Frist Krankschreibungsmeldung

14. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Jentsch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist Krankschreibungsmeldung

in unserem Unternehmen wurde festgelegt, daß im Falle der Krankschreibung während des Urlaubs die Meldung unverzüglich telefonisch zu erfolgen hat. Ansonsten gilt die Krankschreibung unabhängig vom Krankenschein ab posteingang im Unternehmen.
Ist dies so richtig ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

An der Festlegung sich bei Krankschreibung sofort telefonisch zu melden ist nichts auszusetzten.

Die Krankschreibung gilt natürlich ab dem Tag der Ausstellung des Krankenscheins und nicht ab Eingang in der Firma. Der Krankenschein ist gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 am darauffolgenden Tag der Firma vorzulegen. Der Arbeitgeber ist aber berechtigt den Krankenschein früher zu verlangen - also auch schon am Tag der Krankschreibung. Sollte das Vorlegen beim Arbeitgeber nicht persönlich mögich sein, reicht der Postweg - möglichst am selben Tag abgschickt.

Gruss Neil :)

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