Frist nicht eingehalten

29. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kasedez
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist nicht eingehalten

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: es gab eine mündliche Verhandlung zwischen der Klägerin (Unternehmen X) und der Beklagten (Unternehmen Y) wegen Werklohnforderung. Bei der Verhandlung hat der Richter angegeben, dass die Klägerin keine Beweise (im Gegensatz zur Beklagten) vorgebracht hat, die die Forderung stützen. Deshalb hat der Richter der Klägerin eingeräumt, bis zu einer gewissen Frist (28.08.) Beweise nachzureichen. Daraufhin habe die Beklagte wiederum Zeit bis 19.09. sich dazu schriftlich zu verteidigen.

Nun ist diese Frist abgelaufen und dem Anwalt der Beklagten bisher nichts zugestellt worden. Deshalb meine Frage: wann muss das Gericht der Beklagten einen evtl. Schriftsatz der Klägerin zustellen? Ist davon auszugehen, dass, wenn bei abgelaufener Frist dem Anwalt der Beklagten nichts vorliegt, diese Frist versäumt wurde? Was hätte dies für Konsequenzen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

-- Editiert von Moderator am 29.08.2017 19:43

-- Thema wurde verschoben am 29.08.2017 19:43

-- Editier von Kasedez am 29.08.2017 19:46

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kasedez):
Ist davon auszugehen, dass, wenn bei abgelaufener Frist dem Anwalt der Beklagten nichts vorliegt, diese Frist versäumt wurde?

Nö, es ist davon auszugehen das ein eventuell am letzten Tag eingegangenes Schreiben noch nicht an den Anwalt weitergeleitet wurde.

Das kann durchaus ein paar Tage dauern, bis das bearbeitet ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kasedez
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für deine Antwort. Mich verwundert nur, wenn sich das Gericht diesbezüglich Zeit lässt und die Frist auch für die Beklagte bereits festgelegt ist, würde dies den Prozess ja verzögern. Oder anders gesagt: dann hätte die Beklagte ja weniger Zeit, darauf zu reagieren.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kasedez):
Oder anders gesagt: dann hätte die Beklagte ja weniger Zeit, darauf zu reagieren.

Nö, die bekommt ja auch eine entsprechende Frist. Und Fristverlängerung kann auch beantragt werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Mitunter dauert es schon ´mal ein bis zwei Wochen, bis ein Schriftsatz weitergeleitet ist. Liegt viel auch am Zustelldienst. Dazu sind derzeit noch "Gerichtsferien", viele Geschäftsstellen überlastet etc.

Wenn zwei Wochen nach Fristablauf nichts beim Anwalt eingeht, wird er vermutlich bei Gericht nachfragen lassen. Die Geschäftsstelle legt dem Richter dann die Akte vor.

Und für die Beklagte gibt es, wie hier schon gesagt, unter diesen Umständen auch Fristverlängerung (soweit beantragt).

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