Frist eingehalten oder nicht? Abfidung?

19. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)
Frist eingehalten oder nicht? Abfidung?

Guten Morgen,
ich habe hier folgendes Problem/Szenario das ich euch gern schildern würde um euere Meinung zu hören.

Freundin hat gestern Ihre Kündigung erhalten. Am 30.06.09 ist ihr letzter Tag. Die Kündigung wurde ihr gestern persönlich gesagt und auch schriftlich ausgehändigt (Datum 18.05.2009)
In der schriftlichen Kündigung steht aber als Austellungsdatum der 14.05.2009. Ausgehändigt und mitgeteilt wurde Ihr die Kündigung wie oben erwähnt am 18.05.2009
Arbeitgeber hätte am 14.5 wie auch am 15.5 die Kündigung übergeben können da meine Freundin an diesen Tagen in der Arbeit war.
Wie verhält es sich hier mit der Frist? Zählt das Austellungsdatum das auf der Kündigung steht (und wäre somit Fristgerecht) oder zählt der 18.5. wo ihr die Kündigung mitgeteilt wurde? (womit dann nicht pünktlich zum 15. gekündigt wurde)

Freundin arbeitet als Arzthelferin und die Praxis hat mehr als 20 Leute. Die Kündigung ist "Betriebsbedingt" aufgrund des Gesundheitsfonds steht weniger Geld zur Verfügung etc... Den genauen Wortlaut habe ich gerade nicht im Kopf,
Ihr Chef bzw. einer der Chefs sagte ihr das die Wahl auf sie gefallen sei weil sie noch relativ jung (wird dieses Jahr 23) ist und am meisten kann und somit am leichtesten wieder arbeit findet. Dazu muss man sagen das sie seit der Lehre in dieser Praxis ist und auch
dank ihres Abschlusses und Zeugnisse übernommen wurde (war eine der besten Ihres Jahrgangs), ist somit seit Sept.2003 in der Praxis. Ob nun nach Sozialplan ausgestellt wurde weiß ich nicht. Aber unter den Mitarbeiterinnen, sind Teilzeitkräfte,
ältere Mitarbeiter, jüngere Mitarbeiter, welche mit Kind, verheiratete usw. usw. Erst am 4. Mai 2009 wurde eine neue Mitarbeiterin eingestellt weil eine andere wegen Schwangerschaft ausschied.
Wie verhält es sich hier mit einer Abfindung? Kann Sie was machen?

Vielen Dank im voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Es gilt das Datum der Übergabe der Kündigung. Ich verstehe aber nicht so ganz, warum Du der Auffassung bist, Deine Freundin hätte die Kündigung bis zum 15. erhalten müssen. Das wäre jedenfalls eine sehr ungewöhnliche Kündigungsfrist.

Typische Kündigungsfristen in Arbeitsverträgen lauten:
a) 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
b) ein Monat zum Monatsende
c) sechs Wochen zum Quartalsende

Bei einer Kündigung zum 30.06. muss Deine Freundin jeweils zu folgenden Tagen spätestens die Kündigung in der Hand halten:
a) 02.06.
b) 31.05.
c) 19.05.
In keinem Fall macht es einen Unterschied, ob Deine Freundin die Kündigung am 14.05. oder am 18.05. erhalten hat.

Einen Anspruch auf Abfindung hat Deine Freundin nicht. Allerdings gilt das Kündigungsschutzgesetz, wonach bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl erfolgen muss. Wenn diese Sozialauswahl nicht erfolgt ist, dann hat man gute Chancen mit einer Kündigungsschutzklage. Diese Klage muss aber innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Häufig geht in so einem Fall die Klage dann so aus, dass durch Zahlung einer Abfindung das Arbeitsverhältnis beendet wird. Geklagt werden muss aber dennoch auf Wiedereinstellung.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass sich Deine Freundin innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt melden muss, da ansonsten eine Sperre wegen verspäteter Meldung verhängt wird.

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