuen Schichtmodells
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
nehmen wir mal an, das "alte" schichtplanmodell ist nicht bestandteil des arbeitsvertrages
und es gibt keinen betriebsrat, der "mitwurschteln" dürfte
kann der AG nach "billigem ermessen" nach § 106 GeWO schichtpläne einführen bzw. ändern
ob es dem "billigen ermessen" entspricht, relativ kurzfristig über jahre feststehende schichtpläne zu ändern, bliebe wohl im streitfall zu überprüfen
im arbeitsrecht gibt es bezüglich arbeitszeitenänderung/ und/oder - bekanntgabe eigentlich nur die 4-tages-frist aus dem teilzeitbefristungsgesetz für arbeit auf abruf, die auch gerne für andere fälle herangezogen wird und in manchen strittigen fällen auch gerichtlich angewandt wurde
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eine gesetzliche regelung ist mir nicht bekannt, ich halte sie auch für unwahrscheinlich. der gesetzgeber greift ja lieber zu formulierungen wie unverzüglich
oder rechtzeitig
und überlässt es den gerichten, dies zu präzisieren, wenn es über die rechtzeitigkeit zum streit kommt.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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