Frist zur Abgabe der Steuererklärung 31.05.2011
Von Rechtsanwalt Kay Fietkau 10.5.2011 | Ratgeber - Steuerrecht | 2289 Aufrufe Mehr zum Thema:Steuererklärung
Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung läuft dem 31. Mai 2011 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt sind grundsätzlich von allen Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung und/oder Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, die genannten Erklärungen zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen.
Zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist insbesondere, wer
Kay Fietkau
Leipzig
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- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt
- Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt
- Arbeitslosengeld I bezogen hat
- Elterngeld bezogen hat
- Insolvenzgeld bezogen hat
- Mutterschaftsgeld bezogen hat.
Zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung sind sämtliche Unternehmer, Freiberufler, Gewerbebetriebe, Kleinunternehmer verpflichtet.
Sollten Sie sich steuerlich durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vertreten lassen, verlängert sich die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung aufgrund eines gleichlautenden Erlasses der Länder automatisch bis zum 31. Dezember 2011. Lassen Sie sich daher im Zweifel steuerlich vertreten.



